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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

24.07.2019

1,74 €/IP 1,74 – 1,74€

+-0

ISB

23.07.2019

1,80 €

/kg

1,77 – 1,815 € +- 0

ISN-Marktplatz

12.07.-18.07. 1,79 €

/kg

1,76 – 1,81€

VEZG -Sauenpreis

17.07.2019

1,28 €

/kg

1,26 – 1,29 €

- 3

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte

Woche

2019

2018

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

27

851.324

935.065

91,0 %

95,9 kg

28

881.067

895.750

98,4 %

95,8 kg

29

904.654

927.229

97,6%

95,8 kg

01-29

26.285.585 27.366.201

96,1 %

Quelle: BLE

Die Schlachtzahlen sind in der vergangenen Woche leicht

gestiegen, bleiben aber unter den Werten des Vorjahres. Die

Schlachtgewichte halten sich stabil bei 95,8 kg. Das entspricht

genau den Gewichten des Vorjahres.

Preisnotierung VEZG vom 24.07.2019

Für den Zeitraum von Donnerstag 25. Juli bis Mittwoch 31. Juli nennt

die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u. Fleisch"

einen

mittleren

AutoFOM-Preisfaktor

(Median),

den

„Vereinigungspreis“ von 1,74 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,74 € bis 1,74 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,74 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Markt für Schlachtsauen ist noch von der Ferienzeit geprägt. Die

Nachfrage ist trotz der Preisrückgänge verhalten, dennoch wird das

kleine Angebot zügig abgenommen. Die Preise dürften sich auf dem

aktuellen Niveau stabilisieren.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am kommenden Freitag ab ca. 12.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 24.07.2019

Das Angebot an Schlachtschweinen bleibt auch zur

Wochenmitte klein. Bei dem ein oder anderen Mäster

scheint die Ernte aktuell in den Vordergrund zu

rücken. Aufgrund der Hitze dürfte das Angebot in

einigen Tagen sogar noch weiter zurückpendeln. Die

Nachfrage der Schlachtunternehmen bleibt jedoch

weiterhin verhalten, so dass heute nur ein

unveränderter Preis möglich war.

Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf

Akteneinsicht über Schweinezuchtbetrieb

Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf

Einsicht in die bei der Tierschutzbehörde geführten

Akten über einen Schweinezuchtbetrieb im Kreis

Steinfurt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)

Münster bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts (VG)

Münster aus dem April 2016.

Die klagende Tierschutzvereinigung hatte bei dem

beklagten Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem

Schweinezuchtbetrieb Sauen tierschutzwidrig in zu

kleinen Kastenständen gehalten würden. Nachdem

ihr der beklagte Kreis mitteilte, das weitere Vorgehen

erst mit dem zuständigen Ministerium beraten zu

wollen, beantragte die Tierschutzvereinigung unter

Berufung

auf

das

Gesetz

über

das

Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für

Tierschutzvereinigungen (TierschutzVMG NRW), sie

an

dem

Verwaltungsverfahren

zu

tierschutzrechtlichen Maßnahmen gegen den Betrieb

zu beteiligen und ihr Einsicht in die Verwaltungsakten

zu gewähren. Diesen Antrag lehnte der Kreis ab.

Auch die dagegen eingelegte Berufung beim OVG

blieb nun ohne Erfolg.

Die ISN begrüßt die besonnene Entscheidung des

OVG Münster. Die Kontrolle der tierhaltenden

Betriebe ist Sache der zuständigen Behörden – in

diesem Fall des Kreises Steinfurt. In einem

Rechtsstaat gibt es klare Vorgaben, was erlaubt ist

und was nicht und wer das kontrolliert! Das ist

Vorgabe für Tierhalter, aber genauso auch für

Tierrechtler und Tierrechtsorganisationen, die es für

richtig halten, nachts unbefugt in Ställe einzudringen.

Das Spenden-Geschäftsmodell der Tierrechtler auf

Basis illegaler Handlungen darf nicht auch noch durch

Akteneinsicht durch den Staat unterstützt werden.

Deshalb ist es gut, dass das Verbandsklagerecht für

Tierschutzorganisationen ausgesetzt ist und das

OVG Münster nun klare Kante für den Rechtsstaat

gezeigt hat!