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dem Kabinettsbeschluss zugestimmt, der nun noch in ein Gesetz bzw.

eine Gesetzesänderung gegossen werden muss. „Es gibt Zustände in

der Fleischindustrie, die sind nicht haltbar. Die Betriebe müssen

Verantwortung für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Sie können diese

nicht einfach auslagern und sich hinter Subunternehmen wegducken.

Die Delegation von Verantwortung an Subunternehmen geht zulasten

vieler Arbeiter. Hier gibt es ganz offensichtlichen Anpassungsbedarf.

Deshalb haben wir als Bundesregierung heute einen klaren Beschluss

gefasst, der Ausnahmen für die Betriebe des Fleischerhandwerks

ermöglicht. Es liegt nun beim Bundesarbeitsminister, ein Gesetz

vorzulegen, das die bestehenden Missstände abstellt und rechtssicher

ist“, so die Ministerin.

Ist ein Verbot nur für die Fleischwirtschaft verfassungskonform?

Kritik kam schon vor dem Beschluss des Kabinetts aus der Fleisch-

branche. So hat der größte deutsche Schlachter, die Tönnies-

Unternehmensgruppe klargestellt, dass eine Pauschalkritik des

Werkvertrags nicht gerechtfertigt sei, schließlich sei die arbeitsteilige

Produktion in Deutschland ein Rückgrat der Wirtschaft. Stattdessen

legte das Unternehmen ein 5-Punkte-Programm für die Fleisch-

wirtschaft vor und forderte: „Zur Wettbewerbsgleichheit brauchen wir

klare Regeln für die gesamte deutsche Wirtschaft, im Bauwesen, dem

Online-Versandhandel, der Logistik oder dem Schiffsbau. Da

Werkverträge quasi überall angewendet werden, brauchen wir hier

einen gesetzgeberischen Standard.“

Der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft

(ZDG), Friedrich-Otto Ripke, nannte das Verbot von Werkverträgen in

der Fleischindustrie gegenüber dem rbb sogar verfassungswidrig.

Auch er verwies darauf, dass solche Werksverträge auch in anderen

Branchen zulässig seien. Ein einseitiges Verbot würde also die

Fleischbranche benachteiligen und diskriminieren.

Die ISN meint:

Es ist selbstverständlich, dass Missstände – so sie auftreten –

abgestellt werden müssen. Natürlich müssen im Sinne der Mitarbeiter

Mindeststandards in Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Bezahlung

usw. eingehalten werden. Das Thema ist aber bestimmt nicht neu und

obwohl die aktuellen Kontrollen z.B. in den Wohnungen der

Werkmitarbeiter überwiegend in Ordnung waren, wurde von Seiten der

Politik immer weiter verbal aufgerüstet. Dabei ist doch Hygiene keine

Frage der Form des Anstellungsverhältnisses. Ging es hier tatsächlich

noch um die Verhinderung der Ausbreitung von Corona oder vielleicht

doch eher um das Begleichen alter Rechnungen unter dem

Deckmantel der Corona-Krise. Genau das hat nämlich NRW-

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vor wenigen Tagen

gegenüber dem WDR mit folgendem Satz angedeutet: „Wir müssen

jetzt diesen Sumpf austrocknen. Die Pandemie gibt uns die

Möglichkeit, das zu tun.“ Und auch Bundesarbeitsminister Hubertus

Heil spricht ähnlich polemisch von „aufräumen“. Wollte die

Bundesregierung also die Gelegenheit nutzen, ein lange diskutiertes

Thema im Schnellschuss zu erledigen? So kann es doch wohl nicht

laufen. Statt mit der Branche gemeinsam die Mindeststandards zu

besprechen und abzustimmen, will man scheinbar

Eckpfeiler setzen, die hierzulande die ganze Branche

und auch die Grundlage der hier arbeitenden

Werkmitarbeiter beschädigen. Leider haut auch die

Bundeslandwirtschaftsministerin in die gleiche Kerbe

und schiebt ihre Verantwortung auf den

Bundesarbeitsminister ab. Noch ist das notwendige

Gesetz nicht geschrieben und verabschiedet – sollte

sich das Verbot der Werkverträge aber allein auf die

Fleischbranche beziehen, wird es aufgrund der von

ZDG-Präsident

Friedrich-Otto

Ripke

bereits

angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken wohl zu

erheblichen Rechtsstreitigkeiten und einer Klagewelle

kommen.