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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

28.08.2019

1,85 €/IP 1,85 – 1,85 €

+- 0

ISB

27.08.2019

1,91 €

/kg

1,88 – 1,92 €

+- 0

ISN-Marktplatz

16.08.-22.08. 1,90 €

/kg

1,89 – 1,91 €

- 3

VEZG -Sauenpreis

21.08.2019

1,41 €

/kg

1,41 – 1,41 €

+- 0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2019

2018

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

32

854.578

852.429

100,3 %

96,5 kg

33

878.473

860.831

102,0 %

96,2 kg

34

921.189

915.056

100,7 %

96,2 kg

01-34

30.710.817 31.801.156

96,6 %

Quelle: BLE

Die Zahl der Schweineschlachtungen hat in der vergangenen

Kalenderwoche nochmals zugenommen. Mit 921.189 Schweinen

wurden ca. 43.000 Tiere mehr als in der Woche zuvor geschlachtet.

Die Schlachtgewichte blieben mit durchschnittlich 96,2 kg etwa

konstant.

Preisnotierung VEZG vom 28.08.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag 29. August bis Mittwoch

04.September nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften

für Vieh u. Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median),

den

„Vereinigungspreis“ von 1,85 €/Indexpunkt

(das sind +- 0

Cent gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,85 € bis

1,85 €; der entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,85 €/kg SG.

Schlachtsauen

Am Schlachtsauenmarkt zeigen sich keine preisverändernden

Neuigkeiten. Das Angebot an Schlachtsauen fällt unverändert aus.

Der Handel mit Sauenfleisch verlief etwas ruhiger als in der

Vorwoche, so ein Marktteilnehmer. Für die kommende Woche

erhoffe man sich wieder eine Belebung. Insgesamt bleibt der

Schlachtsauenmarkt ausgeglichen und eine unveränderte Notierung

ist zu erwarten.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 28.08.2019

Der Schlachtschweinemarkt bleibt weiter stabil. Der

Lebendmarkt ist ausreichend versorgt und die

angemeldeten Stückzahlen lassen sich reibungslos

vermarkten. Und auf dem Fleischmarkt sind die

Verkaufspreise allmählich auf dem Weg nach oben.

Alles in allem sind Angebot und Nachfrage weiter

ausgeglichen mit der Aussicht auf weitere

Nachfrageimpulse. Wie erwartet stabilisiert sich die

Notierung heute auf dem erreichten Niveau.

§ 51 a Gesellschaften: Grundsteuerreform

bedroht Tierhaltungskooperationen

Im Zuge der aktuell diskutierten Grundsteuerreform

könnten neben den zahlreichen Änderungen bei der

Ermittlung und Berechnung der Grundsteuer auch

Tierhaltungskooperationen, die sogenannten § 51 a

Gesellschaften, in Gefahr geraten. Beim aktuellen

Entwurf des Bewertungsgesetzes wurde diese Son-

derform der landwirtschaftlichen Tierhaltung gestri-

chen. Somit würden diese Zusammenschlüsse zur

gemeinsamen Tierhaltung ohne eigene Flächen künf-

tig nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen

Vermögen zählen und wären damit als gewerblich

einzustufen mit allen daraus resultierenden

Nachteilen. In § 51a des Bewertungsgesetzes ist die

„Gemeinschaftliche Tierhaltung“ geregelt. Von einem

Betrieb können damit ungenutzte Vieheinheiten auf

eine Gesellschaft übertragen werden, die aus Haupt-

erwerbslandwirten im Umkreis von 40 Kilometern

besteht, um dort gemeinsam eine landwirtschaftliche

Tierhaltung zu betreiben, auch wenn keine eigene

Futtergrundlage vorhanden ist. Diese Gesellschaften

werden in den Veredlungsregionen häufig genutzt.

ISN meint:

Es ist völlig unverständlich, dass die

schon lange existierenden Regelungen zu den

Tierhaltungskooperationen im Zuge der Grundsteuer-

reform mal eben klammheimlich abgeschafft werden

sollen. Dies würde für die betroffenen Tierhalter zu

erheblichen Nachteilen führen. Für uns sind keine

nachvollziehbaren Gründe ersichtlich, warum man

von Seiten der Bundesregierung so vorgeht. Wir

werden uns mit Nachdruck für eine Beibehaltung der

bisherigen Vorgaben einsetzen und eine Wiederauf-

nahme der aktuell noch gültigen Bestimmungen in

den Entwurf des Bewertungsgesetzes einfordern.

Neben den zahlreichen anderen massiven Verschär-

fungen bei den Regelungen für die Schweinehaltung

in den vergangenen Jahren und wohl auch in der

Zukunft darf es nicht auch noch in diesem Bereich zu

weiteren Nachteilen für die Tierhaltung kommen.