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Betrieben sind zukünftig elektronisch zu erfassen, um Kontrollen zu
erleichtern. Hinzu kommen Bußgelder bei Verstößen gegen die
Regeln.
Die Maßnahmen im Detail:
•
Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der
Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für
alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt
für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem
1. April 2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen
des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
•
Es werden für die Bundesländer einheitliche verbindliche
Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in
Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen
durch die Arbeitsschutzbehörden.
•
Für die Unterbringung der Beschäftigten gelten
Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes.
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Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden
über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte zu informieren.
So werden effektivere Kontrollen möglich.
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Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der
Beschäftigten wirksam zu überprüfen, gilt eine Pflicht zur
digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie.
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Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig
höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von
15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
•
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
gebildet werden, um u.a. Regeln und Erkenntnisse zu
ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden
können.
Dem Regelwerk müssen nun noch Bundestag und
Bundesrat zustimmen.
ISN meint:
Natürlich müssen in der Fleischwirtschaft Arbeitsschutz
und Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter gewährleistet
sein. Dafür müssen die Schlachtunternehmen
Verantwortung übernehmen.
Mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft haben
bereits Umsetzungsstrategien verkündet, die den neuen
Rahmenbedingungen entsprechen. Teilweise werden
die verschiedenen Maßnahmen schon freiwillig vor
Jahresende eingeleitet.
Wichtig ist, dass bei den neuen Regelungen nicht
überzogen werden darf und bei Umsetzung der
Anforderungen nicht die Kapazitäten für die Schlachtung
und Zerlegung darunter leiden. Sonst droht ein fataler
Strukturbruch, nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern
auch in der gesamten Veredlungswirtschaft. Bereits jetzt
ist am Schlachtschweinemarkt überdeutlich zu
erkennen, welche Auswirkungen die fehlenden Schlacht-
und
Zerlegekapazitäten
auf
den
gesamten
Schweinebereich haben.