28.01.2021rss_feed

Tierarzneimittelgesetz: Tierärzteverbände fordern Stopp des Gesetzgebungsverfahrens

Tierarzneimittelgesetz: Tierärzteverbände fordern Stopp des Gesetzgebungsverfahrens (Bild: Pixabay, Gerd Altmann)

Tierarzneimittelgesetz: Tierärzteverbände fordern Stopp des Gesetzgebungsverfahrens (Bild: Pixabay, Gerd Altmann)

Aus Sicht der Branchenverbände der deutschen Tierärzte soll die Umsetzung des neuen nationalen Tierarzneimittelgesetzes sofort gestoppt werden. Das Verfahren sei intransparent und unausgereift. Zudem sei die Frist für eine qualifizierte und vollständige Stellungnahme zu einem so umfangreichen Gesetzesvorhaben zu kurz angesetzt, so dass die Verbände sich nicht daran beteiligen könnten, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Auch wir halten das Vorgehen der beiden Ministerien für sehr fragwürdig. Die kurze Zeitspanne reicht keinesfalls aus, um ein derartiges umfangreiches neues Gesetzesvorhaben ausreichend zu bearbeiten und die vielfältigen Auswirkungen auf die deutsche Schweinehaltung angemessen zu bewerten.


Die Branchenverbände der deutschen Tierärzte haben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner aufgefordert, die Umsetzung des nationalen Tierarzneimittelgesetzes sofort zu stoppen. Die Bundestierärztekammer (BTK), der Bundesverband der beamteten Tierärzte und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) erklärten gestern, dass sie sich an einem derart intransparenten und unausgereiften Verfahren weder beteiligen können noch wollen. Dafür stehe für die Veterinäre sowie für die Tiergesundheit und den Tierschutz schlichtweg zu viel auf dem Spiel.

Nach Angaben der Branchenverbände haben die Bundesministerien für Landwirtschaft und Gesundheit völlig unerwartet den tierärztlichen Organisationen und Verbänden den Entwurf für ein nationales Tierarzneimittelgesetz zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen vorgelegt. Eine qualifizierte Stellungnahme zu einem so umfangreichen und zugleich wichtigen Gesetzesvorhaben könne aber in einer so kurzen Frist zwangsläufig nur unvollständig sein und werde deshalb nicht erfolgen. Schon auf den ersten Blick hätten sich rechtlich-handwerkliche Fehler gezeigt, die in der tierärztlichen Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen führen würden.

 

Kritik an mangelhafter Informationspolitik

Die EU-Verordnung über Tierarzneimittel war im Januar 2019 in Kraft getreten und ist ab dem 28. Januar 2022 in den Mitgliedstaaten anzuwenden. Laut den Veterinärverbänden hat es zur Umsetzung in nationales Recht in den beiden vergangenen Jahren keinerlei fachlichen Austausch mit der Politik gegeben. Wie kann es sein, dass zwei Jahre für die Umsetzung ungenutzt verstrichen sind und dann ganz plötzlich eine Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ohne vorherige Verbändeanhörung erfolgt, kritisierte bpt-Präsident Dr. Sigfried Moder. Vor wenigen Wochen habe es noch geheißen, dass das Bundesgesundheitsministerium aufgrund der Corona-Krise keine Zeit für das nationale Tierarzneimittelgesetz habe. Die Informationspolitik und der Umgang mit den maßgeblichen Akteuren sei völlig inakzeptabel, so Moder.

 

Zu wenig Zeit für fachlichen Austausch

Er betonte, dass sich die Tierärzte keinesfalls gegen ein neues, eigenständiges Tierarzneimittelgesetz sträubten. Wenn aber etwas ganz Neues geschaffen werde, dann müsse in einem transparenten Diskussionsprozess ausreichend Zeit für den fachlich fundierten Austausch sein. Für diesen stünden die Verbände zur Verfügung. Der bpt-Präsident hatte bereits vor einem Jahr an das Agrarressort appelliert, zunächst die Umsetzung des EU-Rechts abzuarbeiten und dann gesondert in Ruhe und mit der notwendigen Umsicht die Frage eines eigenständigen Tierarzneimittelrechts zu erörtern.

 

Die ISN meint:

Auch wir halten das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums für sehr fragwürdig. Die kurze Zeitspanne reicht keinesfalls aus, um ein derartiges umfangreiches neues Gesetzesvorhaben ausreichend zu bearbeiten und die vielfältigen Auswirkungen auf die deutsche Schweinehaltung angemessen zu bewerten.


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