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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

09.01.2019

1,36 €/IP 1,36 – 1,36 €

+- 0

ISB

08.01.2019

ISN-Marktplatz

28.12.-03.01. 1,40 €

/kg

1,395 – 1,40 € +-0

VEZG -Sauenpreis

02.01.2019

0,90 €

/kg

0,90 – 0,90 €

+-0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2018/19

2017/18

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

51

906.211

896.539

101,1 %

95,8 kg

52

596.142

670.215

89,0 %

96,8 kg

01

784.571

861.087

91,1 %

97,5 kg

01-52

49.103.822

50.337.467

97,6 %

Quelle: BLE

Die Schlachtungen in KW 1 fallen aufgrund des Neujahrfeiertages

noch sehr gering aus, jedoch sind die Schlachtgewichte gestiegen.

Im Vorjahresvergleich wurden jetzt in KW 52 und KW 1 spürbar

weniger Tiere geschlachtet.

Preisnotierung VEZG vom 09.01.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag, 10. Januar bis Mittwoch

16. Januar nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für

Vieh u. Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median),

den

„Vereinigungspreis“ von 1,36 €/Indexpunkt

(das sind +- 0

Cent gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,36 € bis

1,36 €; der entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,36 €/kg SG.

Auktion Internet Schweinebörse

Aufgrund einer gravierenden technischen Störung auf dem Server

des Internet-Dienstleisters der Internet Schweinebörse kann derzeit

leider kein Auktionsbetrieb stattfinden.

Man arbeitet dort weiterhin intensiv an der Beseitigung des Fehlers.

Die nächste Auktion findet am Freitag, den 11.01.19 um 11 Uhr

statt.

Schlachtsauen

Der

Schlachtsauenmarkt

ist

ähnlich

wie

der

Schlachtschweinemarkt ausreichend mit Stückzahlen versorgt. Die

Überhänge sind noch nicht abgebaut und das aktuelle Angebot ist

groß, da viele Landwirte über die Feiertage die Sauenvermarktung

zeitlich geschoben haben. Marktbeteiligte rechnen mit auf dem

aktuellen Niveau stabilen Sauenpreisen.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 09.01.2019

Der

Schlachtschweinemarkt

ist

auch

zur

Wochenmitte weiterhin reichlich versorgt. Das große

Angebot mit teilweise noch sehr schweren Partien

wird zwar gut nachgefragt, jedoch haben sich noch

nicht alle feiertagsbedingten Überhänge abgebaut.

Auch angesichts des ohnehin schon zu geringen

Preisniveaus haben bei der heutigen Preisfindung

Vernunft und Augenmaß gesiegt und die Notierung

bewegt sich weiter seitwärts.

QS-Leitfäden: Änderungen für Schweinehalter

QS hat zum 01.01.2019 einige wichtige Neuerungen

eingeführt. Dazu zählen u.a. beispielsweise:

Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren:

Jedes nicht therapiebare Tier muss, um unnötige

Leiden zu ersparen, unverzüglich auf dem Betrieb

betäubt und getötet werden.

Hygiene der Fütterungsanlagen/Tränkanlagen:

Tröge, Tränkanlagen und technische Einrichtungen,

die für die Herstellung von Futtermischungen

benötigt werden, sind

täglich

zu kontrollieren und

bei Bedarf zu säubern. Nach dem Einsatz von

Arzneimitteln müssen die Anlagen gereinigt werden.

Arzneimittel und Impfstoffe:

Sind entsprechend

der Herstellerangaben aufzubewahren. Sie müssen

für Unbefugte nicht erreichbar in einem

abgeschlossenen Behältnis/Schrank oder nicht

zugänglichem Raum gelagert werden. Sofern vom

Hersteller gefordert, müssen die Präparate gekühlt

gelagert werden.

Reinigung und Desinfektion von Transport-

mitteln:

Desinfektionsbuch für Tiertransporte zum

Schlachtbetrieb

Ferkelkastration:

Aufgrund der Fristverlängerung ist

das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne

Betäubung weiterhin bis einschließlich 7. Lebenstag

zulässig. Die Anforderung zum Einsatz von

Schmerzmitteln bleibt bestehen. Die vom Tierarzt zu

diesem Zweck verschriebenen Mittel müssen ent-

sprechend der Verschreibung angewendet werden.

Einzeln gehaltene Schweine:

Müssen Sichtkontakt

zu den anderen Schweinen haben können.

Betriebseinfriedung:

Der Betrieb muss gegen

unberechtigtes Eindringen von Personen und

Wildschweinen gesichert und in Ruhezeiten

verschlossen sein. Der Betrieb muss dazu so

eingefriedet sein, dass er nur durch verschließbare

Tore befahren oder betreten werden kann. Es

können auch andere Zugangsbeschränkungen

eingerichtet werden (Insel- Lösungen für alle

sensiblen Bereiche, z. B. Laderampen, Futterlager,

Dungstätten).