07.11.2017rss_feed

Neuer Kompromiss zur Stoffstrombilanz im Bundesrat

Gülle Fahren Schleppschläuche

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hat einen Kompromissvorschlag zur Stoffstrombilanz von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus angenommen. Der Ausschuss legte den in der Woche zuvor eingebrachten Entwurf in seiner gestrigen Sitzung offiziell vor. Damit soll die Stoffstrombilanzverordnung zum 1. Januar 2018 auf den Weg gebracht werden.

 

Betriebe sollen Wahlmöglichkeit bei Vergleichswerten haben

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den durch die Betriebe zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüberzustellen. Die Entscheidung hierzu sollte in der Evaluierungsphase den Betrieben überlassen werden. So könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung getragen werden, meldet Agra Europe.

 

Weitere Verschärfung für Betriebe mit Biogasanlagen

Darüber hinaus sieht der Kompromissvorschlag vor, den bislang geforderten räumlichen Zusammenhang zwischen Betrieb und Biogasanlage zu streichen. Damit soll es bereits reichen, dass ein Betrieb und eine von ihm betriebene Biogasanlage in einem funktionalen Zusammenhang stehen, um unter den Geltungsbereich der Verordnung zu fallen. Geplant ist außerdem eine Bilanzierungspflicht für Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus dem Ausland beziehen.

 

Endgültige Abstimmung noch im November?

Im Hinblick auf die noch ausstehende Abstimmung im Umweltausschuss des Bundesrates am 9. November und im Bundesratsplenum am 24. November appelliert Minister Backhaus an die Länder, im Sinne der Landwirte zu entscheiden. Nach seinen Worten ist der jetzt eingebrachte Kompromissvorschlag sicher nicht die Ideallösung. Dafür gebe es aber die Evaluierungsphase, in der man den besten Bewertungsansatz entwickeln könne.

 

Die ISN meint:

Ohne Frage - Die neue Stoffstrombilanz wird für die Landwirte im Zuge des neuen Düngerechts viel zusätzlichen Dokumentations- und Berechnungsaufwand bringen. Auch wenn bei dem jetzt vorgelegten Kompromissvorschlag sicherlich nicht alle Wünsche der landwirtschaftlichen Seite berücksichtigt werden, wird es auf jeden Fall Zeit, dass die Stoffstrombilanzverordnung beschlossen wird. Der Druck zur Einigung ist groß - Sollte bis zum 01.01.2018 keine gültige Verordnung vorliegen, besteht die Gefahr, dass die Bundesländer eigene Wege gehen und ein unübersichtlicher Flickenteppich entstehen würde, der nicht hilfreich wäre. Nichtsdestotrotz müssen die Vorgaben für die Betriebe umsetzbar sein und dürfen nicht zu noch mehr Bürokratiewahnsinn führen.


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