02.05.2016rss_feed

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung

Guelleausbringung Schleppschlauch 8211

Wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesrepublik eingereicht. Deutschland habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch Nitrat zu ergreifen.

 

Der Beschluss folge auf eine von der Kommission mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden bereits im Juli 2014 übermittelt worden sei. Die von Berlin im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigten eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee, erklärte die Brüsseler Behörde. Trotz dieser Entwicklungen habe Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten.

 

Die Kommission stellte fest, dass nach ihrer Auffassung die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen werde.

 

Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert gelassen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert zunächst gelassen. Sobald die Klagegründe der Kommission vorlägen, werde man sie sorgfältig prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, teilte ein Sprecher des Ressorts gegenüber Agra Europe mit.

Er verwies auf den Entwurf einer Düngeverordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium auf den Weg gebracht habe und die zur Notifizierung der EU-Kommission zugeleitet worden sei. Die Notifizierungsfrist sei bis 22. Juni 2016 verlängert worden und man stehe mit den zuständigen Brüsseler Stellen in engem Kontakt. Gemeinsam mit allen Beteiligten werde nach Lösungen gesucht, kündigte der Sprecher an.

 

SPD und Grüne fordern strengeres Düngerecht

Die Klage ruft die Politiker auf den Plan. Als Bestätigung ihrer Forderung nach einer weitergehenden Reform des Düngerechts wertet die SPD die Entscheidung der EU-Kommission. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, rief das Bundeslandwirtschaftsministerium und die CDU/CSU dazu auf, nun endlich bei der Novellierung des Düngerechts einen Gang zuzulegen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass am Ende die EU-Gerichte vorgeben, was zu tun ist, warnte Priesmeier.

Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff rief Schmidt dazu, jetzt endlich zu handeln. Noch könne der Minister Strafzahlungen in Millionenhöhe abwenden, indem er die Warnungen der EU-Kommission ernst nehme und ein tragfähiges Düngegesetz und eine neue Düngeverordnung zum Schutz des Grundwassers zur Beschlussfassung auf den Tisch lege.

Die ISN meint

Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat der EU bereits den aktuellen Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung übermittelt und befindet sich in einem intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen bei der EU. Im laufenden Notifizierungsverfahren die Klage einzureichen, müssen wir angesichts dessen einfach nur als unsportlich bezeichnen.

Zudem muss betont werden, dass die Auswahl der an die EU gemeldeten Messstellen in Deutschland sehr zweifelhaft erfolgt ist. Während in anderen EU-Staaten ein repräsentativer Querschnitt über gute und schlechte Wasserqualitäten ausgewählt wurde oder sogar nur Top-Messstellen gewählt wurden, hat man es von Seiten der deutschen Behörden vorgezogen, nur die ohnehin problematischen Messpunkte mit hohen Nitratwerten nach Brüssel zu melden.

Auch wenn die aktuelle Klage der EU einen anderen Eindruck vermitteln mag, muss betont werden, dass sich auch die deutschen Landwirte für einen Schutz der Gewässer einsetzen.

Der aktuelle Entwurf der DüngeVO ist für die Tierhalter ohnehin schon ein dickes Brett zu bohren. In den weiteren Verhandlungen der deutschen Politik darf trotz des Drucks von der EU-Kommission auf keinen Fall aus den Augen verloren werden, dass die novellierte Düngeverordnung praxistauglich und verhältnismäßig sein muss.


Bundesregierung verteidigt ihren Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung

Neue Düngeverordnung auf der Zielgraden – Auswirkungen für Schweinehalter

arrow_upward