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dem Kabinettsbeschluss zugestimmt, der nun noch in ein Gesetz bzw.
eine Gesetzesänderung gegossen werden muss. „Es gibt Zustände in
der Fleischindustrie, die sind nicht haltbar. Die Betriebe müssen
Verantwortung für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Sie können diese
nicht einfach auslagern und sich hinter Subunternehmen wegducken.
Die Delegation von Verantwortung an Subunternehmen geht zulasten
vieler Arbeiter. Hier gibt es ganz offensichtlichen Anpassungsbedarf.
Deshalb haben wir als Bundesregierung heute einen klaren Beschluss
gefasst, der Ausnahmen für die Betriebe des Fleischerhandwerks
ermöglicht. Es liegt nun beim Bundesarbeitsminister, ein Gesetz
vorzulegen, das die bestehenden Missstände abstellt und rechtssicher
ist“, so die Ministerin.
Ist ein Verbot nur für die Fleischwirtschaft verfassungskonform?
Kritik kam schon vor dem Beschluss des Kabinetts aus der Fleisch-
branche. So hat der größte deutsche Schlachter, die Tönnies-
Unternehmensgruppe klargestellt, dass eine Pauschalkritik des
Werkvertrags nicht gerechtfertigt sei, schließlich sei die arbeitsteilige
Produktion in Deutschland ein Rückgrat der Wirtschaft. Stattdessen
legte das Unternehmen ein 5-Punkte-Programm für die Fleisch-
wirtschaft vor und forderte: „Zur Wettbewerbsgleichheit brauchen wir
klare Regeln für die gesamte deutsche Wirtschaft, im Bauwesen, dem
Online-Versandhandel, der Logistik oder dem Schiffsbau. Da
Werkverträge quasi überall angewendet werden, brauchen wir hier
einen gesetzgeberischen Standard.“
Der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft
(ZDG), Friedrich-Otto Ripke, nannte das Verbot von Werkverträgen in
der Fleischindustrie gegenüber dem rbb sogar verfassungswidrig.
Auch er verwies darauf, dass solche Werksverträge auch in anderen
Branchen zulässig seien. Ein einseitiges Verbot würde also die
Fleischbranche benachteiligen und diskriminieren.
Die ISN meint:
Es ist selbstverständlich, dass Missstände – so sie auftreten –
abgestellt werden müssen. Natürlich müssen im Sinne der Mitarbeiter
Mindeststandards in Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Bezahlung
usw. eingehalten werden. Das Thema ist aber bestimmt nicht neu und
obwohl die aktuellen Kontrollen z.B. in den Wohnungen der
Werkmitarbeiter überwiegend in Ordnung waren, wurde von Seiten der
Politik immer weiter verbal aufgerüstet. Dabei ist doch Hygiene keine
Frage der Form des Anstellungsverhältnisses. Ging es hier tatsächlich
noch um die Verhinderung der Ausbreitung von Corona oder vielleicht
doch eher um das Begleichen alter Rechnungen unter dem
Deckmantel der Corona-Krise. Genau das hat nämlich NRW-
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vor wenigen Tagen
gegenüber dem WDR mit folgendem Satz angedeutet: „Wir müssen
jetzt diesen Sumpf austrocknen. Die Pandemie gibt uns die
Möglichkeit, das zu tun.“ Und auch Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil spricht ähnlich polemisch von „aufräumen“. Wollte die
Bundesregierung also die Gelegenheit nutzen, ein lange diskutiertes
Thema im Schnellschuss zu erledigen? So kann es doch wohl nicht
laufen. Statt mit der Branche gemeinsam die Mindeststandards zu
besprechen und abzustimmen, will man scheinbar
Eckpfeiler setzen, die hierzulande die ganze Branche
und auch die Grundlage der hier arbeitenden
Werkmitarbeiter beschädigen. Leider haut auch die
Bundeslandwirtschaftsministerin in die gleiche Kerbe
und schiebt ihre Verantwortung auf den
Bundesarbeitsminister ab. Noch ist das notwendige
Gesetz nicht geschrieben und verabschiedet – sollte
sich das Verbot der Werkverträge aber allein auf die
Fleischbranche beziehen, wird es aufgrund der von
ZDG-Präsident
Friedrich-Otto
Ripke
bereits
angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken wohl zu
erheblichen Rechtsstreitigkeiten und einer Klagewelle
kommen.