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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:
Vereinigungspreis
18.03.2020
1,89 €/IP
1,88 – 1,90 €
-7
ISB
20.03.2020
Keine
Auktion
–
ISN-Marktplatz
13.03.-19.03. 1,92 €
/kg
1,91 – 1,96 €
- 17
VEZG -Sauenpreis
18.03.2020
1,53 €
/kg
1,50 – 1,55 €
- 4
Aussetzen Auktion Internet Schweinebörse
Die Auktionen der Internet-Schweinebörse fallen aufgrund der
derzeitigen unübersichtlichen Corona-Situation bis auf Weiteres aus.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die Auktionstätigkeit wieder
aufgenommen wird.
ISN-Marktplatz weiter geöffnet
Der Handel auf dem ISN-Marktplatz steht weiterhin rund um die Uhr
an sieben Tagen in der Woche unter
www.isn-schweineboerse.dezur Verfügung.
ISN Marktplatz vom 13.03. bis 19.03.2020
Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden im Zeitraum
vom 13.03. bis 19.03. Schlachtschweine zu Basispreisen zwischen
1,91 € und 1,96 € im medianen Mittel zu
1,92 €/kg SG
(das
ist -17 Cent gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten
gehandelt.
VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch 18.03.2020
Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der
Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von
Donnerstag, 19.03.20 bis Mittwoch, 25.03.20 einen
Ab-Hof-Preis
von 1,53 €/kg SG
(das sind - 4 Cent gegenüber der Vorwoche) in
einer Spanne von 1,50 € bis 1,55 €.
Schlachtsauen
Notierung
KW 09
KW 10
KW 11
KW 12
KW 13
amtl. Not. NRW
Mo-So
1,73 €
1,75 €
1,74 €
VEZG Do-Mi
Ab-Hof-Preis
1,61 €
1,61 €
1,57 €
1,53 €
Die Schlachtbetriebe Tönnies und Westfleisch haben den Schlacht-
sauenpreis für die aktuelle Schlachtwoche von Do.19.03.20 bis Mi. 25.03. mit
1,43 €/kg (- 2 zur Vorwoche) bekannt gegeben.
VEZG Ferkelpreis von Freitag, 20.03.20
Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“
nennt für die kommende Kalenderwoche vom 23 03. bis 29.03. einen
Ferkelpreis von 76,00 €
(das sind – 3,50 € gegenüber der aktuellen
Woche) für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.
Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt
erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Freitag, 20.03.2020
Die Stimmung am Schlachtschweinemarkt hat sich
gegenüber dem Wochenanfang deutlich entspannt. Die
erste Panik aller Marktteilnehmer, die den Unsicher-
heiten um die Ausbreitung des Coronavirus geschuldet
war, ging seit der Wochenmitte von Tag zu Tag zurück.
Die Abgabebereitschaft der Erzeuger sowie die
angebotenen Stückzahlen schlachtreifer Schweine
haben sich nach Angaben der Viehvermarkter
inzwischen normalisiert. Seitens der Schlacht-
unternehmen besteht eine spürbare Nachfrage. Ein
gutes Kaufinteresse zeigte sich gestern auch auf dem
ISN-Marktplatz.
Generell können die Schlachtbetriebe der Nachfrage
aus dem Lebensmitteleinzelhandel weiter kaum
nachkommen. Das veränderte Verbraucherverhalten
durch die Corona bedingten Einschränkungen macht
sich deutlich bemerkbar. Gegessen wird wieder zu
Hause. Längerfristig wird diese zusätzliche Nachfrage
beim LEH eingekauft. Das aktuelle Bevorraten mit
haltbaren Produkten wie z.B. Konserven wird als
temporärer Effekt eingeschätzt.
Aus heutiger Sicht ist alles in allem eine Stabilisierung
der Marktlage zu erwarten, die jedoch nach wie vor
täglich neu zu bewerten ist.
ISN, ISW und ISW-Versicherungsmakler stellen
sich auf Corona-Krise ein
Auch in den Geschäftsstellen von ISN und ISW in
Damme sowie in der Geschäftsstelle der ISW-
Versicherungsmakler in Cloppenburg wurden die
Arbeitsabläufe an die aktuelle Corona-Krise angepasst.
Ein Teil der Mitarbeiter wurde jeweils ausgelagert und
Notfallpläne wurden erarbeitet. Alle Arbeitsbereiche,
auch der Viehhandel, das Geschäft mit Flüssiggas
sowie der Zahlungsverkehr sind störungsfrei möglich.
Im Falle von Einschränkungen der telefonischen
Erreichbarkeit bitten wir Sie, uns per E-Mail zu
kontaktieren.
Fristverlängerung für elektronische Nährstoff-
meldung in Niedersachsen und GAP-Anträge
Die Meldefrist für die Elektronische Nährstoffmeldung
Niedersachsen (ENNI) wurde vom 31. März auf den
30. April 2020 verlängert. Das teilte das
Niedersächsische Agrarministerium mit. Nach Ablauf
der verlängerten Meldefrist prüft die Düngebehörde, ob
die Nährstoffvergleiche aller verpflichteten Betriebe
vorliegen und übermittelt zunächst ein Aufforderungs-
schreiben.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium teilt
außerdem mit, dass die EU-Kommission den
Mitgliedstaaten erlaubt, nach eigenem Ermessen die
Frist für GAP-Agraranträge vom 15. Mai um einen
Monat auf den 15. Juni 2020 zu verlängern.