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Gibt es auch Neuregelungen für die Schweinemäster?

Neben den Regelungen zur Haltung der Sauen bringt die Verordnung

noch einige weitere Vorgaben, die alle Schweinehalter betreffen und mit

der endgültigen Verkündung der Verordnungsnovelle bzw. sechs

Monate danach in Kraft treten. Beispielsweise sind das die folgenden

wichtigsten Punkte:

• Das Beschäftigungsmaterial muss nun organisch und faserreich sein.

Was genau das heißt, wird in den Ausführungshinweisen festzulegen

sein.

• Bei der Fütterung wird nur noch zwischen rationiert und ad libitum

unterschieden – die bisherige dritte Variante, die tagesrationierte

Fütterung entfällt. Hier ist eine Klarstellung z.B. in

Ausführungshinweisen nötig, um darzulegen, dass weit verbreitete

Systeme

(z.B.

Sensorfütterung)

mit

entsprechenden

Rahmenbedingungen von dieser Neuregelung nicht betroffen sind.

• Der Wegfall des Wortes dauerhaft in Zusammenhang mit der

Überschreitung

von

Schadgasmessungen.

Da

eine

Einzelüberschreitung eines Grenzwertes aus fachlicher Sicht nicht

geeignet ist, um die Luftqualität im Stall zu beurteilen, muss hierzu in

den Ausführungshinweisen dargelegt werden, wie die Regelung unter

dem Wegfall des Wortes dauerhaft nun zu interpretieren ist.

Gibt es Unterstützung bei der Umstellung?

In einer Protokollerklärung zum heutigen Beschluss hat die

Bundesregierung angekündigt, dass mit den im Corona-

Konjunkturprogramm vorgesehenen 300 Mio. Euro Stallumbauten

gefördert werden sollen und das möglichst über den bislang

vorgesehenen Zweijahreszeitraum hinaus. Grundsätzlich soll die

Förderung daran geknüpft sein, dass die Umbaumaßnahmen deutlich

vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder

über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen.

ISN meint:

Es war ein jahrelanges Gezerre, das die Sauenhalter mürbe gemacht

hat, insofern ist es zu begrüßen, dass es nun zur Entscheidung

gekommen ist. So gibt es Planungssicherheit, allerdings sind die

Neuregelungen riesige Brocken, welche die Schweinehalter und ganz

besonders die Ferkelerzeuger nun zu bewegen haben.

Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, warum man die Platzvorgaben

im Deckzentrum mit 5 m² je Sau so derartig hochgeschraubt hat. Wenn

nicht einmal die Biobetriebe unter Anrechnung des Auslaufs diese

Fläche erreichen, macht das deutlich, wie praxisfremd dieser Wert ist.

Bereits ohne diese Regelung liegen die im Deckzentrum und

Abferkelbereich notwendig werdenden Investitionskosten um 2.000 € je

Sau, für einen Betrieb mit 500 Sauen sind das ca. 1 Mio. € und für alle

Ferkelerzeuger in Deutschland etwa 3 bis 2,5 Mrd. €. Daraus eine

Perspektive abzuleiten, die nicht nur das Ausstiegsdatum im Blick hat,

ist ganz bestimmt nicht einfach.

Aber: Für den Abferkelbereich gibt es nun 15 Jahre und für das

Deckzentrum zumindest 8 Jahre Zeit für die Umrüstung. Das ist äußerst

knapp, aber angesichts der auch geäußerten Forderung nach sofortiger

Umsetzung wenigstens eine Basis für die betriebliche Entwicklung. Eine

weitere wichtige Basis für das weitere Arbeiten ist zudem, dass eine

Fixierung der Sau in der Abferkelbucht zumindest für wenige Tage

erlaubt bleibt. In wie weit sich hieraus eine Perspektive für die

Schweinehaltung ableiten lässt, hängt nun maßgeblich

von der Unterstützung bei der Umsetzung der neuen

rechtlichen Vorgaben ab.

Erstens müssen bei vielen Punkten noch wichtige Details

und Interpretationen z.B. in entsprechenden Ausfüh-

rungshinweisen ausgestaltet werden.

Zweitens müssen genehmigungsrechtliche Hürden aus

dem Weg geräumt werden, damit eine Umsetzung

überhaupt möglich ist – hier sind wichtige rechtliche

Voraussetzungen zu schaffen.

Drittens müssen die Betriebe bei ihren Investitionen

finanziell unterstützt werden, weil der Markt die

erheblichen Mehrkosten nicht tragen wird. Die in

Aussicht gestellten 300 Mio. € aus dem Corona-

Konjunkturprogramm sind hier für den Umbau des

Deckzentrums ein guter Anfang – aber angesichts der

riesigen Investitionssummen eben nur ein Anfang auf

dem man aufsatteln muss. Zudem muss sichergestellt

werden, dass diese Fördermittel auch für die

Schweinehalter erreichbar sind.

Bund und Länder haben es also in der Hand, ob mit der

heute getroffenen Entscheidung der Ausstieg aus der

Ferkelerzeugung in Deutschland besiegelt und terminiert

ist oder ob daraus auch eine Perspektive für deutsche

Ferkelerzeuger erwachsen kann. Mit dem heutigen

Beschluss ist somit die Arbeit nicht zu Ende – im

Gegenteil es ist ein klarer Arbeitsauftrag an Bund und

Länder, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die

Umsetzung der neuen Vorgaben bei Erhalt der

deutschen Ferkelerzeugung möglich ist.