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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine
Vereinigungspreis
24.07.2019
1,74 €/IP 1,74 – 1,74€
+-0
ISB
23.07.2019
1,80 €
/kg
1,77 – 1,815 € +- 0
ISN-Marktplatz
12.07.-18.07. 1,79 €
/kg
1,76 – 1,81€
VEZG -Sauenpreis
17.07.2019
1,28 €
/kg
1,26 – 1,29 €
- 3
Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte
Woche
2019
2018
Vgl. Vorjahr
Ø-Gewicht
27
851.324
935.065
91,0 %
95,9 kg
28
881.067
895.750
98,4 %
95,8 kg
29
904.654
927.229
97,6%
95,8 kg
01-29
26.285.585 27.366.201
96,1 %
Quelle: BLE
Die Schlachtzahlen sind in der vergangenen Woche leicht
gestiegen, bleiben aber unter den Werten des Vorjahres. Die
Schlachtgewichte halten sich stabil bei 95,8 kg. Das entspricht
genau den Gewichten des Vorjahres.
Preisnotierung VEZG vom 24.07.2019
Für den Zeitraum von Donnerstag 25. Juli bis Mittwoch 31. Juli nennt
die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u. Fleisch"
einen
mittleren
AutoFOM-Preisfaktor
(Median),
den
„Vereinigungspreis“ von 1,74 €/Indexpunkt
(das sind +- 0 Cent
gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,74 € bis 1,74 €; der
entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,74 €/kg SG.
Schlachtsauen
Der Markt für Schlachtsauen ist noch von der Ferienzeit geprägt. Die
Nachfrage ist trotz der Preisrückgänge verhalten, dennoch wird das
kleine Angebot zügig abgenommen. Die Preise dürften sich auf dem
aktuellen Niveau stabilisieren.
Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten
Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.
ISN-Marktbericht von Mittwoch, 24.07.2019
Das Angebot an Schlachtschweinen bleibt auch zur
Wochenmitte klein. Bei dem ein oder anderen Mäster
scheint die Ernte aktuell in den Vordergrund zu
rücken. Aufgrund der Hitze dürfte das Angebot in
einigen Tagen sogar noch weiter zurückpendeln. Die
Nachfrage der Schlachtunternehmen bleibt jedoch
weiterhin verhalten, so dass heute nur ein
unveränderter Preis möglich war.
Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf
Akteneinsicht über Schweinezuchtbetrieb
Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf
Einsicht in die bei der Tierschutzbehörde geführten
Akten über einen Schweinezuchtbetrieb im Kreis
Steinfurt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts (VG)
Münster aus dem April 2016.
Die klagende Tierschutzvereinigung hatte bei dem
beklagten Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem
Schweinezuchtbetrieb Sauen tierschutzwidrig in zu
kleinen Kastenständen gehalten würden. Nachdem
ihr der beklagte Kreis mitteilte, das weitere Vorgehen
erst mit dem zuständigen Ministerium beraten zu
wollen, beantragte die Tierschutzvereinigung unter
Berufung
auf
das
Gesetz
über
das
Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für
Tierschutzvereinigungen (TierschutzVMG NRW), sie
an
dem
Verwaltungsverfahren
zu
tierschutzrechtlichen Maßnahmen gegen den Betrieb
zu beteiligen und ihr Einsicht in die Verwaltungsakten
zu gewähren. Diesen Antrag lehnte der Kreis ab.
Auch die dagegen eingelegte Berufung beim OVG
blieb nun ohne Erfolg.
Die ISN begrüßt die besonnene Entscheidung des
OVG Münster. Die Kontrolle der tierhaltenden
Betriebe ist Sache der zuständigen Behörden – in
diesem Fall des Kreises Steinfurt. In einem
Rechtsstaat gibt es klare Vorgaben, was erlaubt ist
und was nicht und wer das kontrolliert! Das ist
Vorgabe für Tierhalter, aber genauso auch für
Tierrechtler und Tierrechtsorganisationen, die es für
richtig halten, nachts unbefugt in Ställe einzudringen.
Das Spenden-Geschäftsmodell der Tierrechtler auf
Basis illegaler Handlungen darf nicht auch noch durch
Akteneinsicht durch den Staat unterstützt werden.
Deshalb ist es gut, dass das Verbandsklagerecht für
Tierschutzorganisationen ausgesetzt ist und das
OVG Münster nun klare Kante für den Rechtsstaat
gezeigt hat!