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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

29.07.2020

1,47 €/IP 1,47 – 1,47 €

+- 0

ISB

28.07.2020

-

kein Handel

ISN-Marktplatz

17.07.-23.07. 1,36 €

/kg

1,355 – 1,38 € +-0

VEZG -Sauenpreis

22.07.2020

0,78 €

/kg

0,72 – 0,78 €

+-0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2020

2019

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

28

783.552

881.067

88,9 %

97,3 kg

29

783.739

904.654

86,6 %

97,5 kg

30

822.384

896.052

91,8 %

97,8 kg

01-30

25.999.736 27.181.637

95,7 %

Quelle: BLE

Im Vergleich zur Vorwoche stiegen die Schlachtzahlen um knapp

40.000 an, weil in Rheda-Wiedenbrück wieder eine ganze Woche

geschlachtet wurde. Da es sich allerdings immer noch um den

Probebetrieb mit eingeschränkten Schlachtmengen handelt, wurden

die Stückzahlen der entsprechenden Vorjahreswoche wieder

deutlich verfehlt. Das durchschnittliche Schlachtgewicht war mit

97,8 kg ungefähr 300 Gramm höher als in der Vorwoche.

Preisnotierung VEZG vom 29.07.2020

Für den Zeitraum von Donnerstag 30.07. bis Mittwoch 05.08.2020

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,47 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,47 € bis 1,47 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,47 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Schlachtsauenmarkt scheint langsam wieder in die richtige Spur

zu kommen. Nach und nach stellt sich die Balance zwischen

Angebot und Nachfrage wieder her. Aktuell sind aber trotz des

überschaubaren Angebots noch Überhänge vorhanden. Vor allem in

Deutschland, Dänemark und den Niederlanden ist dies der Fall.

Deren Abbau wird allerdings schneller als bei den Mastschweinen

möglich sein. In Osteuropa konnte der Angebotsstau sogar schon

größtenteils aufgelöst werden, weil dort teilweise Sauen vor Ort

geschlachtet wurden, die normalerweise zur Schlachtung nach

Deutschland gebracht werden, berichtet ein Marktteilnehmer.

Im Bezug auf den Absatz gestaltet sich die Lage eher ruhig, wie in

der Ferienzeit üblich. Vorbestellungen liegen nur in begrenztem

Umfang vor. Preislich besteht von allen Seiten das Interesse, das

Niveau zu halten. Für die kommende Entwicklung werden daher

unveränderte Preise erwartet.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 29.07.2020

Zur Wochenmitte stellt sich die Lage unverändert zu

den vergangenen Tagen dar. Mit regionalen

Unterschieden gestaltet es sich teilweise weiterhin

schwierig, die angebotenen Partien passend zu

verteilen, weil der Markt noch immer von den

eingeschränkten Schlachtkapazitäten bei Tönnies in

Rheda-Wiedenbrück geprägt ist. Einerseits trägt der

Probebetrieb mit geringeren Schlachtmengen dazu bei,

dass sich die Situation nicht verschlechtert, aber auf der

anderen Seite reichen die Stückzahlen noch nicht aus,

um eine wirkliche Erholung herbeizuführen. Daher

beruhen die Hoffnungen der Marktteilnehmer darauf,

dass in den kommenden Tagen eine zweite Schicht bei

Tönnies eingesetzt werden kann.

Dies wäre aktuell besonders wichtig, zumal von

Nachfrageimpulsen sowohl im LEH als auch im Außer-

Haus-Bereich zu hören ist.

Insgesamt bleibt die VEZG-Notierung weiterhin bei

1,47 € stehen.

Bundeskabinett

stimmt

Änderung

des

Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu

Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag von

Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt und damit

das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit an

Schlachthöfen beschlossen. Ausgenommen von dem

Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit

bis zu 49 Beschäftigten.

Ausnahme

für

kleinere

Betriebe

des

Fleischerhandwerks

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes

zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz

zugestimmt. Unter anderem ist vorgesehen, dass

bereits ab dem 1. Januar 2021 im Bereich des

Kerngeschäfts der Fleischwirtschaft, der Schlachtung,

der Zerlegung und der Fleischverarbeitung, kein

Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der

Einsatz

von

Werkvertrags-

sowie

Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern ist mit dem

Beschluss künftig nicht mehr zulässig. Ausgenommen

von

dem

Verbot sind

Unternehmen des

Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten.

Mindestbesichtigungsquote und elektronische

Zeiterfassung

Darüber hinaus umfasst der Gesetzesentwurf eine

Mindestbesichtigungsquote

der

zuständigen

Arbeitsschutzbehörden sowie Bestimmungen für eine

digitale Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitszeiten in den