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Bundesrat beschließt Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungs-

verordnung

Am vergangenen Freitag hat das Ringen um die Neuregelung der

Vorgaben zur Sauenhaltung nach jahrelangem Gezerre ein Ende

gefunden – der Bundesrat hat der Novelle der Tierschutz-Nutztier-

haltungsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Bereits im Sommer 2017

hatten der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt

ein Eckpunktepapier und der niedersächsische Landwirtschaftsminister

Christian Meyer eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Beide

Vorschläge ähnelten sich sehr stark, kamen aber im Angesicht der

damals

anstehenden

Bundestagswahl

und

wechselnder

Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht bis zur Entscheidung. Es

folgte ein jahrelanges Gezerre um die Neuregelung mit immer neuen

Vorschlägen und Vorstößen im Bundesrat. Zuletzt war das Thema

mehrfach von der Tagesordnung des Bundesrates genommen worden,

weil keine Einigung möglich war.

Der Druck des Magdeburger Urteils

Mit dem Druck des Magdeburger Urteils von 2015 im Nacken haben

einige Bundesländer und Teile der Politik bis zuletzt auf den sofortigen

Umbau im Deckzentrum gesetzt und bis heute fordern dies einige NGOs

und spezielle Medien. So hatten beispielsweise bei der letzten

Bundesratssitzung im Juni die Grünen ihren Einfluss in den Ländern

geltend gemacht und einen Kompromissvorschlag aus NRW verhindert.

Bis zuletzt kamen zudem immer wieder Forderungen nach einer

komplett freien Abferkelung auf den Tisch. Aber auch in den Reihen der

Grünen bis hinauf zur Parteispitze ist die Erkenntnis gereift, dass ein

sofortiger Umbau ohne Übergangszeit das Ende für die meisten

Ferkelerzeugerbetriebe in Deutschland bedeutet hätte. Nun hat der

gemeinsame Vorschlag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen,

Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Mehrheit gefunden.

Entscheidender Punkt, der den Knoten zum Platzen gebracht hat, war

die Ausrichtung im Deckzentrum - weg vom Kastenstand, ganz

ausgerichtet auf die Gruppenhaltung. Dafür gibt es nun aber acht Jahre

Übergangszeit für den Umbau des Deckzentrums und 15 Jahre für den

Abferkelbereich. Und: Im Abferkelbereich wird keine freie Abferkelung

kommen, sondern eine Bewegungsbucht mit bis zu fünf Tagen

Fixierung und einer Größe von mindestens 6,5 m².

Wie sollen die Sauen zukünftig im Deckzentrum gehalten werden?

Die Haltung der Sauen im Deckzentrum wird ganz auf die

Gruppenhaltung ausgerichtet. Eine Fixation von Sauen im Rahmen des

Reproduktionszyklus ist nur noch zum Zeitpunkt der Besamung

zulässig. Nach der Besamung ist die Sau unmittelbar in die

Gruppenhaltung im Wartebereich zu überführen. Die Anforderungen an

die Gruppenhaltung im Wartebereich ändern sich nicht, so die wörtliche

Erläuterung im Verordnungsantrag.

Auch in dem Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung ist

Gruppenhaltung vorgesehen. Für diese Phase gibt es weitreichende

Vorgaben:

• eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von 5 m² je Sau

• davon müssen analog zum Wartebereich 1,3 m² mindestens als

Liegefläche (max. 15 % Schlitzanteil) ausgestattet sein.

• ein weiterer Teil soll als Aktivitätsbereich zur Verfügung stehen.

• Für die Sauen sollen Rückzugsmöglichkeiten in

ausreichendem Umfang vorhanden sein. Fress-

Liegebuchten oder sonstige Fressplätze stellen keine

Rückzugsmöglichkeit dar, heißt es im Verordnungstext.

In den Erläuterungen werden jedoch genau Beispiele mit

Fress-Liege-Buchten genannt – scheinbar geht es

darum, dass weitere Strukturelemente vorhanden sein

sollen.

Wie lange dauert die Übergangszeit für das

Deckzentrum und was muss in der Zeit beachtet

werden?

Die Umstellung auf die Gruppenhaltung im Deckzentrum

muss in spätestens 8 Jahren erfolgt sein. Nach drei

Jahren ist spätestens ein Konzept vorzulegen, wie die

Anpassung im Betrieb erfolgen soll. Nach fünf Jahren

muss dann spätestens ein Bauantrag für die

Anpassungsmaßnahmen gestellt sein.

Während der Übergangszeit können die geforderten

Maßnahmen innerhalb der bestehenden Bauhülle mit

einfachen Mitteln praktisch umgesetzt werden und die

bestehenden Kastenstände sowohl hinsichtlich ihrer

Breite als auch ihrer Länge weiter genutzt werden, so der

Erläuterungstext zur Verordnung. Jede Sau muss aber

in der Übergangszeit im Kastenstand die Gliedmaßen in

Seitenlage ausstrecken können, ohne dass dem ein

bauliches Hindernis entgegensteht. Das heißt, dass die

Kastenstände so dimensioniert und gestaltet sein

müssen, dass die Sauen auf der Seite liegen und ihre

Beine in den Nachbarstand strecken können müssen.

Wie sollen die Sauen zukünftig im Abferkelstall

gehalten werden?

Sauen sollen im Abferkelstall zukünftig maximal 5 Tage

um die Geburt der Ferkel herum fixiert werden. Das

heißt, bei dem Zielsystem handelt es sich um ein unter

dem Begriff Bewegungsbucht bekanntes System. Die

Abferkelbucht muss insgesamt mindestens 6,5 m² groß

sein.

Wie lange dauert die Übergangszeit für den Abferkel-

bereich und was muss in der Zeit beachtet werden?

Die Umstellung auf die Bewegungsbucht muss in

spätestens 15 Jahren erfolgt sein. Nach zwölf Jahren ist

spätestens ein Konzept vorzulegen und ein Bauantrag

für die Anpassungsmaßnahmen gestellt sein. Bei

Härtefällen können die Behörden weitere zwei Jahre Zeit

geben. In der Zwischenzeit muss gewährleistet sein,

dass die Sauen Kopf und Gliedmaßen in Seitenlage

ausstrecken können und genügend Bewegungsfreiheit

für ungehindertes Abferkeln und geburtshilfliche

Maßnahmen entsteht.