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Gibt es auch Neuregelungen für die Schweinemäster?
Neben den Regelungen zur Haltung der Sauen bringt die Verordnung
noch einige weitere Vorgaben, die alle Schweinehalter betreffen und mit
der endgültigen Verkündung der Verordnungsnovelle bzw. sechs
Monate danach in Kraft treten. Beispielsweise sind das die folgenden
wichtigsten Punkte:
• Das Beschäftigungsmaterial muss nun organisch und faserreich sein.
Was genau das heißt, wird in den Ausführungshinweisen festzulegen
sein.
• Bei der Fütterung wird nur noch zwischen rationiert und ad libitum
unterschieden – die bisherige dritte Variante, die tagesrationierte
Fütterung entfällt. Hier ist eine Klarstellung z.B. in
Ausführungshinweisen nötig, um darzulegen, dass weit verbreitete
Systeme
(z.B.
Sensorfütterung)
mit
entsprechenden
Rahmenbedingungen von dieser Neuregelung nicht betroffen sind.
• Der Wegfall des Wortes dauerhaft in Zusammenhang mit der
Überschreitung
von
Schadgasmessungen.
Da
eine
Einzelüberschreitung eines Grenzwertes aus fachlicher Sicht nicht
geeignet ist, um die Luftqualität im Stall zu beurteilen, muss hierzu in
den Ausführungshinweisen dargelegt werden, wie die Regelung unter
dem Wegfall des Wortes dauerhaft nun zu interpretieren ist.
Gibt es Unterstützung bei der Umstellung?
In einer Protokollerklärung zum heutigen Beschluss hat die
Bundesregierung angekündigt, dass mit den im Corona-
Konjunkturprogramm vorgesehenen 300 Mio. Euro Stallumbauten
gefördert werden sollen und das möglichst über den bislang
vorgesehenen Zweijahreszeitraum hinaus. Grundsätzlich soll die
Förderung daran geknüpft sein, dass die Umbaumaßnahmen deutlich
vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder
über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen.
ISN meint:
Es war ein jahrelanges Gezerre, das die Sauenhalter mürbe gemacht
hat, insofern ist es zu begrüßen, dass es nun zur Entscheidung
gekommen ist. So gibt es Planungssicherheit, allerdings sind die
Neuregelungen riesige Brocken, welche die Schweinehalter und ganz
besonders die Ferkelerzeuger nun zu bewegen haben.
Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, warum man die Platzvorgaben
im Deckzentrum mit 5 m² je Sau so derartig hochgeschraubt hat. Wenn
nicht einmal die Biobetriebe unter Anrechnung des Auslaufs diese
Fläche erreichen, macht das deutlich, wie praxisfremd dieser Wert ist.
Bereits ohne diese Regelung liegen die im Deckzentrum und
Abferkelbereich notwendig werdenden Investitionskosten um 2.000 € je
Sau, für einen Betrieb mit 500 Sauen sind das ca. 1 Mio. € und für alle
Ferkelerzeuger in Deutschland etwa 3 bis 2,5 Mrd. €. Daraus eine
Perspektive abzuleiten, die nicht nur das Ausstiegsdatum im Blick hat,
ist ganz bestimmt nicht einfach.
Aber: Für den Abferkelbereich gibt es nun 15 Jahre und für das
Deckzentrum zumindest 8 Jahre Zeit für die Umrüstung. Das ist äußerst
knapp, aber angesichts der auch geäußerten Forderung nach sofortiger
Umsetzung wenigstens eine Basis für die betriebliche Entwicklung. Eine
weitere wichtige Basis für das weitere Arbeiten ist zudem, dass eine
Fixierung der Sau in der Abferkelbucht zumindest für wenige Tage
erlaubt bleibt. In wie weit sich hieraus eine Perspektive für die
Schweinehaltung ableiten lässt, hängt nun maßgeblich
von der Unterstützung bei der Umsetzung der neuen
rechtlichen Vorgaben ab.
Erstens müssen bei vielen Punkten noch wichtige Details
und Interpretationen z.B. in entsprechenden Ausfüh-
rungshinweisen ausgestaltet werden.
Zweitens müssen genehmigungsrechtliche Hürden aus
dem Weg geräumt werden, damit eine Umsetzung
überhaupt möglich ist – hier sind wichtige rechtliche
Voraussetzungen zu schaffen.
Drittens müssen die Betriebe bei ihren Investitionen
finanziell unterstützt werden, weil der Markt die
erheblichen Mehrkosten nicht tragen wird. Die in
Aussicht gestellten 300 Mio. € aus dem Corona-
Konjunkturprogramm sind hier für den Umbau des
Deckzentrums ein guter Anfang – aber angesichts der
riesigen Investitionssummen eben nur ein Anfang auf
dem man aufsatteln muss. Zudem muss sichergestellt
werden, dass diese Fördermittel auch für die
Schweinehalter erreichbar sind.
Bund und Länder haben es also in der Hand, ob mit der
heute getroffenen Entscheidung der Ausstieg aus der
Ferkelerzeugung in Deutschland besiegelt und terminiert
ist oder ob daraus auch eine Perspektive für deutsche
Ferkelerzeuger erwachsen kann. Mit dem heutigen
Beschluss ist somit die Arbeit nicht zu Ende – im
Gegenteil es ist ein klarer Arbeitsauftrag an Bund und
Länder, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die
Umsetzung der neuen Vorgaben bei Erhalt der
deutschen Ferkelerzeugung möglich ist.