QS: Klarstellung zum Umgang mit Importferkeln
Vor dem Hintergrund des in Deutschland anstehenden Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 01.01.2021 und dem jüngst erfolgten Bundesratsbeschluss zur zukünftigen Sauenhaltung ist eine Diskussion bzgl. dem Umgang von QS mit Importferkeln aufgekommen. QS hat dazu nun einige Punkte klargestellt.
Anforderungen beim Ferkelimport bzgl. Kastration
QS hat bei der Diskussion zum Bezug von ausländischen Ferkeln klargestellt, dass dafür seit einigen Jahren klare Anforderungen im QS-System definiert sind: QS-Schweinemäster dürfen Ferkel nur von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssen von QS-zertifizierten Betrieben stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind. Entscheidend ist laut QS: Für Lieferungen ins QS-System müssen diese bezüglich der Ferkelkastration ab 2021 vergleichbare Anforderungen erfüllen, wie die deutschen Sauenhalter! Die Anforderungen für ausländische Lieferanten müssen vergleichbar, nicht aber identisch sein. Konkret heißt das laut QS: Ferkel dürfen ins QS-System geliefert werden, wenn die chirurgische Kastration unter Betäubung/Schmerzausschaltung, Jungebermast oder Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch stattgefunden hat. Niederländische Ferkel z.B. müssen mit CO2 betäubt werden, weil Isofluran dort nicht zugelassen ist. Die Ferkel sind deshalb weiter QS-konform.
Noch keine Entscheidung bzgl. neuer Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Zum Bundesratsbeschluss zur Kastenstandhaltung vom 03. Juli 2020 sei laut QS in den internen Gremien noch keine Abstimmung erfolgt. Jede diesbezügliche Äußerung zum Standpunkt von QS wäre zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ. QS bittet hier um etwas Geduld. Als Qualitätssicherungssystem sei QS in der Lage, schnell auf Gesetzesänderungen zu reagieren. Welche Kriterien in die Leitfäden aufgenommen und dann in den Audits überprüft werden, werde nach Beratungen mit den Experten in den QS-Gremien entschieden.