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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

02.12.2020

1,19 €/IP

1,19 – 1,19 €

+-0

ISB

04.12.2020

entfällt

ISN-Marktplatz

27.11.-03.12. 1,03 €

/kg

1,02 – 1,08 €

- 1

VEZG -Sauenpreis

02.12.2020

0,65 €

/kg

0,65 – 0,65 €

+- 0

Auktion Internet Schweinebörse weiter ausgesetzt

Aufgrund der Verunsicherung vieler Marktteilnehmer in

Zusammenhang mit dem Corona-Infektionsgeschehen sowie den

bestätigten ASP-Fällen in Brandenburg und Sachsen wird die Auktion

der Internet Schweinebörse weiter ausgesetzt.

Der Handel auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse ist

weiterhin jederzeit möglich.

ISN Marktplatz vom 27.11. bis 03.12.2020

Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden im Zeitraum

vom 27.11. bis 03.12. Schlachtschweine zu Basispreisen zwischen

1,02 € und 1,08 € im medianen Mittel zu

1,03 €/kg SG

(das ist -1 Cent

gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten gehandelt.

VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch 02.12.2020

Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der

Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von

Donnerstag, 03.12.20 bis Mittwoch, 09.12.20 einen

Ab-Hof-Preis von

0,65 €/kg SG

(das sind +- 0 Cent gegenüber der Vorwoche) in einer

Spanne von 0,65 € bis 0,65 €.

Schlachtsauen

Notierung

KW 46

KW 47

KW 48

KW 49

KW 50

amtl. Not. NRW

Mo-So

0,85 €

0,82 €

0,80 €

VEZG Do-Mi

Ab-Hof-Preis

0,71 €

0,65 €

0,65 €

0,65 €

Die

Schlachtbetriebe

Tönnies

und

Westfleisch

haben

den

Schlachtsauenpreis für die aktuelle Schlachtwoche von Do.03.12. bis Mi.

09.12. mit 0,55 €/kg (+- 0 zur Vorwoche) bekannt gegeben.

VEZG Ferkelpreis von Freitag, 04.12.2020

Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“

nennt für die kommende Kalenderwoche vom 07.12. bis 13.12. einen

Ferkelpreis von 22,00 €

(das sind +- 0 € gegenüber der aktuellen

Woche) für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.

Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt

erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Freitag, 04.12.2020

Nachdem sich in den letzten Wochen andeutete, dass

sich die Lage beim Schweinestau nicht noch weiter

verschärft und sogar ein Abbau der Überhänge in

greifbarer Nähe schien, ist der Schweinestau nun doch

auf 650.000 Schweine angewachsen. Ursache hierfür

sind hauptsächlich neu aufflackernde Corona-

Geschehen unter Schlachthofmitarbeitern und in der

Folge

erneute

Einschränkungen

bei

den

Schlachtkapazitäten. Bei Vion in Vilshofen hatte der

Betrieb zuletzt temporär stillgestanden und wurde seit

Dienstag mit ca. 50 % der üblichen Kapazität wieder

aufgenommen. Bei Tönnies in Weißenfels sind im Laufe

der letzten zwei Wochen bei regelmäßigen Tests 172

Beschäftigte positiv auf Corona getestet worden. Die

Kapazität war laut Unternehmensangaben "bisher nur

leicht beeinträchtigt". Alle Beteiligten inklusive der

Behörden vor Ort sind bemüht, die Kapazitäts-

einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Im Tagesgeschäft zeigen sich aktuell keine

preisverändernden Tendenzen. Am Fleischmarkt hofft

man mit Blick auf Weihnachten auf eine anziehende

Nachfrage im LEH.

Mit Arbeitsquarantäne und -zeitausweitung

Eskalation an Weihnachten verhindern

Entscheidend für die nächsten Wochen ist, die

Kapazitätsbeschränkungen in den Schlachtbetrieben

möglichst gering zu halten. Diesbezüglich gibt es

bereits Landkreise, die die entsprechenden

Voraussetzungen dafür schaffen.

In Niedersachsen sind sich das Sozialministerium und

der Landkreis Cloppenburg einig, dass die

Schlachtbetriebe mittels einer Arbeitsquarantäne die

Schlachtungen fortsetzen können, so geht es aus

Medienberichten hervor. Denn nur so könne zum

Jahresende eine längere Zwangspause der

Schlachtbetriebe umgangen werden. Ein wichtiger

Aspekt in der Produktion sind nämlich die Mitarbeiter,

die ihren Weihnachtsurlaub bei der Familie im Ausland

verbringen. Diese können dann die im Normalfall

erforderliche zehntätige Quarantäne durch eine so

genannte Arbeitsquarantäne umgehen. Im Rahmen

dieser Arbeitsquarantäne werde ausnahmsweise der

Bereich, in dem die Beschäftigten sich legal aufhalten

dürfen, auf bestimmte Bereiche ihrer Arbeitsstätte und

auf den Weg von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte

sowie zurück ausgedehnt.

Wichtig ist aus Sicht der ISN auch, eine

vorübergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit in

Angriff zu nehmen. So habe der Bayerische

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger laut verschiedener

Medien bereits zugesagt, sich für eine Allgemein-

verfügung mit Ausnahmeregeln zur Ausweitung der

Arbeitszeit einzusetzen. Ähnliche Ausnahmen hatte es

zuvor z.B. auch schon in Schleswig-Holstein gegeben.