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Bundesratssitzung am Freitag: Wichtige Tagesordnungspunkte für Schweinehalter

© Bundesrat

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Morgen (07.05.21) befasst sich der Bundesrat auf der fünften Plenarsitzung des Jahres erneut mit einigen Themen, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Änderung des Tierschutzgesetzes, der Erlass eines eigenständigen Tierarzneimittelgesetzes sowie ein Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung von Obergrenzen in Tierhaltungsanlagen, berichtet Agra Europe (AgE).

 

Änderung des Tierschutzgesetzes

Stellung nehmen wird die Länderkammer zum Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Danach sollen gezielte Kontrollen an Kadavern von Rindern und Schweinen künftig dazu beitragen, Tierschutzverstöße bei der Haltung zu ermitteln. So sollen Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) verpflichtet werden, Kontrollen zuzulassen und die Behörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Die ISN fordert praktikable Lösungen – dazu hatten wir in dieser Meldung berichtet:


Tierschutzgesetznovelle: Kontrollen von Tierkadavern in VTN-Betrieben beschlossen

Erlass eines eigenständigen Tierarzneimittelgesetzes

Positionieren wird sich der Bundesrat auch zum Regierungsentwurf für den Erlass eines eigenständigen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Bislang sind die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln im allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetz geregelt. Mit der Herausnahme reagiert die Bundesregierung auf die nationale Umsetzung von neuen EU-Vorschriften.

Lesen Sie hierzu auch unsere Meldung:


Tierarzneimittelgesetz: Tierärzteverbände fordern Stopp des Gesetzgebungsverfahrens

Entschließungsantrag: Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen

In der Plenarsitzung soll zudem ein Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Danach soll die Bundesregierung die Möglichkeit prüfen, aus Tierseuchen- und Brandschutzgründen Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen zu erlassen und wettbewerbsneutral einzuführen. Prüfen soll die Bundesregierung zudem eine regionale, flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes.


TA-Luft erneut verschoben

Verschoben wird hingegen die Abstimmung über die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Angesichts von mehr als 300 Änderungsanträgen gebe es noch Beratungsbedarf, heißt es dazu. Unter anderem soll geklärt werden, welche Punkte für die Bundesregierung nicht akzeptabel sind und ein Verkündungshindernis darstellen könnten.

Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und die Bundesländer dazu aufgefordert, im Bundesrat die von der Bundesregierung eingebrachten Punkte zu korrigieren.


Bundesregierung beschließt Novelle der TA Luft – ISN: Bundesrat muss nun Korrekturen vornehmen

Über die Ergebnisse werden wir Sie im www.schweine.net informieren.

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