Reform der Düngegesetzgebung: Neue Regelungen bereits für Herbstbestellung 2017?
Die nächsten Schritte zur Reform der Düngegesetzgebung wurden in diesen Tagen gemacht. Das Bundeskabinett hat die Düngeverordnung am 15. Februar 2017 verabschiedet und der Agrarausschuss des Bundestages hat das Düngegesetz beschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung im Bundesrat voraussichtlich im März herrscht dennoch Misstrauen vor, ob der von Bund und Ländern im Januar geschlossene Kompromiss dazu hält. Nichts desto trotz plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offiziell, dass die Düngeverordnung und das Düngegesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten können und damit die neuen Regeln für die Düngung bereits zur Herbstbestellung 2017 gelten könnten.
Wichtige Änderungen durch die neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung sieht eine Reihe von Verschärfungen gegenüber der derzeit geltenden Regelung vor. Diese betreffen insbesondere die Sperrzeiten für die Aufbringung auf Acker- und Grünland sowie strengere Vorgaben für die Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Ab dem Jahr 2020 gelten laut der neuen Düngeverordnung höhere Anforderungen an die Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist sowie erhöhte Anforderungen an die Ausbringungstechnik. Kern der neuen Düngeverordnung ist außerdem die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar.
Für Gebiete mit hoher Nitrat- oder Phosphatbelastung ermöglicht die Verordnung den Bundesländern zusätzliche Maßnahmen. In diesen Gebieten sollen diese mindestens drei Vorschriften aus einem Katalog von zwölf möglichen weitergehenden Regelungen anwenden müssen. Dazu zählen eine Verkürzung der Einarbeitungszeit für Gülle von ansonsten geltenden vier Stunden auf eine Stunde, eine zusätzliche Ausweitung von Sperrfristen sowie eine Einschränkung oder gar ein Verbot der Phosphatdüngung, fasst Agra Europe zusammen.
Wichtige Änderungen durch das neue Düngegesetz
Damit die Novelle der Düngeverordnung verabschiedet werden kann, ist die Änderung des Düngegesetzes eine Voraussetzung. Die Reform des Düngegesetzes ist am 15. Februar 2017 vom Agrarausschuss des Bundestages beschlossen worden. Das Düngegesetz wurde am 16. Februar 2017 vom Plenum des Bundestages angenommen und soll dann im März vom Bundesrat final beschlossen werden.
Im Mittelpunkt der geplanten Gesetzesnovelle steht die Einführung einer Stoffstrombilanz als neue Bilanzierungsmethode. Ab 2018 soll die Stoffstrombilanz zunächst für größere Tierhaltungsbetriebe eingeführt werden. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung insbesondere ein Datenabgleich der Düngebehörden mit anderen Bereichen ermöglicht und das Bußgeld für Verstöße gegen bestimmte Vorschriften erhöht werden.
Enger Zeitrahmen durch Sommerpause und Bundestagswahlen
Zur Umsetzung der Stoffstrombilanz ist noch eine Verordnung des BMEL notwendig, die u.a. die Details bzgl. der Nährstoffbilanzierung regelt. Einen Entwurf dafür will das BMEL noch im Frühjahr vorlegen. Doch sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen in das Verfahren erneut mit einbezogen werden. Die Zeit für die Umsetzung in dieser Wahlperiode ist durch die Sommerpause und die Bundestagswahl Ende September mehr als knapp bemessen.
Die ISN meint:
Der Weg zu einer neuen Düngegesetzgebung bleibt ein Drahtseilakt. Sowohl für die Beteiligten aus der Politik als auch für die betroffenen Landwirte. Eine Anpassung des Düngerechts war aufgrund der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie sowie des bereits laufenden Strafverfahrens der EU gegen Deutschland notwendig. Jedoch ist man aus unserer Sicht bei der Umsetzung in verschiedenen Bereichen, wie z.B. der Stoffstrombilanz, deutlich über das Ziel hinausgeschossen.
Das Gesamtpaket ist und bleibt eine Riesenherausforderung für die Betriebe, auch wenn verschiedenste Akteure insbesondere aus Kreisen der Grünen unnachgiebig behaupten, es sei viel zu lasch. Hinzu kommt, dass auf die Gesetzespakete zur Düngung in naher Zukunft noch der Immissionsschutz mit der Novelle der TA-Luft sowie den Neuerungen bei der UVP geschnürt wird. Die Last für die Betriebe wird dadurch immer schwerer.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die konkreten anstehenden Änderungen für die Landwirte durch die Reform von Düngeverordnung und Düngegesetz auf seiner Homepage zusammengefasst.
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengepaket_Novelle.html