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auch
Risikozuschläge,
erhöhte
Abschreibungen
und
Unternehmergewinne berücksichtigt worden. Die Kalkulation wurde
bislang nicht offengelegt. Die VEZG fordert die Marktbeteiligten auf,
transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben.
Sie empfiehlt den Schweinehaltern vor der Unterzeichnung von
Lieferverträgen einzelbetrieblich eine Kostenkalkulation inkl. der
angeführten unternehmerischen Positionen durchzuführen.
ISN meint:
Betriebe,
die
an
Tierwohlprogrammen
teilnehmen
bzw.
Lieferverpflichtungen eingehen, müssen einzelbetrieblich genau Kosten
und Erlöse kalkulieren. Dabei sollten natürlich auch Risiken eingeordnet
werden. Und es ist auch notwendig Unternehmergewinne zu erzielen –
schließlich wird die Schweinehaltung betrieben, um den
Lebensunterhalt damit zu verdienen.
Eine pauschale Zuschlagsempfehlung, wie sie die VEZG nun macht,
soll zunächst einmal eine Richtschnur für die Betriebe sein – und das ist
auch wichtig. Zu hinterfragen ist allerdings der frühe Zeitpunkt, zu dem
nun mit der ergänzenden Preismeldung gestartet wird. Denn die neue
ITW-Programmphase beginnt erst im nächsten Jahr und die finale
Ausgestaltung der Kriterien findet in den kommenden Monaten statt.
Dabei ist es elementar für die entstehenden Kosten, wie die Details –
beispielsweise zur Raufuttervorgabe – aussehen. Einzelbetrieblich
kann die Kalkulation ohnehin sehr stark abweichen. Hier spielen
zahlreiche Faktoren auf der Soll- und Habenseite eine Rolle. So ist klar,
dass es auch im zeitlichen Verlauf zu unterschiedlichen Einschätzungen
kommen wird. Beispielsweise ist der entgangene Nutzen durch
zusätzlichen Platz für die Schweine in Hochpreisphasen besonders
hoch. Vor diesem Hintergrund hat die ITW ohnehin noch eine
Überprüfung der Kalkulation vor dem Start der neuen Phase und dann
regelmäßig angekündigt.
Bemerkenswert sind auch die Differenzen zwischen den Kalkulationen.
So liegt die VEZG mit Ihrer Preisempfehlung doppelt so hoch wie der
von der ITW vor einiger Zeit herausgegebene Bonusbetrag. Das lässt
natürlich zunächst aufhorchen. Entscheidend für die Halbwertszeit der
Zuschlagsempfehlung der VEZG ist aber, dass sie möglichst genau die
Realität abbildet, denn am Ende bestimmt der Markt, wo es lang geht.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein Zuschlag bei der zukünftig
angestrebten hohen Marktdurchdringung für Tierwohlschweine im LEH
schnell zu einem Abschlag für Standardschweine werden kann. Um
nicht in den Preisverhandlungen ausgehebelt zu werden, ist es wichtig,
dass die VEZG den Maßstab, den sie beim LEH einfordert – nämlich
Transparenz beim Preis in der Ladentheke, auch für die eigene
Kalkulation anlegt. Erst wenn genau nachvollziehbar ist, wie die
Zuschlagsempfehlungen zustande kommen, lassen sich diese
realistisch einordnen und diskutieren. Jüngsten Kalkulationen der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen liegen eher in der
Größenordnung der ITW. In den verschiedenen Veröffentlichungen in
den Fachmedien ist sehr detailliert aufgeschlüsselt, wie sich die Werte
unter verschiedenen Voraussetzungen verändern. Dabei wird klar, dass
sich aus dem Blickwinkel der aktuellen Situation auch die ITW mit ihrem
Bonus nach oben bewegen muss, wenn ausreichend
schweinehaltende Betriebe teilnehmen sollen.
Richtig und wichtig ist, dass die Boni für die Teilnahme
an der neuen Programmphase der Initiative Tierwohl
noch einmal auf den Prüfstand und ggf. angepasst
werden müssen, bevor es dann im nächsten Jahr losgeht
– natürlich auf der Basis transparenter Kalkulationen.