
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist
eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Zudem sollen die Behörden im Einzelfall zur Vermeidung
unbilliger Härten eine Verlängerung um längstens zwei Jahre
genehmigen können.
Die ISN meint:
Die ersten offiziell verkündeten Details lassen darauf schließen, dass
das BMEL mit Maximalforderungen in den nun anstehenden finalen
parlamentarischen Prozess zur Verordnungsänderung einsteigen
will. Wenn diese Vorstellungen so durchkommen, dann trifft genau
das zu, was Dirk Fisser, Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung
(NOZ) Anfang April in seinem Kommentar zur Haltungsverordnung
geschrieben hat – dass die Sauenhalter nun wissen, wann sie die
Sauenhaltung aufgeben werden – nämlich nach Ablauf der
Übergangsfrist.
Geforderte Planungssicherheit hin oder her – die nützt den
Schweinehaltern nichts, wenn ihnen gleichzeitig durch überzogene
und auch fachlich unsinnige Anforderungen die Perspektive geraubt
wird. Dabei können das BMEL und Ministerin Julia Klöckner sich
nicht darauf zurückziehen, nicht zu wissen, wie die Vorgaben
einzuordnen sind und was sie für die Zukunft der deutschen
Ferkelerzeugung bedeuten.
Unsere Umfrage zur Zukunft der Sauenhaltung stellt die dramatische
Situation deutlich dar und die von uns auf 3,5 Mrd. € kalkulierten
Umrüstungskosten für die deutsche Ferkelerzeugung sprechen eine
eindeutige Sprache.
Auch die fachliche Einordnung einiger Vorgaben widerspricht den
Ergebnissen der vom Bund mitfinanzierten Projekten – z.B. InnoPig.
So ist beispielsweise die Vorgabe von 5 m² frei verfügbarer Fläche
für die Sau (damit sind Abferkelbuchten von i.d.R. 7,5 m² und mehr
vorgegeben) auch aus Tierschutzsicht kontraproduktiv.
Warum orientiert man sich nicht an dem, was andere Staaten bereits
für diesen Bereich geregelt haben – beispielsweise in Österreich?
Wir fordern auch die Bundesländer auf, die genannten Fakten und
die Gesamtbedeutung der Regelungen für die Schweinehaltung in
Deutschland zu berücksichtigen und sich hier klar für machbare und
fachlich sinnvolle Vorgaben und damit eine Zukunft der
Schweinehaltung in Deutschland zu positionieren.