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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine
Vereinigungspreis
02.12.2020
1,19 €/IP 1,19 – 1,19 €
+- 0
ISB
01.12.2020
entfällt
ISN-Marktplatz
20.11.-26.11. 1,04 €
/kg
0,99 – 1,05 €
- 2
VEZG -Sauenpreis
25.11.2020
0,65 €
/kg
0,65 – 0,71 €
+- 0
Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte*
Woche
2020
2019
Vgl. Vorjahr
Ø-Gewicht
46
830.730
963.027
86,3 %
99,1 kg
47
808.383
956.908
84,5 %
99,1 kg
48
824.978
943.252
87,5 %
98,9 kg
01-48
41.104.424 43.948.659
93,5 %
Quelle: BLE
*Bei den Schlachtzahlen und -gewichten werden nur Schweine mit einem Zweihälftengewicht
zwischen 80 und 110 kg berücksichtigt
In der vergangenen Kalenderwoche wurden ca. 17.000 Schweine
mehr als in der Vorwoche geschlachtet. Verglichen mit dem Vorjahr
liegen die Schlachtzahlen weiter auf einem sehr niedrigen Niveau.
Das durchschnittliche Schlachtgewicht nahm um 140 Gramm ab.
Preisnotierung VEZG vom 02.12.2020
Für den Zeitraum von Donnerstag 03.12. bis Mittwoch 09.12.2020
nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.
Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den
„Vereinigungspreis“ von 1,19 €/Indexpunkt
(das sind +- 0 Cent
gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,19 € bis 1,19 €; der
entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,19 €/kg SG.
Schlachtsauen
Der Schlachtsauenmarkt fängt sich auf dem vor zwei Wochen
abgesenkten Niveau. Die Anzahl verfügbarer Schlachtsauen ist
weiter auf hohem Niveau.
Beim Handel mit Sauenfleisch sind die Marktteilnehmer insgesamt
zufrieden, wenngleich man nicht an das Vorjahresniveau
anschließen kann. Insbesondere der Absatz an die
Rohwurstproduzenten sei zufriedenstellend. Bezogen auf die
fehlenden Produktionstage über Weihnachten arbeiten die Betriebe
derzeit an der entsprechenden Planung. Dazu gehört beispielsweise
auch die Organisation der regelmäßigen, präventiven Corona-
Testungen der Mitarbeiter.
Parallel zum Schlachtschweinemarkt wird eine Stabilisierung der
Schlachtsauennotierung erwartet.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten
Sie wieder am Freitag ab ca. 12.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Mittwoch, 02.12.2020
Der
Schlachtschweinemarkt
ist
grundsätzlich
unverändert. Das Angebot drängt nach wie vor und die
aktiven Schlachthaken bleiben begrenzt. Wie erwartet
stabilisiert sich die Notierung erneut auf dem desaströs
niedrigen Niveau.
Eine VVVO-Nummer für jeden Tierstandort
Die EU schreibt Seuchenschutz und die
Nachvollziehbarkeit der Tierbewegungen groß. Der so
genannte EU-Tiergesundheitsrechtsakt schreibt ab
dem
21.
April
2021
eine
eindeutige
Betriebsregistriernummer für jeden Stall auch innerhalb
einer Gemeinde vor. Eine eigene VVVO-Nummer für
jeden Standort des Betriebs ist somit zu beantragen.
Dazu fordert die Tierseuchenkasse NRW aktuell
Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter auf, berichtet
das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben in
seiner jüngsten Ausgabe. Die Neuregelung tritt ab 21.
April 2021 in Deutschland in Kraft.
Bezogen auf die Schweinehaltung bedeute dies, dass
zum Beispiel der Pachtstall für tragende Sauen
zukünftig eine eigene VVVO-Nummer benötigt. Somit
müssen alle Tiere, die umgestallt werden, ab dem 21.
April des nächsten Jahres innerhalb von sieben Tagen
in der HIT-Datenbank gemeldet werden. Im Seuchenfall
riskiere der Betrieb eine Entschädigung. Auch für den
Bezug von Ohrmarken muss je nach Betrieb die neue
VVVO-Nummer berücksichtigt werden.
Zudem weist das Wochenblatt explizit auf
Auswirkungen auf das QS-System, der Teilnahme an
ITW oder die Schlachtdatenauswertung bei IQ-Agrar
hin. Hier sei jeweils eine neue VVVO-Nummer
anzumelden und es entstehen zusätzliche Kosten.
Auch der Antibiotikaverbrauch und die halbjährlichen
Tierbewegungen für TAM seien zu melden. Zu achten
sei bei Mastschweinen auf das Salmonellenmonitoring
und das ausreichende Ziehen von Salmonellenproben
für die neue VVVO-Nummer.
Tipp: ISW-HITMELDER vereinfacht Führen des
Bestandsregisters und HIT-Meldungen
Mit dem ISW-HITMELDER können Sie als
Schweinehalter und ISN-Mitglied ihr Bestandsregister
online auf
www.hitmelder.deführen. Die Meldungen an
HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge,
Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) werden
aus dem online geführten Bestandsregister heraus
generiert, entweder automatisch oder auf Knopfdruck.
Die Tierbewegungen können Sie am PC eingeben oder
bequem mit der ISNApp von unterwegs bzw. direkt aus
dem Stall. Dieser Service ist für ISN-Mitglieder
kostenlos, unabhängig von der Anzahl der VVVO-
Nummern.