17.12.2020rss_feed

Bundesregierung beschließt Novelle der TA Luft – ISN: Bundesrat muss nun Korrekturen vornehmen

Novelle der TA Luft: Außenklimaställe oder der Anbau von Ausläufen werden mit den Verschärfungen noch schwerer umsetzbar sein

Novelle der TA Luft: Außenklimaställe oder der Anbau von Ausläufen werden mit den Verschärfungen noch schwerer umsetzbar sein

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch die Neuregelung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) beschlossen. Dem voraus gegangen waren jahrelange Diskussionen zwischen den verschiedenen Beteiligten sowie Differenzen zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt. Auf die Tierhalter kommen mit der neuen TA Luft strengere Vorgaben zu. So müssen künftig große Tierhaltungsanlagen ihre Abluft besser filtern.

ISN: Die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen der TA Luft werden enorme negative Auswirkungen auf die Schweine haltenden Betriebe in Deutschland haben und zu hohen Investitions- und laufenden Betriebskosten führen. Tierwohl und Tierschutz müssen eindeutig Vorrang vor dem Emissionsschutz haben, um den Landwirten Entwicklungsperspektiven und Planungssicherheit zu eröffnen. Jetzt liegt es an den Bundesländern, im Bundesrat die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, um den Strukturwandel in der Schweinehaltung nicht noch mehr zu befeuern.

 


Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Das hat das Bundeskabinett gestern (16.12.20) mit der überarbeiteten Fassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) am Mittwoch mit. Nach der Novellierung müssen große Tierhaltungsanlagen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Der Änderung muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Die Beratungen dazu sollen voraussichtlich im Februar erfolgen. Laut Medienberichten sind von Seiten verschiedener Bundesländer noch einige Änderungswünsche zu erwarten.

 

Strengere Vorgaben für die Landwirtschaft

Mit der Neufassung sollen die Emissionsbegrenzungen verschärft werden, dabei werden vor allem Tierhalter mit strengeren Vorgaben konfrontiert. So soll für große Tierhaltungsanlagen (mehr als 1.500 Mastschweine) künftig gelten, dass 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft gefiltert werden müssen. Dies gilt nicht nur für Stallneubauten, sondern auch bestehende Ställe müssen innerhalb bestimmter Übergangsfristen mit Anlagen zur Abluftreinigung nachgerüstet werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, dass bei vielen Werten der Luftschadstoffe seit einigen Jahren eine Verbesserung zu verzeichnen sei, man aber bei den Emissionen von Ammoniak und Feinstaub noch nicht am Ziel sei. Unter anderem in der Viehwirtschaft gibt es Nachholbedarf. Dabei muss der Tierschutz nicht zurückstehen: Eine Viehhaltung, die dem Tierwohl dient, soll weiterhin ausdrücklich erlaubt sein, auch wenn es hierbei zu höheren Emissionen kommen kann, so Schulze. Dem widerspricht ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: Diese Aussage ist eher ein frommer Wunsch, als echte Realisierbarkeit für die Landwirte. Faktisch driften mit der Novellierung politischer Wille zu mehr Tierwohl und die Umsetzung der neuen Vorgaben der TA Luft immer weiter auseinander. Das bekommen die Betriebe auch abgesehen von den enormen Kosten nicht mehr unter einen Hut.

 

Die ISN meint:

Und wieder ein schwerer Schlag für die deutschen Schweinehalter. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen der TA Luft würden enorme negative Auswirkungen auf die Schweine haltenden Betriebe in Deutschland haben und zu einer sehr hohen Kostenbelastung durch Investitionen und den laufenden Betrieb der Filteranlagen führen. Zum einen wird dadurch der ohnehin schon enorme Strukturwandel in der deutschen Schweinehaltung zusätzlich massiv angeheizt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Staaten erheblich verschlechtert.

Zum anderen werden die deutschen Schweinehalter noch stärker als ohnehin schon durch Zielkonflikte und genehmigungsrechtliche Hürden ausgebremst. Dies gilt insbesondere auch für das Thema Tierwohl und Tierschutz, auch wenn Umweltministerin Schulze betonte, dass das Thema Tierschutz nicht zurückstehen müsse. Außenklimaställe oder der Anbau von Ausläufen werden mit den Verschärfungen noch schwerer umsetzbar sein und Investitionen in neue Haltungsformen werden verhindert. Dies betrifft besonders die bestehenden Ställe, in denen dann in weiten Teilen der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl kaum zu lösen ist. Hier müssen – anders als die Bundesumweltministerin es haben will, der Tierschutz und das Tierwohl Vorrang vor dem Emissionsschutz haben. Das muss also auch für die Umsetzung der neuen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung gelten. So, wie die TA Luft nun angedacht ist, funktioniert das nicht. So wird es erneut verspielt, den Landwirten Entwicklungsperspektiven und Planungssicherheit zu eröffnen.

 

Jetzt liegt es an den Bundesländern, im Bundesrat die von der Bundesregierung eingebrachten Punkte zu korrigieren. Denn entsprechende Korrekturen sind für die deutschen Landwirte unbedingt notwendig, sonst wird die TA Luft zum K.O. für die Schweinehaltung in Deutschland.

Wir fordern die verantwortlichen Politiker und Ministerien mit aller Deutlichkeit auf, diese notwendigen Veränderungen vorzunehmen, um dadurch eine wettbewerbsfähige Schweinehaltung in Deutschland zu erhalten und den Betrieben Entwicklungsperspektiven zu geben..

Und erneut stellen wir ihnen die Frage: Liebe Politiker, wollen Sie Haltung vor Ort oder Schweine-Import? Wir sagen ganz klar: Unsere Schweine leben besser hier!


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