
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist
eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die
Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Aktuelle Notierungen Schlachtschweine
Vereinigungspreis
09.01.2019
1,36 €/IP 1,36 – 1,36 €
+- 0
ISB
08.01.2019
ISN-Marktplatz
28.12.-03.01. 1,40 €
/kg
1,395 – 1,40 € +-0
VEZG -Sauenpreis
02.01.2019
0,90 €
/kg
0,90 – 0,90 €
+-0
Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte
Woche
2018/19
2017/18
Vgl. Vorjahr
Ø-Gewicht
51
906.211
896.539
101,1 %
95,8 kg
52
596.142
670.215
89,0 %
96,8 kg
01
784.571
861.087
91,1 %
97,5 kg
01-52
49.103.822
50.337.467
97,6 %
Quelle: BLE
Die Schlachtungen in KW 1 fallen aufgrund des Neujahrfeiertages
noch sehr gering aus, jedoch sind die Schlachtgewichte gestiegen.
Im Vorjahresvergleich wurden jetzt in KW 52 und KW 1 spürbar
weniger Tiere geschlachtet.
Preisnotierung VEZG vom 09.01.2019
Für den Zeitraum von Donnerstag, 10. Januar bis Mittwoch
16. Januar nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für
Vieh u. Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median),
den
„Vereinigungspreis“ von 1,36 €/Indexpunkt
(das sind +- 0
Cent gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,36 € bis
1,36 €; der entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,36 €/kg SG.
Auktion Internet Schweinebörse
Aufgrund einer gravierenden technischen Störung auf dem Server
des Internet-Dienstleisters der Internet Schweinebörse kann derzeit
leider kein Auktionsbetrieb stattfinden.
Man arbeitet dort weiterhin intensiv an der Beseitigung des Fehlers.
Die nächste Auktion findet am Freitag, den 11.01.19 um 11 Uhr
statt.
Schlachtsauen
Der
Schlachtsauenmarkt
ist
ähnlich
wie
der
Schlachtschweinemarkt ausreichend mit Stückzahlen versorgt. Die
Überhänge sind noch nicht abgebaut und das aktuelle Angebot ist
groß, da viele Landwirte über die Feiertage die Sauenvermarktung
zeitlich geschoben haben. Marktbeteiligte rechnen mit auf dem
aktuellen Niveau stabilen Sauenpreisen.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten
Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Mittwoch, 09.01.2019
Der
Schlachtschweinemarkt
ist
auch
zur
Wochenmitte weiterhin reichlich versorgt. Das große
Angebot mit teilweise noch sehr schweren Partien
wird zwar gut nachgefragt, jedoch haben sich noch
nicht alle feiertagsbedingten Überhänge abgebaut.
Auch angesichts des ohnehin schon zu geringen
Preisniveaus haben bei der heutigen Preisfindung
Vernunft und Augenmaß gesiegt und die Notierung
bewegt sich weiter seitwärts.
QS-Leitfäden: Änderungen für Schweinehalter
QS hat zum 01.01.2019 einige wichtige Neuerungen
eingeführt. Dazu zählen u.a. beispielsweise:
Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren:
Jedes nicht therapiebare Tier muss, um unnötige
Leiden zu ersparen, unverzüglich auf dem Betrieb
betäubt und getötet werden.
Hygiene der Fütterungsanlagen/Tränkanlagen:
Tröge, Tränkanlagen und technische Einrichtungen,
die für die Herstellung von Futtermischungen
benötigt werden, sind
täglich
zu kontrollieren und
bei Bedarf zu säubern. Nach dem Einsatz von
Arzneimitteln müssen die Anlagen gereinigt werden.
Arzneimittel und Impfstoffe:
Sind entsprechend
der Herstellerangaben aufzubewahren. Sie müssen
für Unbefugte nicht erreichbar in einem
abgeschlossenen Behältnis/Schrank oder nicht
zugänglichem Raum gelagert werden. Sofern vom
Hersteller gefordert, müssen die Präparate gekühlt
gelagert werden.
Reinigung und Desinfektion von Transport-
mitteln:
Desinfektionsbuch für Tiertransporte zum
Schlachtbetrieb
Ferkelkastration:
Aufgrund der Fristverlängerung ist
das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne
Betäubung weiterhin bis einschließlich 7. Lebenstag
zulässig. Die Anforderung zum Einsatz von
Schmerzmitteln bleibt bestehen. Die vom Tierarzt zu
diesem Zweck verschriebenen Mittel müssen ent-
sprechend der Verschreibung angewendet werden.
Einzeln gehaltene Schweine:
Müssen Sichtkontakt
zu den anderen Schweinen haben können.
Betriebseinfriedung:
Der Betrieb muss gegen
unberechtigtes Eindringen von Personen und
Wildschweinen gesichert und in Ruhezeiten
verschlossen sein. Der Betrieb muss dazu so
eingefriedet sein, dass er nur durch verschließbare
Tore befahren oder betreten werden kann. Es
können auch andere Zugangsbeschränkungen
eingerichtet werden (Insel- Lösungen für alle
sensiblen Bereiche, z. B. Laderampen, Futterlager,
Dungstätten).