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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

21.10.2020

1,27 €/IP

1,27 – 1,27€

+-0

ISB

23.10.2020

entfällt

ISN-Marktplatz

16.10.-22.10. 1,15 €

/kg

1,135 – 1,15 €

+ 1

VEZG -Sauenpreis

21.10.2020

0,71 €

/kg

0,71 – 0,71 €

+- 0

Auktionsergebnis Internet Schweinebörse

Aufgrund der Verunsicherung vieler Marktteilnehmer in

Zusammenhang mit dem Corona-Infektionsgeschehen sowie den

bestätigten ASP-Fällen in Brandenburg wird die Auktion der Internet

Schweinebörse weiter ausgesetzt.

Der Handel auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse ist

weiterhin jederzeit möglich.

ISN Marktplatz vom 16.10. bis 22.10.2020

Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden im Zeitraum

vom 16.10. bis 22.10. Schlachtschweine zu Basispreisen zwischen

1,135 € und 1,15 € im medianen Mittel zu

1,15 €/kg SG

(das ist

+1 Cent gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten gehandelt.

VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch 21.10.2020

Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der

Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von

Donnerstag, 22.10.20 bis Mittwoch, 28.10.20 einen

Ab-Hof-Preis von

0,71 €/kg SG

(das sind +- 0 Cent gegenüber der Vorwoche) in einer

Spanne von 0,71 € bis 0,71 €.

Schlachtsauen

Notierung

KW 40

KW 41

KW 42

KW 43

KW 44

amtl. Not. NRW

Mo-So

0,86 €

0,86 €

0,86 €

VEZG Do-Mi

Ab-Hof-Preis

0,71 €

0,71 €

0,71 €

0,71 €

Von den Schlachtbetrieben Tönnies und Westfleisch lag bis

Redaktionsschluss des ISN-Marktberichts kein Schlachtsauenpreis für die

aktuelle Schlachtwoche von Do.22.10. bis Mi. 28.10. vor.

VEZG Ferkelpreis von Freitag, 23.10.2020

Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“

nennt für die kommende Kalenderwoche vom 26.10. bis 01.11. einen

Ferkelpreis von 27,00 €

(das sind +- 0 € gegenüber der aktuellen

Woche) für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.

Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt

erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Freitag, 23.10.2020

Der Schlachtschweinemarkt steckt nach wie vor in der

Krise. Nach sechs Wochen bei 1,27 € und bei steigen-

dem Angebotsdruck sowie spürbar ansteigenden

Schlachtgewichten könnte die Stimmung auf den

landwirtschaftlichen Betrieben nicht angespannter sein.

Die Schlachtkapazitäten sind weiterhin stark einge-

schränkt. Unterstützung kommt nach wie vor vom

stabilen Fleischmarkt, wo sich Angebot und Nachfrage

im Inland ausgeglichen gegenüberstehen.

Schweinestau:

Lösbar – aber nur, wenn man auch will

Der Überhang an schlachtreifen Schweinen in

Deutschland beträgt aktuell fast eine halbe Million

Schweine. Wöchentlich kommen durch die Corona-

Einschränkungen bei den Schlachtungen ca. 80.000

Schweine dazu. Um den Schweinestau aufzulösen,

müssten weit mehr als 100.000 Schweine pro Woche

zusätzlich geschlachtet werden. Dies wäre machbar,

wenn die stark eingeschränkten Schlachtbetriebe

endlich wieder ihre Kapazitäten hochfahren dürften und

auch durch Flexibilisierung der Arbeitszeiten

(Verlängerung der Schichten, Schlachten an Sonn- und

Feiertagen o.ä.) mehr Kapazitäten schaffen könnten. Im

Klartext: Der Abbau des Schweinestaus wäre machbar,

wenn die zuständigen Behörden nur wollten. Das gilt

sowohl für das Hochfahren der Kapazitäten an den

eingeschränkten Schlachtstandorten – das gilt aber

auch für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

Was nützt die zeitlich begrenzte Erlaubnis zur Arbeit an

Sonn- und Feiertagen, wenn man gleichzeitig alle

anderen Einschränkungen aufrecht erhält, die einen

Betrieb dann doch verhindern? So liegt uns als

Negativbeispiel ein Merkblatt des niedersächsischen

Sozialministeriums vor, in dem verschiedene Punkte

aufgeführt werden, die bei den Ausnahmen vom Verbot

der Sonn- und Feiertagsarbeit zu beachten sind. Darin

erkennt das Ministerium zwar die Notsituation in den

schweinehaltenden Betrieben an, beharrt aber

gleichzeitig darauf, dass die Bestimmungen und

Beschränkungen zum Arbeitszeitrecht und zum

Immissionsschutz eingehalten werden müssen. „Das

macht uns fassungslos“, kommentiert ISN-

Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. „Ohne

gleichzeitige zeitlich befristete Ausnahmen bei der

Arbeitszeit und bei den Immissionsgrenzen bringen

Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit