Wann kommt endlich die Herkunftskennzeichnung auf der Fleischverpackung?
Angesichts der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der jüngsten Debatte um die Regelung zu den QS-Anforderungen bzgl. der Ferkelkastration beim Ferkelimport fordert die ISN die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für Schweinefleischprodukte im Lebensmitteleinzelhandel.
Seit der Bundesratsentscheidung vom 03.07.2020 ist klar, dass es zu deutlichen Veränderungen in der deutschen Schweineproduktion kommen wird. Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird erhebliche Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland haben - auf Sauenhalter und auf Mäster!
Wir haben ausführlich über die neuen Vorgaben berichtet (siehe folgende Meldung Bundesrat beschließt Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und auch im aktuellen Mitgliederrundbrief). Wesentliche Änderungen wurden u.a. für die folgenden Bereiche beschlossen: Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum in spätestens acht Jahren, Bewegungsbucht im Abferkelbereich in spätestens 15 Jahren, organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial für alle Schweine.
Wie die neuen Vorgaben in Gänze in der Praxis, durch die Behörden, aber auch bei QS und natürlich auch bei ITW umgesetzt werden sollen, ist derzeit noch völlig unklar. Über dieses Gesamtpaket – inklusive Kastration - muss man sich jetzt zügig verständigen. Die deutschen Schweinehalter erwarten ein klares Bekenntnis aller Wirtschaftsakteure zur hiesigen Produktion.
QS-Anforderungen beim Ferkelimport bzgl. Kastration
Unmut gibt es daher über eine Veröffentlichung von QS. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hatte in der vergangenen Woche bei der Diskussion zum Bezug von ausländischen Ferkeln klargestellt, dass dafür seit einigen Jahren klare Anforderungen im QS-System definiert sind: QS-Schweinemäster dürfen Ferkel nur von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssen von QS-zertifizierten Betrieben stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind. Entscheidend ist laut QS: Für Lieferungen ins QS-System müssen diese bezüglich der Ferkelkastration ab 2021 vergleichbare Anforderungen erfüllen, wie die deutschen Sauenhalter. Die Anforderungen für ausländische Lieferanten müssen vergleichbar, nicht aber identisch sein. Konkret heißt das laut QS: Ferkel dürfen ins QS-System geliefert werden, wenn die chirurgische Kastration unter Betäubung/Schmerzausschaltung, Jungebermast oder Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch stattgefunden hat. Niederländische Ferkel z.B. müssen mit CO2 betäubt werden, weil Isofluran dort nicht zugelassen ist. Die Ferkel sind deshalb weiter QS-konform.
DBV-Fachausschuss Schweinefleisch fordert einheitliche QS-Vorgaben zur Ferkelkastration
Der DBV-Fachausschuss Schweinefleisch hat am Dienstag von QS einheitliche Vorgaben zu den Verfahren für die Betäubung und Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration gefordert. Diese Vorgaben müssten nicht nur für Ferkel aus Deutschland, sondern im gleichen Zuge auch für Ferkelimporte aus den Nachbarländern gelten. Nur so könne das gesetzlich vorgeschriebene hohe Tierschutzniveau in Deutschland auch für das gesamte QS-System sichergestellt werden. Eine Absenkung der QS-Anforderungen unter den hohen deutschen Standard würde das QS-System auf Dauer gefährden.
ISN meint:
Ohne Frage, das Thema Ferkelkastration erhitzt schon lange die Gemüter. Zu Recht, denn es steht viel auf dem Spiel. Aber es geht um viel mehr: Seit der Bundesratsentscheidung vom 03.07.2020 gibt es eine neue Lage. Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird erhebliche Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland haben, auf Sauenhalter und auf Mäster! Wie die neuen Vorgaben in Gänze in der Praxis, bei den Behörden, bei QS und natürlich auch bei ITW umgesetzt werden sollen, ist derzeit noch völlig unklar. Über dieses Gesamtpaket – inklusive Kastration - muss man sich zügig verständigen. Natürlich wird das schwer und natürlich gibt es Hindernisse – auch rechtlicher Art. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welcher Form man diese Themen überhaupt im Rahmen der QS-Kriterien regeln kann und darf.
Doch unabhängig davon braucht es noch mehr: Ein klares Bekenntnis aller Wirtschaftsakteure zu Schweinefleisch, dass die Bedingungen von 5xD erfüllt! Die Erweiterung der Haltungsform-Kennzeichnung im LEH durch eine Herkunftskennzeichnung ist machbar und zulässig! Und zwar inklusive der Ferkel! Mit der Information auf der Fleischpackung, wo ein Schwein geboren, aufgezogen und gemästet wurde, kann sich keiner mehr wegducken – weder der LEH noch der Verbraucher. Der zu erwartende Verweis vom Handel auf die Politik trägt hier nicht. Mit der Haltungsform
hat der LEH ja bereits gezeigt, dass er voran gehen kann, wenn er nur will!
Hier finden Sie die Meldung vom 20.07.20
QS: Klarstellung zum Umgang mit Importferkeln