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besprochen. Von den Ergebnissen könnte eine Wiederaufnahme
maßgeblich abhängen. Bislang gibt es keine Hinweise, wann die
Produktion in Rheda wieder hochgefahren wird. Die allgemeine
Schließungsverfügung gilt noch bis Freitag, 17.07.2020.
Gestern hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Schließungsverfügung
gegen Tillman’s Convenience aufgehoben. In Abstimmung mit Land,
Bezirksregierung und dem Kreis Gütersloh wurde beschlossen, dass
die Tönnies-Tochter unter strengen Hygieneauflagen den Betrieb
wieder aufnehmen darf. Zu den Maßnahmen gehören neben den
allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln unter anderem die
Installation von zusätzlichen Filtrationssystemen, verstärkte
Wohnraumkontrollen und zweimal wöchentliche Tests auf eine
mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gilt, dass nur
Mitarbeiter das Betriebsgelände betreten dürfen, die nicht unter
Quarantäne stehen und einen Negativtest vorlegen können.
ISN meint:
Die Wiederaufnahme der Produktion bei „Tilman’s Convenience“ ist auf
jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Nach der nun erfolgten Installation der neuen Filtertechnik muss vom
Kreis Gütersloh und den anderen Behörden jedoch auch für die
übrigen Produktionsbereiche schnellstmöglich klar benannt werden,
wann auch dort der Betrieb wieder aufgenommen werden kann!
Dazu muss gelten „Sicherheit mit Schnelligkeit“ und nicht „Sicherheit
vor Schnelligkeit“!