Previous Page  233 / 254 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 233 / 254 Next Page
Page Background

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung

und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Und ein dritter entscheidender Aspekt kommt im Kastenstand im

Deckzentrum hinzu. Der Halbsatz, dass die Sauen in Seitenlage die

Beine ausstrecken können müssen soll demnach wieder in die

Verordnung. Das soll dann aber nicht nur nach der Übergangszeit,

sondern auch schon während der Übergangszeit gelten. Das würde

bedeuten, die Kastenstände könnten mit Verabschiedung der

Verordnung direkt nicht mehr normal belegt werden. Es müsste also

entweder direkt umgebaut werden oder jeder zweite Platz frei bleiben.

Während laut dem ursprünglichen Verordnungsentwurf Zuchtläufer

analog zu den Jungsauen im Kastenstand gehalten werden dürften,

sieht ein Antrag vor, die Gruppenhaltung für Zuchtläufer wieder

generell vorzugeben. Sonderregelungen für Kleinstbetriebe

hinsichtlich der Gruppenhaltung von Sauen sollen entfallen.

Noch größere Abferkelbuchten und weitere (bzw. fehlende)

Anträge

Für den Abferkelbereich soll es bei der Übergangszeit bei 12 + 3 + 2

Jahren und 5 Tagen maximaler Fixierung analog zum ursprünglichen

Verordnungsentwurf bleiben. Sie soll, wenn es nach einem Antrag

ginge, aber nun nicht mehr 6,5 sondern 7 m² groß sein. Für die Ferkel

soll einem weiteren Antrag zufolge ein geschlossener (ggf. auch

eingestreuter oder abgedeckter) Liegebereich vorhanden sein, der

vom Platz her für alle Ferkel gleichzeitig reicht.

Hinsichtlich des Lichts soll es zukünftig möglich sein, dass nicht mehr

im ganzen Aufenthaltsbereich 80 Lux vorhanden sein müssen. In

„abgegrenzten Bereichen“ würde es dann auch weniger sein dürfen –

nämlich mindestsens (aber immerhin noch) 40 Lux.

Erwähnenswert ist, dass Torf als Beschäftigungsmaterial gemäß

einem weiteren Antrag aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten rausfallen

soll.

ISN:

Wenn der Bundesrat den Änderungsanträgen so zustimmen

würde, dann wäre dies das Aus für eine Vielzahl der deutschen

Sauenhalter und jegliche Diskussion um eine Nutztierstrategie wäre

hinfällig. Ein extremer Strukturbruch droht! Wie kann es sein, dass rund

fünf Jahre nach dem Magdeburger Urteil und einer noch längeren Zeit

für intensivste Beratungen und Diskussionen am Ende im Handstreich

solche Anträge durch den Agrarausschuss eingebracht werden? Ist

das nur Säbelrasseln oder sind das strukturpolitische Machtspiele zur

pauschalen Reduktion der Tierhaltung? Speziell Bundesländer mit

wenig oder gar keiner Schweinehaltung sollen Anträge eingereicht

haben, die die fachliche Vorarbeit der vergangenen Jahre zugunsten

strukturpolitischer Machtspiele zunichte machen. Nur zur Erinnerung:

Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der frühere

grüne Agrarminister Meyer in Niedersachsen haben bereits 2017,

unabhängig voneinander zwei Eckpunktepapiere zur Neuregelung der

Kastenstandthematik vorgelegt, die beide deutlich praxisnäher und klar

von Fachlichkeit geprägt waren. Nun führen ausgerechnet

Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung diese

z.T. früher selbst mitgetragenen Ansätze ad absurdum. Dieses

Pokerspiel insbesondere der Länder, in denen Schweinehaltung keine

Rolle spielt, ist extrem verantwortungslos. Der Selbstbetrug dieser

Politiker wird sich spätestens dann offenbaren, wenn

als Antwort auf ihre überzogenen Verschärfungen das

Schweinefleisch nicht mehr hier, sondern in anderen

Staaten mit geringeren Tierschutzstandards als

hierzulande heute schon produziert wird! Die

Ministerpräsidenten aller Länder sollten sich dieser

Abläufe bei ihrer Entscheidung am 14. Februar bewusst

sein. Wir werden sie im Vorfeld deutlich darauf

hinweisen. Das sollten Sie als Schweinehalter auch tun!