
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist
eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Aktuelle Notierungen Schlachtschweine
Vereinigungspreis
29.07.2020
1,47 €/IP 1,47 – 1,47 €
+- 0
ISB
28.07.2020
-
kein Handel
ISN-Marktplatz
17.07.-23.07. 1,36 €
/kg
1,355 – 1,38 € +-0
VEZG -Sauenpreis
22.07.2020
0,78 €
/kg
0,72 – 0,78 €
+-0
Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte
Woche
2020
2019
Vgl. Vorjahr
Ø-Gewicht
28
783.552
881.067
88,9 %
97,3 kg
29
783.739
904.654
86,6 %
97,5 kg
30
822.384
896.052
91,8 %
97,8 kg
01-30
25.999.736 27.181.637
95,7 %
Quelle: BLE
Im Vergleich zur Vorwoche stiegen die Schlachtzahlen um knapp
40.000 an, weil in Rheda-Wiedenbrück wieder eine ganze Woche
geschlachtet wurde. Da es sich allerdings immer noch um den
Probebetrieb mit eingeschränkten Schlachtmengen handelt, wurden
die Stückzahlen der entsprechenden Vorjahreswoche wieder
deutlich verfehlt. Das durchschnittliche Schlachtgewicht war mit
97,8 kg ungefähr 300 Gramm höher als in der Vorwoche.
Preisnotierung VEZG vom 29.07.2020
Für den Zeitraum von Donnerstag 30.07. bis Mittwoch 05.08.2020
nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.
Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den
„Vereinigungspreis“ von 1,47 €/Indexpunkt
(das sind +- 0 Cent
gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,47 € bis 1,47 €; der
entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,47 €/kg SG.
Schlachtsauen
Der Schlachtsauenmarkt scheint langsam wieder in die richtige Spur
zu kommen. Nach und nach stellt sich die Balance zwischen
Angebot und Nachfrage wieder her. Aktuell sind aber trotz des
überschaubaren Angebots noch Überhänge vorhanden. Vor allem in
Deutschland, Dänemark und den Niederlanden ist dies der Fall.
Deren Abbau wird allerdings schneller als bei den Mastschweinen
möglich sein. In Osteuropa konnte der Angebotsstau sogar schon
größtenteils aufgelöst werden, weil dort teilweise Sauen vor Ort
geschlachtet wurden, die normalerweise zur Schlachtung nach
Deutschland gebracht werden, berichtet ein Marktteilnehmer.
Im Bezug auf den Absatz gestaltet sich die Lage eher ruhig, wie in
der Ferienzeit üblich. Vorbestellungen liegen nur in begrenztem
Umfang vor. Preislich besteht von allen Seiten das Interesse, das
Niveau zu halten. Für die kommende Entwicklung werden daher
unveränderte Preise erwartet.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten
Sie wieder am Freitag ab ca. 12.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Mittwoch, 29.07.2020
Zur Wochenmitte stellt sich die Lage unverändert zu
den vergangenen Tagen dar. Mit regionalen
Unterschieden gestaltet es sich teilweise weiterhin
schwierig, die angebotenen Partien passend zu
verteilen, weil der Markt noch immer von den
eingeschränkten Schlachtkapazitäten bei Tönnies in
Rheda-Wiedenbrück geprägt ist. Einerseits trägt der
Probebetrieb mit geringeren Schlachtmengen dazu bei,
dass sich die Situation nicht verschlechtert, aber auf der
anderen Seite reichen die Stückzahlen noch nicht aus,
um eine wirkliche Erholung herbeizuführen. Daher
beruhen die Hoffnungen der Marktteilnehmer darauf,
dass in den kommenden Tagen eine zweite Schicht bei
Tönnies eingesetzt werden kann.
Dies wäre aktuell besonders wichtig, zumal von
Nachfrageimpulsen sowohl im LEH als auch im Außer-
Haus-Bereich zu hören ist.
Insgesamt bleibt die VEZG-Notierung weiterhin bei
1,47 € stehen.
Bundeskabinett
stimmt
Änderung
des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu
Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag von
Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt und damit
das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit an
Schlachthöfen beschlossen. Ausgenommen von dem
Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit
bis zu 49 Beschäftigten.
Ausnahme
für
kleinere
Betriebe
des
Fleischerhandwerks
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes
zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
zugestimmt. Unter anderem ist vorgesehen, dass
bereits ab dem 1. Januar 2021 im Bereich des
Kerngeschäfts der Fleischwirtschaft, der Schlachtung,
der Zerlegung und der Fleischverarbeitung, kein
Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der
Einsatz
von
Werkvertrags-
sowie
Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern ist mit dem
Beschluss künftig nicht mehr zulässig. Ausgenommen
von
dem
Verbot sind
Unternehmen des
Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten.
Mindestbesichtigungsquote und elektronische
Zeiterfassung
Darüber hinaus umfasst der Gesetzesentwurf eine
Mindestbesichtigungsquote
der
zuständigen
Arbeitsschutzbehörden sowie Bestimmungen für eine
digitale Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitszeiten in den