23.10.2017rss_feed

Schwedische Gardinen für Stalleinbrecher

Flagge Schweden

Während hierzulande das Landgericht Magdeburg jüngst drei Tierrechtler freigesprochen hat, obwohl diese erwiesenermaßen in Ställe eingedrungen sind, haben nun schwedische Richter Haft- und Geldstrafen gegen Aktivisten verhängt. In Schweden waren die Aktivisten in Ställe eingebrochen und hatten zudem auch Tiere entwendet. ISN: Insbesondere auch das Geflecht der Tierrechtler und das Geschäftsmodell hinter den Stalleinbrüchen müssen bei den Gerichtsverhandlungen in den Fokus gerückt werden.

 

Aktivisten entwendeten Tiere

Während drei Tierrechtsaktivisten kürzlich trotz des nachgewiesenen Eindringens in Ställe vom Landgericht Magdeburg frei gesprochen wurden, haben schwedische Richter offenbar weniger Verständnis für solche Aktionen. Der Fall in Schweden war allerdings anders gelagert als der jüngst in Sachsen-Anhalt verhandelte Fall. Medienberichten zufolge waren fünf Aktivisten der Organisation Leere Käfige in den Stall eines Truthahnproduzenten eingedrungen und hatten mehrere Tiere entwendet. Ein schwedisches Gericht erließ nun Haft- und Geldstrafen, so Agra Europe.

 

Unterschiedliche Meinung über das Strafmaß

Wie Agra Europe weiter mitteilt, erließ das Gericht nun für zwei Mitglieder der Gruppe, die bereits wegen anderer Befreiungsaktionen verurteilt worden waren, Haftstrafen von jeweils einem Monat. Die übrigen Mitglieder müssen laut dem Fachmagazin ATL Geldstrafen von umgerechnet bis zu 410 Euro zahlen. Vier der Aktivisten hatten darüber hinaus dem Truthahnzüchter eine Entschädigung in ähnlicher Höhe zu zahlen.

Während der Tierhalter die Strafe nach Darstellung des Fachmagazins als zu niedrig bezeichnete, zeigte sich einer der Aktivisten wenig einsichtig. Er sagte zu dem Urteil, die verhängte Strafe sei gering im Vergleich zum Schicksal der Nutztiere, die zudem nicht einmal ein Verbrechen begangen hätten.

 

Die ISN meint:

Die klare Verurteilung der Tierrechtler durch das schwedische Gericht ist zu begrüßen, auch wenn sich über das Strafmaß trefflich streiten lässt. Recht und Gesetz müssen für alle gelten – das gilt in Schweden ebenso wie in Deutschland. Egal, ob die Fälle nun vergleichbar sind oder nicht: Insbesondere auch das Geflecht der Tierrechtler und das Geschäftsmodell hinter den Stalleinbrüchen müssen bei den Gerichtsverhandlungen in den Fokus gerückt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses nun durch das Oberlandesgericht passieren wird, nachdem die Staatsanwaltschaft den Weg der Revision gegen das Urteil vom Landgericht Magdeburg eingeschlagen hat.


Update: Stalleinbrecher frei gesprochen – Staatsanwaltschaft legt erneut Revision ein

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