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Bundesrat beschließt Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungs-
verordnung
Am vergangenen Freitag hat das Ringen um die Neuregelung der
Vorgaben zur Sauenhaltung nach jahrelangem Gezerre ein Ende
gefunden – der Bundesrat hat der Novelle der Tierschutz-Nutztier-
haltungsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Bereits im Sommer 2017
hatten der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
ein Eckpunktepapier und der niedersächsische Landwirtschaftsminister
Christian Meyer eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Beide
Vorschläge ähnelten sich sehr stark, kamen aber im Angesicht der
damals
anstehenden
Bundestagswahl
und
wechselnder
Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht bis zur Entscheidung. Es
folgte ein jahrelanges Gezerre um die Neuregelung mit immer neuen
Vorschlägen und Vorstößen im Bundesrat. Zuletzt war das Thema
mehrfach von der Tagesordnung des Bundesrates genommen worden,
weil keine Einigung möglich war.
Der Druck des Magdeburger Urteils
Mit dem Druck des Magdeburger Urteils von 2015 im Nacken haben
einige Bundesländer und Teile der Politik bis zuletzt auf den sofortigen
Umbau im Deckzentrum gesetzt und bis heute fordern dies einige NGOs
und spezielle Medien. So hatten beispielsweise bei der letzten
Bundesratssitzung im Juni die Grünen ihren Einfluss in den Ländern
geltend gemacht und einen Kompromissvorschlag aus NRW verhindert.
Bis zuletzt kamen zudem immer wieder Forderungen nach einer
komplett freien Abferkelung auf den Tisch. Aber auch in den Reihen der
Grünen bis hinauf zur Parteispitze ist die Erkenntnis gereift, dass ein
sofortiger Umbau ohne Übergangszeit das Ende für die meisten
Ferkelerzeugerbetriebe in Deutschland bedeutet hätte. Nun hat der
gemeinsame Vorschlag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Mehrheit gefunden.
Entscheidender Punkt, der den Knoten zum Platzen gebracht hat, war
die Ausrichtung im Deckzentrum - weg vom Kastenstand, ganz
ausgerichtet auf die Gruppenhaltung. Dafür gibt es nun aber acht Jahre
Übergangszeit für den Umbau des Deckzentrums und 15 Jahre für den
Abferkelbereich. Und: Im Abferkelbereich wird keine freie Abferkelung
kommen, sondern eine Bewegungsbucht mit bis zu fünf Tagen
Fixierung und einer Größe von mindestens 6,5 m².
Wie sollen die Sauen zukünftig im Deckzentrum gehalten werden?
Die Haltung der Sauen im Deckzentrum wird ganz auf die
Gruppenhaltung ausgerichtet. Eine Fixation von Sauen im Rahmen des
Reproduktionszyklus ist nur noch zum Zeitpunkt der Besamung
zulässig. Nach der Besamung ist die Sau unmittelbar in die
Gruppenhaltung im Wartebereich zu überführen. Die Anforderungen an
die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht, so die wörtliche
Erläuterung im Verordnungsantrag.
Auch in dem Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung ist
Gruppenhaltung vorgesehen. Für diese Phase gibt es weitreichende
Vorgaben:
• eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von 5 m² je Sau
• davon müssen analog zum Wartebereich 1,3 m² mindestens als
Liegefläche (max. 15 % Schlitzanteil) ausgestattet sein.
• ein weiterer Teil soll als Aktivitätsbereich zur Verfügung stehen.
• Für die Sauen sollen Rückzugsmöglichkeiten in
ausreichendem Umfang vorhanden sein. Fress-
Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine
Rückzugsmöglichkeit dar, heißt es im Verordnungstext.
In den Erläuterungen werden jedoch genau Beispiele mit
Fress-Liege-Buchten genannt – scheinbar geht es
darum, dass weitere Strukturelemente vorhanden sein
sollen.
Wie lange dauert die Übergangszeit für das
Deckzentrum und was muss in der Zeit beachtet
werden?
Die Umstellung auf die Gruppenhaltung im Deckzentrum
muss in spätestens 8 Jahren erfolgt sein. Nach drei
Jahren ist spätestens ein Konzept vorzulegen, wie die
Anpassung im Betrieb erfolgen soll. Nach fünf Jahren
muss dann spätestens ein Bauantrag für die
Anpassungsmaßnahmen gestellt sein.
Während der Übergangszeit können die geforderten
Maßnahmen innerhalb der bestehenden Bauhülle mit
einfachen Mitteln praktisch umgesetzt werden und die
bestehenden Kastenstände sowohl hinsichtlich ihrer
Breite als auch ihrer Länge weiter genutzt werden, so der
Erläuterungstext zur Verordnung. Jede Sau muss aber
in der Übergangszeit im Kastenstand die Gliedmaßen in
Seitenlage ausstrecken können, ohne dass dem ein
bauliches Hindernis entgegensteht. Das heißt, dass die
Kastenstände so dimensioniert und gestaltet sein
müssen, dass die Sauen auf der Seite liegen und ihre
Beine in den Nachbarstand strecken können müssen.
Wie sollen die Sauen zukünftig im Abferkelstall
gehalten werden?
Sauen sollen im Abferkelstall zukünftig maximal 5 Tage
um die Geburt der Ferkel herum fixiert werden. Das
heißt, bei dem Zielsystem handelt es sich um ein unter
dem Begriff Bewegungsbucht bekanntes System. Die
Abferkelbucht muss insgesamt mindestens 6,5 m² groß
sein.
Wie lange dauert die Übergangszeit für den Abferkel-
bereich und was muss in der Zeit beachtet werden?
Die Umstellung auf die Bewegungsbucht muss in
spätestens 15 Jahren erfolgt sein. Nach zwölf Jahren ist
spätestens ein Konzept vorzulegen und ein Bauantrag
für die Anpassungsmaßnahmen gestellt sein. Bei
Härtefällen können die Behörden weitere zwei Jahre Zeit
geben. In der Zwischenzeit muss gewährleistet sein,
dass die Sauen Kopf und Gliedmaßen in Seitenlage
ausstrecken können und genügend Bewegungsfreiheit
für ungehindertes Abferkeln und geburtshilfliche
Maßnahmen entsteht.