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ASP-Fall im Westen von Polen nur 80 km von der Grenze zu
Brandenburg entfernt
Bei einem im Westen von Polen - nur 80 Kilometer von der deutsch-
polnischen Grenze entfernt - gefundenen Wildschwein ist am vergan-
genen Donnerstag die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt
worden ist.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium war am Freitag durch den
polnischen Veterinärdienst darüber informiert worden, dass am
14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in dem
Verwaltungsbezirk Lebus, im Kreis Wschowski – nur 80 Kilometer
entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest
festgestellt wurde. Laut Pressemeldung des Bundeslandwirtschafts-
ministeriums liegt der aktuelle ASP-Fall ungefähr 250 km entfernt vom
bisherigen Seuchengeschehen, das es seit fünf Jahren im Osten von
Polen gibt.
Wie heute nun bekannt wurde, handelt es sich dabei womöglich nicht
um einen Einzelfall. Bei systematischen Kontrollen im betroffenen Kreis
Wschowski wurden Medienberichten zufolge am Wochenende neun
weitere tote Wildschweine aufgefunden. Ob die Tiere an der Seuche
gestorben seien, konnte man bisher allerdings noch nicht sicher sagen.
Dies werde sich bei den amtlichen Laboruntersuchungen ergeben.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte in einer Meldung, man
stehe in ständigem Austausch mit den polnischen Behörden und der
EU-Kommission. Bereits im Juni 2018 hätten die Veterinärbehörden von
Polen und Deutschland zudem eine gemeinsame Übung durchgeführt,
die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen
Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten
Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen solle. Zudem weist das
Ministerium auf die mehrsprachige Aufklärungskampagne mit Flyern
und Plakaten an Tank- und Rastplätzen hin.
Die ISN meint:
Ohne Frage, die Nachrichten aus Polen beunruhigen. Trotzdem heißt
es hierzulande, nicht in Panik zu verfallen und weiter mit größter
Konsequenz die Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Insbesondere
Speiseabfälle stellen eine enorme Gefahr dar. Aber auch die Jäger sind
zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Insgesamt gilt es
zudem, einen Ausbruch in Hausschweinebeständen mit allen Mitteln zu
verhindern. Die absolute Einhaltung der Schweinehaltungshygiene-
verordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheits-
maßnahmen sind dabei von entscheidender Bedeutung.