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Und ein dritter entscheidender Aspekt kommt im Kastenstand im
Deckzentrum hinzu. Der Halbsatz, dass die Sauen in Seitenlage die
Beine ausstrecken können müssen soll demnach wieder in die
Verordnung. Das soll dann aber nicht nur nach der Übergangszeit,
sondern auch schon während der Übergangszeit gelten. Das würde
bedeuten, die Kastenstände könnten mit Verabschiedung der
Verordnung direkt nicht mehr normal belegt werden. Es müsste also
entweder direkt umgebaut werden oder jeder zweite Platz frei bleiben.
Während laut dem ursprünglichen Verordnungsentwurf Zuchtläufer
analog zu den Jungsauen im Kastenstand gehalten werden dürften,
sieht ein Antrag vor, die Gruppenhaltung für Zuchtläufer wieder
generell vorzugeben. Sonderregelungen für Kleinstbetriebe
hinsichtlich der Gruppenhaltung von Sauen sollen entfallen.
Noch größere Abferkelbuchten und weitere (bzw. fehlende)
Anträge
Für den Abferkelbereich soll es bei der Übergangszeit bei 12 + 3 + 2
Jahren und 5 Tagen maximaler Fixierung analog zum ursprünglichen
Verordnungsentwurf bleiben. Sie soll, wenn es nach einem Antrag
ginge, aber nun nicht mehr 6,5 sondern 7 m² groß sein. Für die Ferkel
soll einem weiteren Antrag zufolge ein geschlossener (ggf. auch
eingestreuter oder abgedeckter) Liegebereich vorhanden sein, der
vom Platz her für alle Ferkel gleichzeitig reicht.
Hinsichtlich des Lichts soll es zukünftig möglich sein, dass nicht mehr
im ganzen Aufenthaltsbereich 80 Lux vorhanden sein müssen. In
„abgegrenzten Bereichen“ würde es dann auch weniger sein dürfen –
nämlich mindestsens (aber immerhin noch) 40 Lux.
Erwähnenswert ist, dass Torf als Beschäftigungsmaterial gemäß
einem weiteren Antrag aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten rausfallen
soll.
ISN:
Wenn der Bundesrat den Änderungsanträgen so zustimmen
würde, dann wäre dies das Aus für eine Vielzahl der deutschen
Sauenhalter und jegliche Diskussion um eine Nutztierstrategie wäre
hinfällig. Ein extremer Strukturbruch droht! Wie kann es sein, dass rund
fünf Jahre nach dem Magdeburger Urteil und einer noch längeren Zeit
für intensivste Beratungen und Diskussionen am Ende im Handstreich
solche Anträge durch den Agrarausschuss eingebracht werden? Ist
das nur Säbelrasseln oder sind das strukturpolitische Machtspiele zur
pauschalen Reduktion der Tierhaltung? Speziell Bundesländer mit
wenig oder gar keiner Schweinehaltung sollen Anträge eingereicht
haben, die die fachliche Vorarbeit der vergangenen Jahre zugunsten
strukturpolitischer Machtspiele zunichte machen. Nur zur Erinnerung:
Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der frühere
grüne Agrarminister Meyer in Niedersachsen haben bereits 2017,
unabhängig voneinander zwei Eckpunktepapiere zur Neuregelung der
Kastenstandthematik vorgelegt, die beide deutlich praxisnäher und klar
von Fachlichkeit geprägt waren. Nun führen ausgerechnet
Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung diese
z.T. früher selbst mitgetragenen Ansätze ad absurdum. Dieses
Pokerspiel insbesondere der Länder, in denen Schweinehaltung keine
Rolle spielt, ist extrem verantwortungslos. Der Selbstbetrug dieser
Politiker wird sich spätestens dann offenbaren, wenn
als Antwort auf ihre überzogenen Verschärfungen das
Schweinefleisch nicht mehr hier, sondern in anderen
Staaten mit geringeren Tierschutzstandards als
hierzulande heute schon produziert wird! Die
Ministerpräsidenten aller Länder sollten sich dieser
Abläufe bei ihrer Entscheidung am 14. Februar bewusst
sein. Wir werden sie im Vorfeld deutlich darauf
hinweisen. Das sollten Sie als Schweinehalter auch tun!