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Katalog, was sie beachten müssen. Wichtigster Punkt ist, dass derzeit
nicht davon ausgegangen wird, dass sich Nutztiere infizieren können
oder als Überträger gelten.
ISN: Schweinehalter sind gut beraten, nun ihre Notfallpläne zu prüfen
und ggf. einen Ersatz für den Ernstfall zu organisieren, damit die
Versorgung der Tiere auch bei Ausfall der betreuenden Personen
sichergestellt ist.
Informationen für Tierhalter
Das neue Corona-Virus SARS-CoV-2 bestimmt derzeit die
Schlagzeilen und das öffentliche Leben. Die Infektionen in Deutschland
steigen und damit auch die Verunsicherung in der Bevölkerung. Die
wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln sind bekannt,
doch was muss man speziell als tierhaltender Landwirt beachten?
Können sich Nutztiere mit dem Virus anstecken oder es sogar
weiterverbreiten? Diese und weitere Fragen beantwortet das Friedrich-
Löffler-Institut (FLI) in einem Frage-Antworten-Katalog und klärt auf,
was Sie als Tierhalter wissen müssen. Die wichtigsten Antworten für
Schweinehalter haben wir zusammengefasst.
Können sich Schweine mit SARS-CoV-2 infizieren und es
weiterverbreiten?
Laut FLI gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere am
Corona-Virus SARS-CoV-2 anstecken oder es Übertragen und
Weiterverbreiten können.
Aktuell überprüft das FLI in Testreihen die Empfänglichkeit von Tieren
gegenüber SARS-CoV-2 und erwartet Ende April erste Ergebnisse.
Erst dann könne man die mögliche Gefährdung für Mensch und Tier
abschätzen.
Grundsätzlich gilt es, beim täglichen Umgang mit den Tieren die
grundlegenden Prinzipien der Hygiene zu beachten und sich z.B. nach
Tierkontakt gründlich die Hände zu waschen.
Ist die Vermarktung von Schweinen durch Corona gefährdet?
Solange es keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gibt, dass sich
Schweine mit dem Coronavirus infizieren können oder zur Verbreitung
des Virus beitragen, seien Untersuchungen von Schlachttieren dem
FLI zufolge nicht sinnvoll. Das Bundeslandwirtschaftsministerium
(BMEL) schätzt darüber hinaus eine Übertragung über Lebensmittel
als unwahrscheinlich ein. Schweinehalter müssen sich vorerst also
keine Sorgen um die Vermarktung ihrer Tiere machen.
Was passiert, wenn ein Betriebsleiter erkrankt?
Ist eine Person erkrankt, wird sie für 14 Tage unter häusliche
Quarantäne gestellt. Das gleiche gilt für enge Kontaktpersonen. In der
Regel ist also nicht nur der Betriebsleiter, sondern auch die Familie von
einer Quarantäne betroffen. Betroffene sollten sich so schnell wie
möglich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das
im Einzelfall über die Umsetzung der Quarantäne und den Umgang mit
Mitarbeitern oder Betriebshelfern entscheidet. Unmittelbarer Kontakt
und Arbeiten im Umgang mit anderen Menschen, sollten aber in jedem
Fall vermieden werden, um andere Personen nicht anzustecken.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall
vorzubereiten, um eine Versorgung der Tiere bei einem
Ausfall des Betriebsleiters gewährleisten zu können.
Steht SARS-CoV-2 mit der epizootischen
Virusdiarrhoe bei Schweinen in Verbindung?
Auf diese Frage gibt das FLI ganz klar Entwarnung. Die
epizootische
Virusdiarrhoe
(PED)
ist
eine
Durchfallerkrankung bei Schweinen, die durch
Coronaviren ausgelöst wird. Die beiden Erreger seien
jedoch klar voneinander zu unterscheiden. Durch
SARS-CoV-2 kann demnach keine epizootische
Virusdiarrhoe bei Schweinen ausgelöst werden.
Den gesamten Frage-Antwort-Katalog des Friedrich-
Löffler-Instituts finden Sie hier:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00027466/FAQ-SARS-CoV-
2_2020-03-05K.pdf
ISN meint:
Die „Corona-Frage“ stellt aktuell die Welt
auf den Kopf, deshalb ist es wichtig, dass auch die
Schweinehalter genau hinschauen, welche Folgen die
Pandemie auf ihren Betrieb haben kann. Die gute
Nachricht ist, dass aus heutiger wissenschaftlicher
Sicht, die Schweine sich mit der gerade grassierenden
Form des Coronavirus nicht infizieren und auch nicht
zur Verbreitung des Virus beitragen können. Natürlich
können aber wie alle anderen Menschen auch
Schweinehalter selbst, ihre Familien oder ihre
Mitarbeiter
durch
den
Virus
oder
Quarantäneanordnungen betroffen sein. Neben den
vorbeugenden hygienischen Maßnahmen ist es
deshalb wichtig, sich so schnell es geht darüber
Gedanken zu machen, wie die Versorgung der Tiere
auch im Krankheitsfall sicherzustellen ist. Nutzen Sie
jetzt die Zeit, um ihre Notfallpläne zu prüfen und um ggf.
einen Ersatz für den Ernstfall zu organisieren.