Previous Page  160 / 228 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 160 / 228 Next Page
Page Background

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die

Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

17.04.2019

1,73 €/IP 1,73 – 1,73 €

+- 0

ISB

16.04.2019

1,79 €

/kg

1,77 – 1,80 €

- 1

ISN-Marktplatz

05.04.-11.04. 1,83 €

/kg

1,78 – 1,85 €

+ 6

VEZG -Sauenpreis

10.04.2019

1,28 €

/kg

1,25 – 1,30 €

+ 3

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2019

2018

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

13

905.162

849.056

106,6 %

96,5 kg

14

890.021

891.200

99,9 %

96,5 kg

15

931.510

983.417

94,7 %

96,5 kg

01-15

14.019.842

14.469.783

96,9 %

Quelle: BLE

Nach den kontinuierlichen Rückgängen in den 6 Wochen zuvor ist

die Zahl der Schweineschlachtungen in der vergangenen Woche

erstmals wieder angestiegen. Mit 931.510 Schweinen wurden ca.

41.000 Tiere mehr als in der Woche zuvor geschlachtet. Dieser

Anstieg dürfte u.a. in der vorausschauenden Vermarktung vor den

Osterfeiertagen begründet sein.

Die Schlachtgewichte blieben weiterhin auf einem konstanten

Niveau.

Preisnotierung VEZG vom 17.04.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag,18. April bis Mittwoch 24.April

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,73 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,73 € bis 1,73 €;

der entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,73 €/kg SG.

Schlachtsauen

Aufgrund der feiertagsbedingt ausfallenden Arbeitstage für die

Schlachtung und auch die Fleischverarbeitung reduziert sich

vorübergehend das Kaufinteresse der Schlachtbetriebe an

Schlachtsauen. Da in der kommenden Woche die Mengen dann

jedoch wieder auf das normale Niveau hochgefahren werden

dürften, gibt es bei der Schlachtsauenvermarktung lediglich leichte

Terminverschiebungen, der Markt zeigt sich jedoch auch hier

weiterhin in einer festen Verfassung.

Wir wünschen allen Empfängern unseres Marktberichts

frohe Ostern und ein paar erholsame Feiertage!

Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkel-

markt erhalten Sie wieder am Dienstag ab ca. 15.00 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 17.04.2019

Nach den sehr deutlichen Preisanstiegen in den

vergangenen Wochen präsentiert sich der Schlacht-

schweinemarkt aktuell auf einem ausgeglichenen

Niveau. Das nach wie vor unterdurchschnittliche

Angebot an schlachtreifen Schweinen trifft

angesichts der in den kommenden Tagen

ausfallenden Schlachttage auf eine leicht reduzierte

Nachfrage der Schlachtbetriebe. Dennoch gibt es

immer wieder Lücken, wo bei den Vermarktern noch

Partien fehlen. Das Preisniveau bleibt daher heute

stabil.

Bundesrat für Tierschutzkontrollen in

Tierkörperbeseitigungsanlagen

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit

einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert,

einen

Gesetzentwurf

zur

Schaffung

von

Betretungsrechten für Tierschutzkontrollen in

Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte

und zur Rückverfolgbarkeit von Falltieren zu fassen.

Der Entschließungsantrag war Mitte März von der

niedersächsischen

Landesregierung

vorgelegt

worden. Dabei geht es um die lückenlose

Rückverfolgbarkeit der verendeten Tiere. Die

Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über

etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung heißt

es in der Begründung. Um die Verstöße ahnden zu

können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen,

dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen

lässt. Die Bundesregierung wird durch die Entschlie-

ßung aufgefordert, baldmöglichst die Rechtsgrund-

lage zur Einführung der Tierschutzkontrollen in den

Tierkörperbeseitigungsanlagen zu schaffen. Die

Entschließung wird nun der Bundesregierung

zugeleitet, die dann entscheiden wird, ob und wie sie

das Anliegen der Länder aufgreifen wird.

ISN meint:

Dort, wo Verdachtsmomente hinsichtlich

Tierschutzvergehen bestehen, müssen die Behörden

dem nachgehen, das steht außer Frage. Bei der

Rückverfolgbarkeit aller an eine Tierkörperbeseiti-

gungsanlage gelieferten Tiere schrillt jedoch der

Bürokratiealarm. Denn hier droht ein Bürokratie-

monster mit einem hohen Kontroll- und Nachverfol-

gungsaufwand zu entstehen. Außerdem darf nicht

der Eindruck entstehen, dass hier flächendeckend

durch alle Tierhalter gesetzeswidrig gehandelt wird.

Stattdessen sind praktikable Lösungen und ein

gemeinsames Vorgehen sinnvoll. Dazu gehört es

beispielsweise, erst einmal die bestehenden

Instrumente zu verbessern, bevor neue eingeführt

werden.