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und der abweichenden Schlachtkörperqualität auch weiterhin von den

Schlachthöfen preislich abgestraft werden. Daher geht die VEZG

davon aus, dass auch ab 2021 die Mehrzahl der in Deutschland

gemästeten Ferkel kastriert werden müssten.

Die ISN meint:

Über die Entscheidung der VEZG wurde in diesen Tagen bereits viel

diskutiert. Klar ist: die Notierungsanpassung ist ein starkes Signal an

die Branche. Doch ist es auch das richtige Signal zur richtigen Zeit?

Wir haben Ferkelerzeuger und Mäster zu ihrer Meinung befragt und

auch in Dänemark nachgehakt. Dabei gehen die Meinungen z.T. weit

auseinander, aber eines wird dennoch sehr klar: Entscheiden wird der

Markt, wie weit sich die Preise im Hinblick auf die Kastrationsalternative

differenzieren werden und nicht ein festgesetzter Zuschlagswert. Allein

die Abfrage darüber, ob der Zuschlag von 2 € je Ferkel – also ungefähr

4 € je kastriertem männlichen Ferkel nun richtig bemessen ist oder

nicht, zeigt sowohl bei Ferkelerzeugern als auch bei Mästern: Ein

gesetzter Zuschlag wird nicht einfach unkritisch in den Verhandlungen

übernommen, sondern es wird einzelbetrieblich bzw. in der

Erzeugerkette entschieden. Der jetzige frühe Zeitpunkt der

Notierungsumstellung hat sicherlich für einen Impuls gesorgt,

einzelbetrieblich über das weitere Vorgehen nachzudenken. Aber

welches Signal wird zudem ausgesendet? Dass die Entscheidung,

zukünftig vor allem weiter – und dann unter Betäubung – kastrieren zu

müssen, schon gefallen ist? Dämpft das Signal das Weiterkommen in

der Frage des Kastrationsverzichts, wie es zahlreiche Kritiker

ausführen – oder treibt es sogar diese Verfahren voran?

Fakt ist, es gibt aktuell vier Wege (Jungebermast, Impfung mit

Improvac, Kastration unter Betäubung per Inhalationsnarkose,

Kastration unter Betäubung per Injektionsverfahren durch den Tierarzt)

für den sich der einzelne Schweinehalter in Abstimmung mit den

Partnern in der Wertschöpfungskette entscheiden muss. Und die

verschiedenen Verfahren sollten auch weiter alle als Alternativen

erhalten bleiben. Und sie sind nur dann weiter eine Alternative, wenn

sie sich auch finanziell im Vergleich darstellen lassen. Das heißt,

sowohl auf der Erlösseite, aber auch auf der Kostenseite muss jeder

Betrieb individuell die einzelnen Verfahren kalkulieren. Je nach

Erzeugerstufe sind die Unterschiede groß. Deshalb ist es auch nicht

unerwartet, dass es je nach Verfahren zu einer Preisdifferenzierung am

Ferkelmarkt kommen wird.

Wichtig ist, dass der Druck auf die abnehmende Seite hoch gehalten

wird, sich mit allen Verfahren intensiv zu beschäftigen. Nur mit diesem

Druck

wird

sich

die

nachgelagerte

Schlacht-

und

Fleischverarbeitungsbranche intensiv mit allen Verfahren auseinander

setzen. Keinesfalls darf die Verantwortung für Lösungen allein auf die

Ferkelerzeuger abgewälzt werden.

Hier sehen Sie die Stimmen zur Notierungsanpassung...

Nadine Henke, Sauenhalterin aus Niedersachsen

Der jetzige Vorschlag der VEZG ist ein falsches Zeichen. Wenn ein

Mäster kastrierte Ferkel haben möchte, soll er das nicht über die VEZG

Notierung lösen, sondern seinem Ferkelerzeuger das Kastrieren

bezahlen. Boni müssen direkt und individuell zwischen

Ferkelerzeugern und Mästern ausgehandelt werden.

Mit welcher Begründung sind Ferkel aus Partien mit

unkastrierten Ebern 2 € weniger wert? Soll etwa der

Ausstieg aus der chirurgischen Kastration blockiert

werden?

Dagmar Klingelhöller, Sauenhalterin aus

Schleswig-Holstein

Diese VEZG-Entscheidung ist strategisch absolut

falsch, sowohl was den Zeitpunkt als auch den Inhalt

angeht. Sie schadet dem Weg der Immunokastration

mit dem wir Sauenhalter uns im nordwestdeutschen

Raum im vergangenen dreiviertel Jahr intensiv

beschäftigt haben. Aus meiner Sicht ist die VEZG bei

dieser Entscheidung vor den Wünschen der Schlachter

eingeknickt und setzt damit zum jetzigen Zeitpunkt ein

verheerendes Signal gegen den kompletten Verzicht

auf die chirurgische Kastration, den wir Ferkelerzeuger

– zumindest hier im Norden – unbedingt wollen.

Markus Münstermann, Ferkelerzeuger aus

Nordrhein-Westfalen

Ohne eine Differenzierung des Marktes wird es nicht

gehen, deshalb halte ich es für richtig, dass nun von der

VEZG ein konkreter Wert genannt wurde. Ich hätte es

für eindeutiger gefunden, wenn da nicht 2 € je Ferkel,

sondern 4 € je Kastrat genannt worden wären. Um die

Verfahren ohne chirurgische Kastration noch

vorzüglicher zu machen, würde ich mir sogar einen

noch höheren Zuschlag für Kastraten wünschen.

Guido Tyman, Ferkelerzeuger aus Niedersachsen

Durch die Zweiteilung werde ich als Ferkelerzeuger

direkt darauf hingewiesen weiter chirurgisch zu

kastrieren. Denn bei dieser Preisdifferenzierung ist der

betriebliche Erlösunterschied so groß, dass ich gar

keine andere Wahl habe, obwohl ich viel lieber auf die

Kastration verzichten würde. Am Ende ist es für die

Mäster egal, aus welchem Land die kastrierten Ferkel

kommen, so dass unsere Kastraten am Markt in

Konkurrenz zu den Ferkeln aus Holland oder Dänemark

vermarktet werden.

Heinrich Kruthaup, Schweinemäster aus

Niedersachsen

Der Zeitpunkt für eine Preisdifferenzierung ist viel zu

früh gewählt. Schließlich kommen die Mastferkel, bei

denen die betäubungslose Kastration zur Pflicht

geworden ist, erst im März kommenden Jahres an den

Ferkelmarkt. Auch ist der veröffentlichte Bonus von 2 €

je Ferkel deutlich zu hoch angesetzt. Der Markt wird die

Höhe der Boni alleine regeln und Ferkelerzeuger und