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Schutzmaßnahmen – die Kapazitäten wieder voll auslasten, könnten

zusammen 120.000 Schweine jede Woche mehr geschlachtet und

zerlegt werden. Damit würde das weitere Aufstauen der Schweine

verhindert und auch ein Teil des bestehenden Staus abgebaut werden

können. Und das macht deutlich, dass - unter Einhaltung des

Gesundheitsschutzes - alles darangesetzt werden muss, an diesen

Schlachtstandorten die Kapazitäten schnell wieder hochzufahren“,

stellt der ISN-Geschäftsführer heraus. „Allein in Rheda würden

normalerweise 40.000 Schweine wöchentlich mehr an den Haken

kommen. Warum geht das jetzt nach so langer Zeit noch immer nicht?“

fragt Staack. Ein weiterer Schlüssel zur Auflösung des Schweinestaus

liegt in der Flexibilisierung der Ausgestaltung der Arbeitszeiten für

einen definierten Zeitraum (d.h. Verlängerung oder Ausdehnung der

Schichten). Denn auch die übrigen Schlachtstandorte, die nicht direkt

von Corona-Fällen betroffen sind, sind durch die Corona-Maßnahmen

bei ca. 95 % ihrer Normalkapazität ausgelastet. Deshalb ist zusätzlich

eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei Schlachthofmitarbeitern

wichtig, um auch hier noch weitere Schlacht- und Zerlegekapazitäten

zur Reduzierung des Schweinestaus zu ermöglichen.

Leitfaden und Notfallpläne auf Seiten der Behörden

notwendig

Schlachtunternehmen sind systemrelevant und müssen

deshalb mit möglichst hoher Auslastung am Laufen

gehalten werden. Deshalb ist von behördlicher Seite

zum einen ein Leitfaden wichtig, der genau regelt, wie

im

Falle

von

Corona-Infektionen

bei

Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Ziel muss es

dabei auch sein, den Schutz der Mitarbeiter zu

gewährleisten

und

die

Auslastung

der

Schlachtkapazitäten so hoch wie möglich zu halten. Die

Schließung eines Schlachthofs darf erst dann zum

Tragen kommen, wenn gar nichts anderes mehr geht.

Zum anderen müssen auch in den für die amtliche

Fleischbeschau zuständigen Behörden Notfallpläne

vorliegen, damit im Falle von Corona-Fällen unter den

für die amtliche Fleischbeschau zuständigen

Veterinären und Fachassistenten der Schlachtbetrieb

weiterlaufen kann.