ISW-Hitmelder

Mit dem ISW-HITMELDER vereinfacht sich das Führen des Bestandsregisters für Mastschweine und Ferkel und die Abgabe der Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zu- und Abgänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) deutlich.

 

Das Bestandsregister wird online auf der von der ISW zur Verfügung gestellten Plattform www.hitmelder.de bereitgestellt. Die Tierbewegungen (Zugänge und Abgänge) können Sie direkt am PC eingeben oder bequem mit der ISNApp von unterwegs bzw. direkt aus dem Stall. Das Bestandsregister ist somit immer aktuell und kann zudem jederzeit in Papierform ausgedruckt werden, so dass es für mögliche Betriebskontrollen zur Verfügung steht. Für eigene Auswertungen lässt es sich zudem als Datei herunterladen und weiterbearbeiten.

Zu- und Abgänge direkt am PC oder mit der ISNApp von unterwegs eingeben!

Zu- und Abgänge direkt am PC oder mit der ISNApp von unterwegs eingeben!


 

Eine Plattform erfüllt mehrere Anforderungen auf einen Streich

Aus dem online geführten Bestandsregister heraus lassen sich die Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zu- und Abgänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) entweder automatisch oder auf Knopfdruck generieren.

ISN-Mitglieder können sich unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten. Anschließend werden Sie dann für die Nutzung des ISW-HITMELDERS freigeschaltet. Auf der Internetseite befindet sich auch eine Kurzbeschreibung zur Funktionalität.

Für die Nutzung des Hitmelders wird ab dem 01.01.2024 eine Jahresgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt. erhoben. Mit dieser Jahresgebühr ist der Zugang zum ISW-Hitmelder sowie die Dokumentation von bis zu 3 VVVO-Nummern abgegolten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nutzen Sie gerne unser Schnupperangebot und sichern sich den ISW-HITMELDER mit einer kostenfreien Testphase.

 

Die ISNApp, die neben dem HITMELDER auch noch aktuelle Meldungen und Preise bietet, können Sie mit Ihrem Smartphone kostenfrei im App-Store bzw. im Play-Store herunterladen.


 

VVVO-Abgangsmeldungen mit Hilfe des ISW-HITMELDERS erledigen

Der Bürokratieaufwand für die Tierhalter steigt: Seit dem 01.08.2023 müssen neben den Zugängen nun auch Abgänge von Schweinen innerhalb von 7 Tagen an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Die ISW hat schnell auf die neue Anforderung reagiert und den ISW-HITMELDER um die neue Anforderung angepasst. Nun können die VVVO-Abgänge ganz einfach über das digital geführte Bestandsregister ohne zusätzlichen Schreibaufwand abgesetzt werden. Nutzer des HITMELDERS tragen wie gehabt ihre Tierbewegungen ein und das System kommt der neuen Meldepflicht nach.

 

Mit dem Abgang ist wie beim Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint. Zu melden sind somit Zugänge und Abgänge zu oder von einer VVVO-Betriebsnummer. Interne Umsetzungen innerhalb einer Betriebsnummer sind nicht zu melden. Auch Tod oder Verendung sind nicht als Abgang zu melden.

 


Ihre Ansprechpartnerin

Anna-Kathrin Bach

Telefon: 0 54 91/9665-35 (8 bis 13 Uhr)

bach@schweine.net


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