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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

11.09.2020

1,27 €/IP

1,27 – 1,30 €

- 20

ISB

15.09.2020

-

entfällt

ISN-Marktplatz

04.09.-10.09. 1,46 €

/kg

1,45 – 1,46 €

- 2

VEZG -Sauenpreis

09.09.2020

0,81 €

/kg

0,81 – 0,84 €

+0

Auktion der Internet Schweinebörse entfällt

Aufgrund der Verunsicherung vieler Marktteilnehmer in Zusammen-

hang mit dem bestätigten ASP-Fall in Brandenburg wird die Auktion

der Internet Schweinebörse weiter ausgesetzt. Der Handel auf dem

Marktplatz der Internet Schweinebörse ist weiterhin jederzeit möglich.

Futter: Ruhiger Marktverlauf

Auch der Futtermittelmarkt bleibt von der Afrikanischen Schweinepest

nicht unberührt. Die Marktteilnehmer halten sich spürbar zurück und

warten die Entwicklung ab, kommentierte ein Marktbeobachter. Auch

die Mischfutterhersteller kaufen nur das Nötigste ein, heißt es.

Grundsätzlich zeigen die Einzelkomponenten gegenüber der

Vorwoche keinen Trendwechsel. Futterweizen franko Südoldenburg

lag zuletzt mit 19,30 €/dt im Großhandel knapp unter Vorwochen-

niveau. Sojaschrot 44/7 war franko Bramsche für 32,60 €/dt zu haben.

Fleischmarkt: Nebenprodukte sind das Sorgenkind –

Inlandsnachfrage stabil

Der Fleischmarkt steht unter dem Eindruck der gesperrten Exportmärkte

für Schweinefleisch in den Drittländern. Die Warenströme müssen sich

daher umorientieren und neu verteilen. In der Summe drängt mehr Ware

auf den inländischen Markt. Der Absatz fetter Bäuche, die zuvor für den

Export bestimmt waren, sei extrem mühselig und mit deutlichen

Preisabschlägen verbunden. Stabil hingegen sei die Nachfrage nach

Schinken, Schultern und Lachsen. Auch die Preise konnten für diese

Artikel zuletzt stabil gehalten werden. Nebenprodukte wie Köpfe,

Pfoten, Ohren oder Schwänze würden zum Knochenpreis gehandelt

und belasten die Marge. Unverändert ist das Problem der

Personalknappheit in der Zerlegung.

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten Sie

wieder am morgigen Mittwoch ab ca. 15.00 Uhr.

ISN-Marktbericht von Dienstag, 15.09.2020

Die Lage am Schlachtschweinemarkt zeigt keine

Veränderung gegenüber den vergangenen Tagen und

stabilisiert sich unter den gegebenen Bedingungen. Die

Marktteilnehmer müssen sich mit den Konsequenzen

aus dem bestätigten ASP-Fall im Kreis Spree-Neiße

arrangieren. Die Disposition der angebotenen

Stückzahlen ist wieder einmal für die Vermarkter eine

zentrale Herausforderung. Parallel zeigen sich auf dem

Fleischmarkt die Auswirkungen der für Schweinefleisch

gesperrten Drittlandsmärkte.

Mit dem starken Preisrückgang am vergangenen

Freitag hat die Erzeugerseite bereits sehr deutlich auf

die Marktverwerfungen durch den ASP-Fall reagiert.

Aus heutiger Sicht ist daher eine Stabilisierung der

Notierung auf dem erreichten, sehr niedrigen Niveau zu

erwarten.

Zusatzerklärung auf dem Lieferschein für

Schlachtschweine

Schlachtbetriebe müssen laut Schweinepestverord-

nung ab sofort klarstellen, ob die zu schlachtenden

Tiere aus dem gefährdeten Gebiet bzw. der Kernzone

stammen. Der abgebende Tierhalter als verantwort-

licher Lebensmittelunternehmer muss bei Abgabe der

Tiere mittels einer Zusatzerklärung auf dem

Lieferschein (z.B. durch Stempeltext) die Informationen

weitergeben. Anliefernde Tierhalter außerhalb des

gefährdeten Gebietes sollten dementsprechend ab

sofort beim Verkauf von Schlachtschweinen die im

„Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest“

vorgeschlagene Zusatzerklärung ausfüllen. Sofern sie

jedoch aus dem Gebiet stammen, sind weitere

Voraussetzungen zu erfüllen. Die Empfehlung, die im

Vorfeld zwischen Wirtschaft und Behörden abgestimmt

wurde, dient der Vereinheitlichung des Kauf- und

Anlieferungsprozesses, um dadurch eine effiziente

Abwicklung zwischen Lieferanten und Schlachtbetrieb

sicherzustellen.

Für Schlachtschweine außerhalb des gefährdeten

Gebietes lautet die Formulierung in der aktuellen

Überarbeitung des Handbuchs:

„Hiermit wird bestätigt, dass diese Schlacht-

schweine nicht aus einem Sperrbezirk, Beobach-

tungsgebiet, gefährdeten Gebiet (bzw. Kerngebiet)

i.S.d. SchwPestVO stammen. Mein/Unser Betrieb

unterliegt zurzeit keiner amtlichen Sperre.“