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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung

und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

02.12.2020

1,19 €/IP 1,19 – 1,19 €

+- 0

ISB

01.12.2020

entfällt

ISN-Marktplatz

20.11.-26.11. 1,04 €

/kg

0,99 – 1,05 €

- 2

VEZG -Sauenpreis

25.11.2020

0,65 €

/kg

0,65 – 0,71 €

+- 0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte*

Woche

2020

2019

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

46

830.730

963.027

86,3 %

99,1 kg

47

808.383

956.908

84,5 %

99,1 kg

48

824.978

943.252

87,5 %

98,9 kg

01-48

41.104.424 43.948.659

93,5 %

Quelle: BLE

*Bei den Schlachtzahlen und -gewichten werden nur Schweine mit einem Zweihälftengewicht

zwischen 80 und 110 kg berücksichtigt

In der vergangenen Kalenderwoche wurden ca. 17.000 Schweine

mehr als in der Vorwoche geschlachtet. Verglichen mit dem Vorjahr

liegen die Schlachtzahlen weiter auf einem sehr niedrigen Niveau.

Das durchschnittliche Schlachtgewicht nahm um 140 Gramm ab.

Preisnotierung VEZG vom 02.12.2020

Für den Zeitraum von Donnerstag 03.12. bis Mittwoch 09.12.2020

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,19 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,19 € bis 1,19 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,19 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Schlachtsauenmarkt fängt sich auf dem vor zwei Wochen

abgesenkten Niveau. Die Anzahl verfügbarer Schlachtsauen ist

weiter auf hohem Niveau.

Beim Handel mit Sauenfleisch sind die Marktteilnehmer insgesamt

zufrieden, wenngleich man nicht an das Vorjahresniveau

anschließen kann. Insbesondere der Absatz an die

Rohwurstproduzenten sei zufriedenstellend. Bezogen auf die

fehlenden Produktionstage über Weihnachten arbeiten die Betriebe

derzeit an der entsprechenden Planung. Dazu gehört beispielsweise

auch die Organisation der regelmäßigen, präventiven Corona-

Testungen der Mitarbeiter.

Parallel zum Schlachtschweinemarkt wird eine Stabilisierung der

Schlachtsauennotierung erwartet.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 02.12.2020

Der

Schlachtschweinemarkt

ist

grundsätzlich

unverändert. Das Angebot drängt nach wie vor und die

aktiven Schlachthaken bleiben begrenzt. Wie erwartet

stabilisiert sich die Notierung erneut auf dem desaströs

niedrigen Niveau.

Eine VVVO-Nummer für jeden Tierstandort

Die EU schreibt Seuchenschutz und die

Nachvollziehbarkeit der Tierbewegungen groß. Der so

genannte EU-Tiergesundheitsrechtsakt schreibt ab

dem

21.

April

2021

eine

eindeutige

Betriebsregistriernummer für jeden Stall auch innerhalb

einer Gemeinde vor. Eine eigene VVVO-Nummer für

jeden Standort des Betriebs ist somit zu beantragen.

Dazu fordert die Tierseuchenkasse NRW aktuell

Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter auf, berichtet

das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben in

seiner jüngsten Ausgabe. Die Neuregelung tritt ab 21.

April 2021 in Deutschland in Kraft.

Bezogen auf die Schweinehaltung bedeute dies, dass

zum Beispiel der Pachtstall für tragende Sauen

zukünftig eine eigene VVVO-Nummer benötigt. Somit

müssen alle Tiere, die umgestallt werden, ab dem 21.

April des nächsten Jahres innerhalb von sieben Tagen

in der HIT-Datenbank gemeldet werden. Im Seuchenfall

riskiere der Betrieb eine Entschädigung. Auch für den

Bezug von Ohrmarken muss je nach Betrieb die neue

VVVO-Nummer berücksichtigt werden.

Zudem weist das Wochenblatt explizit auf

Auswirkungen auf das QS-System, der Teilnahme an

ITW oder die Schlachtdatenauswertung bei IQ-Agrar

hin. Hier sei jeweils eine neue VVVO-Nummer

anzumelden und es entstehen zusätzliche Kosten.

Auch der Antibiotikaverbrauch und die halbjährlichen

Tierbewegungen für TAM seien zu melden. Zu achten

sei bei Mastschweinen auf das Salmonellenmonitoring

und das ausreichende Ziehen von Salmonellenproben

für die neue VVVO-Nummer.

Tipp: ISW-HITMELDER vereinfacht Führen des

Bestandsregisters und HIT-Meldungen

Mit dem ISW-HITMELDER können Sie als

Schweinehalter und ISN-Mitglied ihr Bestandsregister

online auf

www.hitmelder.de

führen. Die Meldungen an

HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge,

Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) werden

aus dem online geführten Bestandsregister heraus

generiert, entweder automatisch oder auf Knopfdruck.

Die Tierbewegungen können Sie am PC eingeben oder

bequem mit der ISNApp von unterwegs bzw. direkt aus

dem Stall. Dieser Service ist für ISN-Mitglieder

kostenlos, unabhängig von der Anzahl der VVVO-

Nummern.