23.02.2018rss_feed

Tierrechtler wieder freigesprochen

20171012 Tierrechtler Ariwa Gericht

Das OLG Naumburg hat einen Freispruch von drei Tierrechtsaktivisten gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs bestätigt. ISN: Wir appelieren an die Justiz, sich das umfangreiche System hinter den einzelnen Hausfriedensbrüchen anzuschauen!


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Rechtfertigender Notstand

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat gestern die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Magdeburg verworfen. Dieses hatte einen Freispruch von drei Tierrechtsaktivisten von dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs bestätigt. In der Presseverlautbarung des OLG heißt es: Der 2. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom heutigen Tage als unbegründet verworfen. Der Senat hat die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung bestätigt, wonach rechtfertigender Notstand vorlag. Das Tierwohl stelle ein notstandsfähiges Rechtsgut dar, dem durch die von den Angeklagten dokumentierten Missstände dauerhafte Gefahr gedroht habe. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht. Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass die Gefahr für das von den Angeklagten geschützte Tierwohl vom Inhaber des Hausrechtes ausgegangen war.


Die ISN meint:

Aufgrund des neuerlichen Urteils war gestern ein trauriger Tag für den Tierschutz und für alle rechtschaffenden Landwirte. Wenn Tierrechtaktivisten vorab öffentlich kundtun, dass sie – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – ihr Verhalten nicht ändern, dann zeigt das die wahre Geisteshaltung. Dass das OLG diese Geisteshaltung stützt, stimmt uns bedenklich. Umso mehr setzen wir auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages in Berlin, in dem Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand geahndet werden sollen. Welche Signalwirkung das Urteil in der Tierrechtsszene hat, zeigt sich schon jetzt an der erneuten Einbruchswelle.

Schade, dass die Persönlichkeitsrechte der Landwirte, Ihrer Familie und ihrer Mitarbeiter scheinbar keine Rolle spielen. Das unerlaubte Eindringen in die Ställen stellt in jedem Fall eine große Belastung für die Landwirte, ihre Familien und auch ihre Mitarbeiter dar. Die Traumatisierung durch die anschließenden Diffamierungs- und Skandalkampagnen ist sogar weit schlimmer als bei einem herkömmlichen Wohnungseinbruch. Denn sind erst einmal Bilder in der digitalen Internetwelt unterwegs, sind sie kaum noch zu stoppen, die Betroffenen stehen stehen lebenslänglich am Pranger.

Bei Auswertung der verschiedenen Tierrechtler-Kampagnen drängt sich für uns der Eindruck auf, dass hier sogar eine Art Schleierfahndung außerhalb des deutschen Rechtssystems durchgeführt wird. Es werden wahllos landwirtschaftliche Betriebe ausgesucht und eigenmächtig inspiziert – mehrfach und anlasslos.

Weiterer Baustein des mutmaßlichen Geschäftsmodells sind der Aufbau und Betrieb von effizienten Logistikstrukturen, die eine effektive Vermarktung der generierten Bilder ermöglichen sollen. Komisch, dass die gewünschten Bilder immer erst dann ans Tageslicht kommen, wenn sie scheinbar gut zu vermarkten oder in Spendengelder umzusetzen sind. Wenn Tierschutzprobleme zu erkennen sind, sind sofort den zuständigen Behörden zu melden. Wer aber auf den richtigen Zeitpunkt bis zur Veröffentlichung abwartet, hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn er vorgaukelt dass es um Tierschutz geht.
Deshalb unser Appell an die Justiz: Lassen Sie es nicht zu, dass hier ein System neben des deutschen Rechtssystems entsteht. Schauen Sie sich ganz besonders das umfangreiche System hinter den einzelnen Hausfriedensbrüchen ganz genau an! Gegen Tierschutzvergehen ist ohne wenn und aber vorzugehen, dafür sind aber die zuständigen Behörden verantwortlich.


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