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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

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Aktuelle Notierungen Schlachtschweine:

Vereinigungspreis

28.10.2020

1,27 €/IP

1,27 – 1,27 €

+-0

ISB

30.10.2020

entfällt

ISN-Marktplatz

23.10.-29.10. 1,14 €

/kg

1,06 – 1,145 €

- 1

VEZG -Sauenpreis

28.10.2020

0,71 €

/kg

0,71 – 0,71 €

+- 0

Auktion Internet Schweinebörse entfällt

Aufgrund der Verunsicherung vieler Marktteilnehmer in Zusammen-

hang mit dem Corona-Infektionsgeschehen sowie den bestätigten

ASP-Fällen in Brandenburg wird die Auktion der Internet

Schweinebörse weiter ausgesetzt.

Der Handel auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse ist

weiterhin jederzeit möglich.

ISN Marktplatz vom 23.10. bis 29.10.2020

Auf dem Marktplatz der Internet Schweinebörse wurden im Zeitraum

vom 23.10. bis 29.10. Schlachtschweine zu Basispreisen zwischen

1,06 € und 1,145 € im medianen Mittel zu

1,14 €/kg SG

(das

ist -1 Cent gegenüber der Vorwoche) bei 4,60 € Vorkosten gehandelt.

VEZG Sauen-Notierung von Mittwoch 28.10.2020

Für Schlachtsauen der Handelsklasse M nennt die „Vereinigung der

Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“ im Zeitraum von

Donnerstag, 29.10.20 bis Mittwoch, 04.11.20 einen

Ab-Hof-Preis von

0,71 €/kg SG

(das sind +- 0 Cent gegenüber der Vorwoche) in einer

Spanne von 0,71 € bis 0,71 €.

Schlachtsauen

Notierung

KW 41

KW 42

KW 43

KW 44

KW 45

amtl. Not. NRW

Mo-So

0,86 €

0,86 €

0,85 €

VEZG Do-Mi

Ab-Hof-Preis

0,71 €

0,71 €

0,71 €

0,71 €

Die

Schlachtbetriebe

Tönnies

und

Westfleisch

haben

den

Schlachtsauenpreis für die aktuelle Schlachtwoche von Do.29.10. bis Mi.

04.11. mit 0,61 €/kg (+- 0 zur Vorwoche) bekannt gegeben.

VEZG Ferkelpreis von Freitag, 30.10.2020

Die „Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch“

nennt für die kommende Kalenderwoche vom 02.11. bis 08.11. einen

Ferkelpreis von 27,00 €

(das sind +- 0 € gegenüber der aktuellen

Woche) für 25 kg Ferkel in 200er Gruppen.

Neue Marktinformationen zum Schweine- und Ferkelmarkt

erhalten Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Freitag, 30.10.2020

Am Schlachtschweinemarkt bleibt die Lage zum

Wochenende äußerst angespannt. Noch immer

konnten die eingeschränkt arbeitenden Schlacht-

betriebe in Sögel und Emstek nicht wie nötig

hochgefahren werden. Hier geht es nur langsam voran.

Vereinzelt auftretende Corona-Infektionen, beispiels-

weise bei Reiserückkehrern, in anderen Fleisch-

betrieben ziehen weitere Quarantäne-Anordnungen mit

sich, so dass auch ohne Infektions-Cluster Einschrän-

kungen durch fehlendes Personal bundesweit

zunehmen.

Die

fehlende

Schlachtung

am

Reformationstag in einigen Bundesländern verschärft

das ohnehin bestehende Problem nicht ausreichender

Schlachtkapazitäten.

Die

Situation

in

der

Schweinehaltung spitzt sich ohne konkrete Aussicht auf

Erleichterung immer mehr zu.

Vermarktungsengpässe: QS und ITW reagieren

Angesichts der Reduzierung der Schlachtkapazitäten in

einigen Schlachtbetrieben sowie behördlicher Maßnah-

men zum Verbringen von Ferkeln und Schlacht-

schweinen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest

haben QS und ITW auf einige Punkte im Hinblick auf

die dadurch entstehenden Vermarktungsengpässe

hingewiesen. Die Umsetzung aller QS-Anforderungen

im Bereich der Tierhaltung sei durch diese Situation

nicht immer möglich. Im QS-System sowie bei der

Initiative Tierwohl gelten daher vorübergehend

angepasste Regelungen.

ISN: Gut, dass QS und ITW reagieren. Gerade in dieser

schwierigen Notsituation ist es ganz wichtig, dass die

notwendige Flexibilität erhalten bleibt.

Wenn im Audit plausibel erkennbar ist, dass eine

erhöhte Besatzdichte bei Schweinen ausschließlich der

aktuellen Sondersituation geschuldet ist, werden

Kriterien wie das Platzangebot oder das Tier- und

Tränkeplatz-Verhältnis nicht negativ bewertet. Dafür

sollte der Tierhalter eine plausible Erklärung in

schriftlicher Form vorhalten.

Auch besteht für Tierhalter die Möglichkeit, kurzfristig

Ställe zur Unterbringung von Schweinen anzumieten

oder die Tiere in Ersatzgebäuden unterzubringen.

Hierbei muss selbstverständlich im Sinne des

Tierschutzes die korrekte Versorgung der Tiere

sichergestellt sein.

In dieser Ausnahmesituation ist die Tierbeobachtung

durch den Tierhalter besonders wichtig, damit die

grundlegenden Tierschutzanforderungen eingehalten

werden. Der Tierhalter muss alle möglichen

Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere

ergreifen.