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Verordnung zu regeln, die ohne eine Zustimmung des Bundesrats

verabschiedet werden kann. Bei dem möglichen Kompromiss scheint

jedoch außerdem geplant zu sein, dass bei den Kriterien dann

Einvernehmen mit dem Umweltministerium herrschen muss und

dieses somit ein permanentes Veto-Recht hätte.

Der Gesetzentwurf könnte vom Bundeskabinett am 21.08.19

verabschiedet werden. Anschließend würde die Beratung und die

Verabschiedung im Bundestag erfolgen.

ISN: Kompromissvorschlag ist schlechter Kuhhandel.

Gesamtkonzept für nationale Nutztierstrategie notwendig

Die ISN lehnt den jetzt bekannt gewordenen Kuhhandel zwischen dem

Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium strikt ab und

stimmt der Aussage von DBV-Präsident Rukwied voll zu! Dieser hatte

gestern scharfe Kritik an diesem möglichen Kompromiss geübt: „Was

in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht, kommt einem

Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich. Das

Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das

Bundesumweltministerium ab. Wenn solche Bestimmungen nur noch

im Einvernehmen mit dem Umweltministerium geschehen sollen, das

keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann

habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis.“

Dierkes: Vorschlag ist und bleibt unbrauchbares Stückwerk

Auch ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes kann angesichts der immer

wieder aus Berlin neu erklingenden Hiobsbotschaften nur noch den

Kopf schütteln: „Ich weiß nicht, wie oft wir bei den zahlreichen

Diskussionen in den vergangenen Monaten immer und immer wieder

ein schlüssiges Gesamtkonzept eingefordert haben. Beim letzten

Gespräch mit Frau Klöckner hatte ich den Eindruck, dass Sie

verstanden hat, dass wir ein Paket brauchen, bei dem alle

verschiedenen Aspekte rund um dieses Thema berücksichtigt werden

– von A bis Z. Das, was wir jetzt über den Kompromissvorschlag hören,

belehrt mich eines Besseren. Es ist und bleibt für die Praxis

unbrauchbares Stückwerk, das überdies auch noch in jeder politischen

Verhandlungsrunde permanent verschlechtert wird. Ein absolut

ernüchterndes Armutszeugnis!“ so Dierkes.

„Entweder ist das Thema Sache des Agrarressorts oder es ist

Chefsache im Bundeskanzleramt, wie von uns schon mehrfach

gefordert. Ganz sicher gehört das Tierwohllabel jedoch nicht in den

Kompetenzbereich des Umweltministeriums.“, ergänzt ISN-

Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Sollte dieser Kompromiss so

beschlossen werden, sind weitere, nicht praxisgerechte Vorgaben aus

dem Berliner Umweltministerium für die deutsche Schweinehaltung zu

befürchten.