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und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Betrieben sind zukünftig elektronisch zu erfassen, um Kontrollen zu

erleichtern. Hinzu kommen Bußgelder bei Verstößen gegen die

Regeln.

Die Maßnahmen im Detail:

Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der

Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für

alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt

für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem

1. April 2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen

des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.

Es werden für die Bundesländer einheitliche verbindliche

Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in

Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen

durch die Arbeitsschutzbehörden.

Für die Unterbringung der Beschäftigten gelten

Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes.

Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden

über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte zu informieren.

So werden effektivere Kontrollen möglich.

Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der

Beschäftigten wirksam zu überprüfen, gilt eine Pflicht zur

digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie.

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig

höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von

15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

gebildet werden, um u.a. Regeln und Erkenntnisse zu

ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden

können.

Dem Regelwerk müssen nun noch Bundestag und

Bundesrat zustimmen.

ISN meint:

Natürlich müssen in der Fleischwirtschaft Arbeitsschutz

und Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter gewährleistet

sein. Dafür müssen die Schlachtunternehmen

Verantwortung übernehmen.

Mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft haben

bereits Umsetzungsstrategien verkündet, die den neuen

Rahmenbedingungen entsprechen. Teilweise werden

die verschiedenen Maßnahmen schon freiwillig vor

Jahresende eingeleitet.

Wichtig ist, dass bei den neuen Regelungen nicht

überzogen werden darf und bei Umsetzung der

Anforderungen nicht die Kapazitäten für die Schlachtung

und Zerlegung darunter leiden. Sonst droht ein fataler

Strukturbruch, nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern

auch in der gesamten Veredlungswirtschaft. Bereits jetzt

ist am Schlachtschweinemarkt überdeutlich zu

erkennen, welche Auswirkungen die fehlenden Schlacht-

und

Zerlegekapazitäten

auf

den

gesamten

Schweinebereich haben.