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besprochen. Von den Ergebnissen könnte eine Wiederaufnahme

maßgeblich abhängen. Bislang gibt es keine Hinweise, wann die

Produktion in Rheda wieder hochgefahren wird. Die allgemeine

Schließungsverfügung gilt noch bis Freitag, 17.07.2020.

Gestern hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Schließungsverfügung

gegen Tillman’s Convenience aufgehoben. In Abstimmung mit Land,

Bezirksregierung und dem Kreis Gütersloh wurde beschlossen, dass

die Tönnies-Tochter unter strengen Hygieneauflagen den Betrieb

wieder aufnehmen darf. Zu den Maßnahmen gehören neben den

allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln unter anderem die

Installation von zusätzlichen Filtrationssystemen, verstärkte

Wohnraumkontrollen und zweimal wöchentliche Tests auf eine

mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gilt, dass nur

Mitarbeiter das Betriebsgelände betreten dürfen, die nicht unter

Quarantäne stehen und einen Negativtest vorlegen können.

ISN meint:

Die Wiederaufnahme der Produktion bei „Tilman’s Convenience“ ist auf

jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Nach der nun erfolgten Installation der neuen Filtertechnik muss vom

Kreis Gütersloh und den anderen Behörden jedoch auch für die

übrigen Produktionsbereiche schnellstmöglich klar benannt werden,

wann auch dort der Betrieb wieder aufgenommen werden kann!

Dazu muss gelten „Sicherheit mit Schnelligkeit“ und nicht „Sicherheit

vor Schnelligkeit“!