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auch

Risikozuschläge,

erhöhte

Abschreibungen

und

Unternehmergewinne berücksichtigt worden. Die Kalkulation wurde

bislang nicht offengelegt. Die VEZG fordert die Marktbeteiligten auf,

transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben.

Sie empfiehlt den Schweinehaltern vor der Unterzeichnung von

Lieferverträgen einzelbetrieblich eine Kostenkalkulation inkl. der

angeführten unternehmerischen Positionen durchzuführen.

ISN meint:

Betriebe,

die

an

Tierwohlprogrammen

teilnehmen

bzw.

Lieferverpflichtungen eingehen, müssen einzelbetrieblich genau Kosten

und Erlöse kalkulieren. Dabei sollten natürlich auch Risiken eingeordnet

werden. Und es ist auch notwendig Unternehmergewinne zu erzielen –

schließlich wird die Schweinehaltung betrieben, um den

Lebensunterhalt damit zu verdienen.

Eine pauschale Zuschlagsempfehlung, wie sie die VEZG nun macht,

soll zunächst einmal eine Richtschnur für die Betriebe sein – und das ist

auch wichtig. Zu hinterfragen ist allerdings der frühe Zeitpunkt, zu dem

nun mit der ergänzenden Preismeldung gestartet wird. Denn die neue

ITW-Programmphase beginnt erst im nächsten Jahr und die finale

Ausgestaltung der Kriterien findet in den kommenden Monaten statt.

Dabei ist es elementar für die entstehenden Kosten, wie die Details –

beispielsweise zur Raufuttervorgabe – aussehen. Einzelbetrieblich

kann die Kalkulation ohnehin sehr stark abweichen. Hier spielen

zahlreiche Faktoren auf der Soll- und Habenseite eine Rolle. So ist klar,

dass es auch im zeitlichen Verlauf zu unterschiedlichen Einschätzungen

kommen wird. Beispielsweise ist der entgangene Nutzen durch

zusätzlichen Platz für die Schweine in Hochpreisphasen besonders

hoch. Vor diesem Hintergrund hat die ITW ohnehin noch eine

Überprüfung der Kalkulation vor dem Start der neuen Phase und dann

regelmäßig angekündigt.

Bemerkenswert sind auch die Differenzen zwischen den Kalkulationen.

So liegt die VEZG mit Ihrer Preisempfehlung doppelt so hoch wie der

von der ITW vor einiger Zeit herausgegebene Bonusbetrag. Das lässt

natürlich zunächst aufhorchen. Entscheidend für die Halbwertszeit der

Zuschlagsempfehlung der VEZG ist aber, dass sie möglichst genau die

Realität abbildet, denn am Ende bestimmt der Markt, wo es lang geht.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein Zuschlag bei der zukünftig

angestrebten hohen Marktdurchdringung für Tierwohlschweine im LEH

schnell zu einem Abschlag für Standardschweine werden kann. Um

nicht in den Preisverhandlungen ausgehebelt zu werden, ist es wichtig,

dass die VEZG den Maßstab, den sie beim LEH einfordert – nämlich

Transparenz beim Preis in der Ladentheke, auch für die eigene

Kalkulation anlegt. Erst wenn genau nachvollziehbar ist, wie die

Zuschlagsempfehlungen zustande kommen, lassen sich diese

realistisch einordnen und diskutieren. Jüngsten Kalkulationen der

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen liegen eher in der

Größenordnung der ITW. In den verschiedenen Veröffentlichungen in

den Fachmedien ist sehr detailliert aufgeschlüsselt, wie sich die Werte

unter verschiedenen Voraussetzungen verändern. Dabei wird klar, dass

sich aus dem Blickwinkel der aktuellen Situation auch die ITW mit ihrem

Bonus nach oben bewegen muss, wenn ausreichend

schweinehaltende Betriebe teilnehmen sollen.

Richtig und wichtig ist, dass die Boni für die Teilnahme

an der neuen Programmphase der Initiative Tierwohl

noch einmal auf den Prüfstand und ggf. angepasst

werden müssen, bevor es dann im nächsten Jahr losgeht

– natürlich auf der Basis transparenter Kalkulationen.