10.03.2021rss_feed

Tierschutzgesetznovelle: Kontrollen von Tierkadavern in VTN-Betrieben beschlossen

Mitglieder der Bundesregierung am Kabinettstisch (Foto: Bundesregierung/Kugler)

Mitglieder der Bundesregierung am Kabinettstisch (Foto: Bundesregierung/Kugler)

Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Zukünftig sollen dadurch zielgerichtete Kontrollen bei Tierkadavern durchgeführt werden, um Tierschutzverstöße aufzudecken. Zudem werden Tierhalter dazu verpflichtet, Tierkadaver zwecks Rückverfolgbarkeit betrieblich zu kennzeichnen.

ISN: Kontrolle ja, Bürokratiemonster nein – jetzt sind praktikable Lösungen gefragt. Tierhalter dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

 

Kontrollen in VTN-Betrieben

Wie das BMEL in Bezug auf die Gesetzesänderung mitteilt, sei es im Sinne aller Tierhalter, die sich an Recht und Gesetz halten, dass Verstöße durch die Behörden frühzeitig aufgedeckt werden und nicht die ganze Branche in Verruf bringen. Ziel des Gesetzentwurfs sei es deshalb, Tierschutzverstöße bei der Haltung von Schweinen und Rindern durch gezieltere Kontrollen zu verhindern. Dazu sollen nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert werden, sondern künftig auch Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (so genannte VTN-Betriebe).

Konkret ist vorgesehen:

  • VTN-Betreiber werden verpflichtet, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen.
  • Zudem werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen.

 

Tierschutzverstöße verhindern

Nach Angaben des BMEL zeigen Studien, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde würden auf Probleme in den Betrieben hinweisen, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben könnten daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Haltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattfinden. Diese könnten so künftig besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.

 

Schwarze Schafe müssen Konsequenzen tragen

Mit dem Gesetz stärken wir den Tierschutz in der Schweine- und Rinderhaltung. Und wir stärken alle Tierhalter, die sich an Recht und Gesetz halten. Durch die zusätzlichen Kontrollen können Tierschutzverstöße in Zukunft besser aufgedeckt, nachverfolgt und verhindert werden – das Netz wird engmaschiger. Denn auch die Begutachtung der Tierkörper lässt wichtige Rückschlüsse auf die Haltung zu. Für mich ist klar: Wer nicht anständig mit seinen Tieren umgeht, der muss konsequent bestraft werden. Solche Tierhalter schaden nicht nur den Tieren, sondern dem ganzen Berufsstand und der großen Mehrheit, die sich vorbildlich verhalten. Den zuständigen Behörden geben wir nun einen weiteren Ansatzpunkt für effektive und zielgerichtete Kontrollen an die Hand. So genannte schwarze Schafe werden so schneller erwischt!, kommentiert Ministerin Julia Klöckner die Gesetzesnovelle.

 

Die ISN meint:

Dort, wo Verdachtsmomente hinsichtlich Tierschutzvergehen bestehen, müssen die Behörden dem nachgehen, das steht außer Frage. Bei der Rückverfolgbarkeit aller an eine Tierkörperbeseitigungsanlage gelieferten Tiere schrillt jedoch der Bürokratiealarm. Denn hier droht ein Bürokratiemonster mit einem hohen Kontroll- und Nachverfolgungsaufwand zu entstehen. Hier braucht es praktikable Lösungen.

Außerdem darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier flächendeckend durch alle Tierhalter gesetzeswidrig gehandelt wird.


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