25.01.2017rss_feed

Doch noch keine Einigkeit zum Düngerecht: Abstimmung wegen Hoftorbilanz erneut verschoben

Mastschweine 3

Die Änderung des Düngegesetzes wird entgegen den bisherigen Plänen in dieser Woche nicht im Bundestag beschlossen.

Darauf haben sich die agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, dem Vernehmen nach verständigt. Gleichzeitig ist sich die Koalition aber mit den Ländern einig, am 31. März 2017 als Termin für die Verabschiedung des Düngepakets im Bundesrat festzuhalten, berichtet Agra Europe.

 

Offene Punkte klären

Zur Begründung des Aufschubs bis zur nächsten Sitzungswoche Mitte Februar wurden noch einige offene Punkte bei der Umsetzung des Düngekompromisses genannt, die noch endgültig geklärt werden müssten. Unter anderem kritisierte Priesmeier die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurfstexte zur Änderung des Düngegesetzes und zur Düngeverordnung. Seiner Auffassung nach entsprechen die vorliegenden Texte nicht der getroffenen Vereinbarung.

 

Priesmeier: Formulierungen sehr vage

Der SPD-Politiker kritisierte u.a. die Formulierungen zur Stoffstrombilanz als sehr vage und unverbindlich. Im Gesetzentwurf finde sich keine konkrete Zeitvorgabe, ab wann und für wen genau die Stoffstrombilanz greifen solle. Lediglich im Begründungsteil werde eine allerdings nicht eindeutige Grenze von 2,5 Großvieheinheiten (GVE) oder 3 GVE je Hektar aufgeführt, ab der die Stoffstrombilanz verbindlich werden solle. Zudem sei ein Administrierbarkeitsvorbehalt eingeführt worden. Für Priesmeier werden damit zu viele Hintertüren eingebaut, die einer ehrlichen Bilanzierung entgegenstehen.

Nicht zuletzt erfolge die Verschiebung auch aus Rücksicht auf das parlamentarische Verfahren, so Agra Europe. Offenbar will man die Opposition nicht verärgern, wenn ihr der Entwurf erst kurz vor der anstehenden Ausschusssitzung vorgelegt würde.


Bund und Länder erzielen Kompromiss zum Düngerecht – Abschließende Beratung diesen Januar

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