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Schutzmaßnahmen – die Kapazitäten wieder voll auslasten, könnten
zusammen 120.000 Schweine jede Woche mehr geschlachtet und
zerlegt werden. Damit würde das weitere Aufstauen der Schweine
verhindert und auch ein Teil des bestehenden Staus abgebaut werden
können. Und das macht deutlich, dass - unter Einhaltung des
Gesundheitsschutzes - alles darangesetzt werden muss, an diesen
Schlachtstandorten die Kapazitäten schnell wieder hochzufahren“,
stellt der ISN-Geschäftsführer heraus. „Allein in Rheda würden
normalerweise 40.000 Schweine wöchentlich mehr an den Haken
kommen. Warum geht das jetzt nach so langer Zeit noch immer nicht?“
fragt Staack. Ein weiterer Schlüssel zur Auflösung des Schweinestaus
liegt in der Flexibilisierung der Ausgestaltung der Arbeitszeiten für
einen definierten Zeitraum (d.h. Verlängerung oder Ausdehnung der
Schichten). Denn auch die übrigen Schlachtstandorte, die nicht direkt
von Corona-Fällen betroffen sind, sind durch die Corona-Maßnahmen
bei ca. 95 % ihrer Normalkapazität ausgelastet. Deshalb ist zusätzlich
eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei Schlachthofmitarbeitern
wichtig, um auch hier noch weitere Schlacht- und Zerlegekapazitäten
zur Reduzierung des Schweinestaus zu ermöglichen.
Leitfaden und Notfallpläne auf Seiten der Behörden
notwendig
Schlachtunternehmen sind systemrelevant und müssen
deshalb mit möglichst hoher Auslastung am Laufen
gehalten werden. Deshalb ist von behördlicher Seite
zum einen ein Leitfaden wichtig, der genau regelt, wie
im
Falle
von
Corona-Infektionen
bei
Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Ziel muss es
dabei auch sein, den Schutz der Mitarbeiter zu
gewährleisten
und
die
Auslastung
der
Schlachtkapazitäten so hoch wie möglich zu halten. Die
Schließung eines Schlachthofs darf erst dann zum
Tragen kommen, wenn gar nichts anderes mehr geht.
Zum anderen müssen auch in den für die amtliche
Fleischbeschau zuständigen Behörden Notfallpläne
vorliegen, damit im Falle von Corona-Fällen unter den
für die amtliche Fleischbeschau zuständigen
Veterinären und Fachassistenten der Schlachtbetrieb
weiterlaufen kann.