24.10.2016rss_feed

Koalition einigt sich beim Düngegesetz – zukünftig Hoftorbilanz für einige Tierhalter

Knackpunkt war bis zuletzt die Einführung einer Hoftorbilanz

Knackpunkt war bis zuletzt die Einführung einer Hoftorbilanz

Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langem Streit auf einen Kompromiss zur Novelle des Düngerechts geeinigt.

Größere Mastbetriebe und viehintensive Betriebe sind ab 2018 zur Hoftorbilanz verpflichtet. Düngegesetz und Düngeverordnung sollen im Paket in den Bundesrat.

 

Bis zuletzt Streit um Hoftorbilanz

Die Einigung kam Ende vergangener Woche bei einem Treffer der agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, mit dem Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, zustande. Knackpunkt war bis zuletzt die im Entwurf zur Novelle des Düngegesetzes vorgesehene Einführung einer Hoftorbilanz, meldet Agra Europe. Nunmehr soll es ab 2018 eine verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz geben. Gelten soll die Regelung für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweinen oder mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar. Weitere Einzelheiten sollen in einer Verordnung festgelegt werden und sich auf die Empfehlungen einer im Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe stützen.

 

Jetzt soll es schnell gehen

Die Agrarsprecher der Union und SPD treten der Vereinbarung zufolge dafür ein, das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzubringen, sobald das Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass die Änderung des Düngegesetzes die Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung sei. Beide Seiten bekräftigten ihren Willen, die Neufassung des Düngerechts im Paket zu verabschieden.

Das bedeutet, dass die Änderung des Düngegesetzes, die Novelle der Düngeverordnung und die Anpassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemeinsam vom Bundesrat beschlossen werden sollen. Grundlage für die Modifizierung der Anlagenverordnung ist eine gemeinsam von Bayern und Rheinland-Pfalz erarbeitete Regelung zum Bestandsschutz von Güllelagerstätten.

Die ISN meint:

Der Druck für eine Einigung beim Düngerecht war in den vergangenen Monaten immer weiter angestiegen. Die EU-Kommission pocht mit immer mehr Nachdruck auf eine Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland und verweist dabei auf die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland – auch wenn die Zusammenstellung dieser Daten von Seiten der Landwirtschaft zu Recht immer wieder kritisiert wird. Zuletzt hatte die EU-Kommission im Sommer Deutschland wegen der zu hohen Nitratbelastung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

 

Auf der einen Seite haben die Schweinehalter mit der Verabschiedung einer neuen Düngegesetzgebung bald Klarheit, wie in Zukunft mit Nährstoffen zu verfahren ist. Auf der anderen Seite sollten durch den von der EU und Umweltschützern aufgebauten Druck keine Schnellschüsse abgegeben werden. Dafür steht zu viel auf dem Spiel. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand werden die Verschärfungen der Düngeverordnung erhebliche Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe haben und zu weiteren starken Belastungen führen. Besonders kritisch sieht sie Länderöffnungsklauseln, wonach Landesagrarminister noch einmal Verschärfungen aufsatteln können.

 

Die ISN wird sich weiter dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren übermäßigen Belastungen für die Schweine haltenden Betriebe kommt und sich auch die bürokratischen Erfordernisse nicht unnötigerweise stark ausdehnen werden.


EU-Kommission verklagt Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung

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