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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

29.05.2019

1,80 €/IP 1,80 – 1,82 €

+- 0

ISB

28.05.2019

1,88 €

/kg

1,85 – 1,905 € +- 0

ISN-Marktplatz

17.05.-23.05. 1,90 €

/kg

1,88 – 1,91 €

+ 4

VEZG -Sauenpreis

22.05.2019

1,35 €

/kg

1,35 – 1,35 €

+-0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2019

2018

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

19

922.875

861.876

107,1 %

96,7 kg

20

889.325

965.061

92,2 %

96,6 kg

21

929.715

841.030

110,5 %

96,5 kg

01-21

19.302.677 19.984.785

96,6 %

Quelle: BLE

Die Zahl der Schweineschlachtungen ist in der vergangenen

Kalenderwoche nach dem Rückgang in der Woche zuvor wieder

etwas angestiegen. Mit 929.715 Schweinen wurden ca. 40.000 Tiere

mehr als in der Woche zuvor geschlachtet.

Ein Vergleich mit der entsprechenden Woche im Vorjahr ist aufgrund

der unterschiedlichen Feiertage derzeit wenig aussagekräftig.

Die Schlachtgewichte sind nochmals um durchschnittlich

100 Gramm auf 96,5 kg zurückgegangen.

Preisnotierung VEZG vom 29.05.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag 30. Mai bis Mittwoch 05.Juni

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,80 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,80 € bis 1,82 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,80 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Schlachtsauenmarkt präsentiert sich weiter ausgeglichen. Die

Stückzahlen an Schlachtsauen fallen klein aus, so zeigt sich ein

Marktteilnehmer erleichtert. So passen Angebot und verhaltene

Nachfrage zusammen. Die Nachfrage aus der Verarbeitung sei

zurückhaltend, was saisonal bedingt keine Überraschung ist.

Insgesamt würden allerdings generell Impulse auf dem inländischen

Fleischmarkt fehlen, was sich bemerkbar mache.

Vor zwei Wochen hatte die Notierung für Schlachtsauen um 3 Cent

auf 1,35 € zugelegt, ebenso die amtliche Notierung, während die

Sauenschlachter ihre Auszahlungspreise stabil hielten. Diese 3 Cent

stehen nach wie vor im Raum.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 29.05.2019

Weiter unverändert präsentiert sich der Schlacht-

schweinemarkt in der Wochenmitte. Obwohl in dieser

Woche ein Schlachttag fehlt, lassen sich schlachtreife

Schweine reibungslos platzieren. Das zeigte auch der

gestrige Auktionsverlauf der Internet Schweinebörse.

Aufgrund der bis zuletzt wetterbedingt zurück-

haltenden Nachfrage am Fleischmarkt sind die

Marktverhältnisse ausgeglichen. Die Notierung

bewegt sich daher heute seitwärts.

Neue Haltungsverordnung: Maximalforderun-

gen des Bundeslandwirtschaftsministeriums

ohne Perspektive für Sauenhalter

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat

gestern in einer Pressemeldung erste Details zu

seinen

Vorschlägen

zur

Novelle

der

Tierschutznutztierhaltungsverordnung

bekannt

gegeben. Ab heute soll die Länder- und

Verbändebeteiligung zur Änderung der Tierschutz-

Nutztierhaltungsverordnung eingeleitet werden.

Wesentliche Vorgaben in der Verordnungsnovelle

sind laut der Pressemeldung …

… für das Deckzentrum

-

Die maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen

im Kastenstand soll zu Gunsten der

Gruppenhaltung auf 8 Tage reduziert werden.

-

Für die Mindestbreite der Kastenstände wird die

Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 % als

Maß angelegt, definiert sind drei "Größenklassen"

-

Für die Mindestlänge der Kastenstände werden

220 cm festgelegt.

… für den Abferkelbereich

-

Die maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen

im Ferkelschutzkorb soll auf 5 Tage „um den

Geburtszeitraum herum“ festgelegt werden.

-

Die Mindestlänge des Ferkelschutzkorbs soll

220 cm betragen.

-

In der Abferkelbucht soll eine für die Sau

uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von

mindestens 5 m² vorgegeben werden und die Sau

muss sich ungehindert umdrehen können.

… zu den Übergangsfristen

-

Eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Nach

12 Jahren müssen nach den Vorstellungen des

BMEL die Betriebe dann ein verbindliches

Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls

erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben.