
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist
eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Aktuelle Notierungen Schlachtschweine
Vereinigungspreis
28.08.2019
1,85 €/IP 1,85 – 1,85 €
+- 0
ISB
27.08.2019
1,91 €
/kg
1,88 – 1,92 €
+- 0
ISN-Marktplatz
16.08.-22.08. 1,90 €
/kg
1,89 – 1,91 €
- 3
VEZG -Sauenpreis
21.08.2019
1,41 €
/kg
1,41 – 1,41 €
+- 0
Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte
Woche
2019
2018
Vgl. Vorjahr
Ø-Gewicht
32
854.578
852.429
100,3 %
96,5 kg
33
878.473
860.831
102,0 %
96,2 kg
34
921.189
915.056
100,7 %
96,2 kg
01-34
30.710.817 31.801.156
96,6 %
Quelle: BLE
Die Zahl der Schweineschlachtungen hat in der vergangenen
Kalenderwoche nochmals zugenommen. Mit 921.189 Schweinen
wurden ca. 43.000 Tiere mehr als in der Woche zuvor geschlachtet.
Die Schlachtgewichte blieben mit durchschnittlich 96,2 kg etwa
konstant.
Preisnotierung VEZG vom 28.08.2019
Für den Zeitraum von Donnerstag 29. August bis Mittwoch
04.September nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften
für Vieh u. Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median),
den
„Vereinigungspreis“ von 1,85 €/Indexpunkt
(das sind +- 0
Cent gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,85 € bis
1,85 €; der entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,85 €/kg SG.
Schlachtsauen
Am Schlachtsauenmarkt zeigen sich keine preisverändernden
Neuigkeiten. Das Angebot an Schlachtsauen fällt unverändert aus.
Der Handel mit Sauenfleisch verlief etwas ruhiger als in der
Vorwoche, so ein Marktteilnehmer. Für die kommende Woche
erhoffe man sich wieder eine Belebung. Insgesamt bleibt der
Schlachtsauenmarkt ausgeglichen und eine unveränderte Notierung
ist zu erwarten.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten
Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Mittwoch, 28.08.2019
Der Schlachtschweinemarkt bleibt weiter stabil. Der
Lebendmarkt ist ausreichend versorgt und die
angemeldeten Stückzahlen lassen sich reibungslos
vermarkten. Und auf dem Fleischmarkt sind die
Verkaufspreise allmählich auf dem Weg nach oben.
Alles in allem sind Angebot und Nachfrage weiter
ausgeglichen mit der Aussicht auf weitere
Nachfrageimpulse. Wie erwartet stabilisiert sich die
Notierung heute auf dem erreichten Niveau.
§ 51 a Gesellschaften: Grundsteuerreform
bedroht Tierhaltungskooperationen
Im Zuge der aktuell diskutierten Grundsteuerreform
könnten neben den zahlreichen Änderungen bei der
Ermittlung und Berechnung der Grundsteuer auch
Tierhaltungskooperationen, die sogenannten § 51 a
Gesellschaften, in Gefahr geraten. Beim aktuellen
Entwurf des Bewertungsgesetzes wurde diese Son-
derform der landwirtschaftlichen Tierhaltung gestri-
chen. Somit würden diese Zusammenschlüsse zur
gemeinsamen Tierhaltung ohne eigene Flächen künf-
tig nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen
Vermögen zählen und wären damit als gewerblich
einzustufen mit allen daraus resultierenden
Nachteilen. In § 51a des Bewertungsgesetzes ist die
„Gemeinschaftliche Tierhaltung“ geregelt. Von einem
Betrieb können damit ungenutzte Vieheinheiten auf
eine Gesellschaft übertragen werden, die aus Haupt-
erwerbslandwirten im Umkreis von 40 Kilometern
besteht, um dort gemeinsam eine landwirtschaftliche
Tierhaltung zu betreiben, auch wenn keine eigene
Futtergrundlage vorhanden ist. Diese Gesellschaften
werden in den Veredlungsregionen häufig genutzt.
ISN meint:
Es ist völlig unverständlich, dass die
schon lange existierenden Regelungen zu den
Tierhaltungskooperationen im Zuge der Grundsteuer-
reform mal eben klammheimlich abgeschafft werden
sollen. Dies würde für die betroffenen Tierhalter zu
erheblichen Nachteilen führen. Für uns sind keine
nachvollziehbaren Gründe ersichtlich, warum man
von Seiten der Bundesregierung so vorgeht. Wir
werden uns mit Nachdruck für eine Beibehaltung der
bisherigen Vorgaben einsetzen und eine Wiederauf-
nahme der aktuell noch gültigen Bestimmungen in
den Entwurf des Bewertungsgesetzes einfordern.
Neben den zahlreichen anderen massiven Verschär-
fungen bei den Regelungen für die Schweinehaltung
in den vergangenen Jahren und wohl auch in der
Zukunft darf es nicht auch noch in diesem Bereich zu
weiteren Nachteilen für die Tierhaltung kommen.