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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

15.05.2019

1,80 €/IP 1,78 – 1,80 € + 4

ISB

14.05.2019

1,86 €

/kg

1,83 – 1,885 € +- 0

ISN-Marktplatz

03.05.-09.05. 1,85 €

/kg

1,83 – 1,86 €

+ 4

VEZG -Sauenpreis

08.05.2019

1,32 €

/kg

1,31 – 1,33 €

+ 4

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2019

2018

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

17

854.871

1.011.984

84,5 %

96,8 kg

18

822.159

860.248

95,6 %

96,8 kg

19

922.875

861.876

107,1 %

96,7 kg

01-19

17.483.637 18.178.694

96,2 %

Quelle: BLE

Die Schlachtzahlen sind in der vergangenen Woche um gut 100.000

Schweine angestiegen und liegen bei derzeit 922.875

geschlachteten Tieren. Das Schlachtgewicht ist dabei leicht um

100 g auf 96,7 kg gefallen. Beim Vorjahresvergleich ist zu

berücksichtigen, dass ein fehlender Schlachttag (Christi

Himmelfahrt) in die Vorjahreswoche fiel.

Preisnotierung VEZG vom 15.05.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag, 16. Mai bis Mittwoch 22. Mai

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,80 €/Indexpunkt

(das sind + 4 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,78 € bis 1,80 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,80 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Schlachtsauenmarkt verläuft weiter ruhig. Das Angebot an

Schlachtsauen ist nach wie vor recht klein und wird vollständig

abgenommen. Doch die Nachfrage nach Sauenfleisch ist nach wie

vor verhalten, berichtete ein Sauenschlachter. Von den vier Cent

Notierungsanstieg für Schlachtsauen in der Vorwoche habe man

nichts umsetzen können, so eine Klage.

Es werde mehr Sauenfleisch eingefroren, um die Verkaufspreise

nicht drosseln zu müssen. Bereits im Vorfeld der

Notierungsfeststellung

gab

ein

Sauenschlachter

einen

unveränderten Auszahlungspreis für die neue Schlachtwoche

bekannt.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 15.05.2019

Am

Schlachtschweinemarkt

hält

sich

die

grundsätzlich positive Stimmung auch in der

Wochenmitte. Schlachtreife Schweine werden

weiterhin in lediglich übersichtlichen Stückzahlen

angeboten. Die inländischen Fleischgeschäfte leiden

jedoch nach wie vor unter dem wechselhaften Wetter.

Die Grillsaison kommt einfach nicht in Schwung.

Ausschlaggebend in der Preisfindung war letztlich die

verhältnismäßig

kleine

Angebotsmenge

am

Lebendmarkt. Die Notierung für Schlachtschweine

legte daher erneut moderat zu.

Niedersachsen gibt 10 Mio. Euro für Güllelager

Das Land Niedersachsen stellt zehn Millionen Euro für

Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder

Festmist zur Verfügung. Die Förderrichtlinie gab

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast heute

bekannt. Die Antragsfrist läuft vom 11. bis 27. Juni

2019. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer

Niedersachsen entgegen.

Die Eckpunkte der Förderrichtlinie:

• Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung

von Gülle, Jauche und Festmist sowie die

erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten.

• Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche

Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2,0

Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) werden nur

gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des

über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf

Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.

• Der Fördersatz beträgt 35 %, für Junglandwirte 40 %.

• Die Investition muss sich auf mindestens 25.000 Euro

netto belaufen. Maximal förderfähig sind Kosten von

200.000 Euro. Die Errichtung darüber hinausgehender

Lagerkapazitäten steht der Förderung nicht entgegen.

• Prosperitätsgrenze (Summe der positiven Einkünfte):

150.000 Euro bzw. bei Ledigen 120.000 Euro.

• Falls die Baugenehmigung nicht wie vorgesehen mit

dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie

nachzureichen. Eine Bewilligung kann erst nach

Vorlage erteilt werden, was aber noch 2019 erfolgen

muss.

• Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind von

der Förderung ausgeschlossen.

• Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist

bis zum 1.11.2020 vorzulegen.