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Der Inhalt dieses Marktberichts ist urheberrechtlich geschützt. Meldungen und Nachrichten erfolgen nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen (per Fax, Fotokopie, etc) auszugsweisen Nachdruck, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung

und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Rechte sind vorbehalten. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Aktuelle Notierungen Schlachtschweine

Vereinigungspreis

23.12.2020

1,19 €/IP 1,19 – 1,19 €

+- 0

ISB

29.12.2020

entfällt

ISN-Marktplatz

18.12.-24.12. 1,06 €

/kg

1,06 – 1,06 €

+1

VEZG -Sauenpreis

23.12.2020

0,65 €

/kg

0,65 – 0,65 €

+- 0

Amtliche Schlachtzahlen und Schlachtgewichte*

Woche

2020

2019

Vgl. Vorjahr

Ø-Gewicht

50

843.118

1.008.614

83,6 %

98,8 kg

51

859.247

930.721

92,3 %

98,6 kg

52

550.638

01-52

47.394.890

*Bei den Schlachtzahlen und -gewichten werden nur Schweine mit einem

Zweihälftengewicht zwischen 80 und 110 kg berücksichtigt

Quelle: BLE

Die amtlichen Schlachtzahlen der KW 52 lagen aufgrund der

Feiertage bei Redaktionsschluss noch nicht vor und werden

nachgereicht.

Preisnotierung VEZG vom 23.12.2020

Für den Zeitraum von Donnerstag 24.12. bis

Mittwoch 06.01.2021

nennt die "Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für Vieh u.

Fleisch" einen mittleren AutoFOM-Preisfaktor (Median), den

„Vereinigungspreis“ von 1,19 €/Indexpunkt

(das sind +- 0 Cent

gegenüber der Vorwoche) in einer Spanne von 1,19 € bis 1,19 €; der

entsprechende FOM-Basispreis beträgt 1,19 €/kg SG.

Schlachtsauen

Der Schlachtsauenmarkt ist ebenso wie der Schlachtschweinemarkt

von limitierten Schlachtungen aufgrund fehlender Schlachttage

betroffen. Das Angebot an Schlachtsauen war bis zuletzt

umfangreich und die Disposition für die Feiertagswochen frühzeitig

abgeschlossen.

Der Handel mit Sauenfleisch zeigt einen saisonal typischen Verlauf,

berichtet ein Marktteilnehmer. Wie auch in anderen Jahren lägen

diverse Umbestellungen vor, das sei ein übliches Verhalten der

Industrie. Der jüngste Lockdown habe die Nachfrage nach

Sauenfleisch beispielsweise zur Rohwurstproduktion nicht

verschlechtert.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen guten Rutsch

in ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2021!

Neue Marktinformationen zum Schweinemarkt erhalten

Sie wieder am Montag ab ca. 14.30 Uhr.

ISN-Marktbericht von Mittwoch, 30.12.2020

Der Schlachtschweinemarkt nimmt wie erwartet einen

beträchtlichen Angebotsüberhang mit ins neue Jahr.

Die Schlachtungen in den Betrieben laufen dem Ver-

nehmen nach ohne außergewöhnliche Einschränkun-

gen. Die Rückkehr der Mitarbeiter nach Weihnachten

scheint insgesamt gelungen. Insgesamt zeigt sich

aktuell eine soweit stabile und ruhige Marktlage. Der

Start ins neue Jahr dürfte aus heutiger Sicht ohne

Überraschungen verlaufen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Eil-

anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit

denen verhindert werden sollte, dass Teile des neuen

Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum 01.01.2021 in Kraft

treten.

Stichtagsmeldungen zum Jahreswechsel

Alljährlich zum Jahreswechsel steht den Schweine-

haltern eine Vielzahl an erforderlichen Meldungen ins

Haus. Tipp: Mit dem HITMELDER der ISW können Sie

über das Jahr hinweg digital das Bestandsregister

führen und daraus Meldungen an HI-Tier erheblich

vereinfachen.

1.Stichtagsmeldung an die HI-Tier

Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von

Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter gemäß der

Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde bis

zum 14.01.2021 die Anzahl der am 1. Januar gehalte-

nen Schweine zu melden.

Wie? Direkt online bei HI-Tier, schriftlich per Melde-

bogen oder mit dem HITMELDER der ISW unter

www.hitmelder.de

2.Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für

das Antibiotikamonitoring

Bis zum 14.01.2021 Mitteilung des Tierhalters zum

Tierbestand/ Bestandsveränderungen für den Zeitraum

1. Juli – 31. Dezember 2020 in der HIT-Datenbank.

Auch dies ist mit dem ISW-HITMELDER möglich.

Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs

Neue versendet werden. Wenn Ihre Therapiehäufigkeit

im ersten Halbjahr 2020 über der Kennzahl 2 lag,

müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt einen

Maßnahmenplan aufstellen und unaufgefordert bis zum

31. Januar bei der zuständigen Behörde einreichen.

3.Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse

Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren

korrekten Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu

melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die

Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Die

Meldung kann schriftlich mit der Bestandsmeldekarte

oder auf der Homepage der jeweiligen Tierseuchen-

kasse der Bundesländer erfolgen. Bei Bestands-

veränderungen im laufenden Jahr bzw. Betriebs-

neugründungen müssen Zugänge innerhalb der

vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden.

Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem

Jahreshöchstbestand gemeldet werden.