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ASP-Fall im Westen von Polen nur 80 km von der Grenze zu

Brandenburg entfernt

Bei einem im Westen von Polen - nur 80 Kilometer von der deutsch-

polnischen Grenze entfernt - gefundenen Wildschwein ist am vergan-

genen Donnerstag die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt

worden ist.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium war am Freitag durch den

polnischen Veterinärdienst darüber informiert worden, dass am

14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in dem

Verwaltungsbezirk Lebus, im Kreis Wschowski – nur 80 Kilometer

entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest

festgestellt wurde. Laut Pressemeldung des Bundeslandwirtschafts-

ministeriums liegt der aktuelle ASP-Fall ungefähr 250 km entfernt vom

bisherigen Seuchengeschehen, das es seit fünf Jahren im Osten von

Polen gibt.

Wie heute nun bekannt wurde, handelt es sich dabei womöglich nicht

um einen Einzelfall. Bei systematischen Kontrollen im betroffenen Kreis

Wschowski wurden Medienberichten zufolge am Wochenende neun

weitere tote Wildschweine aufgefunden. Ob die Tiere an der Seuche

gestorben seien, konnte man bisher allerdings noch nicht sicher sagen.

Dies werde sich bei den amtlichen Laboruntersuchungen ergeben.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte in einer Meldung, man

stehe in ständigem Austausch mit den polnischen Behörden und der

EU-Kommission. Bereits im Juni 2018 hätten die Veterinärbehörden von

Polen und Deutschland zudem eine gemeinsame Übung durchgeführt,

die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen

Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten

Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen solle. Zudem weist das

Ministerium auf die mehrsprachige Aufklärungskampagne mit Flyern

und Plakaten an Tank- und Rastplätzen hin.

Die ISN meint:

Ohne Frage, die Nachrichten aus Polen beunruhigen. Trotzdem heißt

es hierzulande, nicht in Panik zu verfallen und weiter mit größter

Konsequenz die Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Insbesondere

Speiseabfälle stellen eine enorme Gefahr dar. Aber auch die Jäger sind

zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Insgesamt gilt es

zudem, einen Ausbruch in Hausschweinebeständen mit allen Mitteln zu

verhindern. Die absolute Einhaltung der Schweinehaltungshygiene-

verordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheits-

maßnahmen sind dabei von entscheidender Bedeutung.