12.06.2017rss_feed

Koalition einigt sich auf Stoffstrombilanzverordnung

Guelleausbringung

Ende letzter Woche haben sich die Koalitionsfraktionen bei den bisher noch strittigen Punkten der neuen Stoffstrombilanzverordnung geeinigt. Damit dürfte in Kürze auch der letzte Schritt zur Neufassung des Düngerechts politisch umgesetzt werden können.

 

Toleranzwert von 10% auf Bilanzüberschuss

Nach wochenlangen zähen Verhandlungen verständigten sich CDU/CSU und SPD einem Bericht von Agra-Europe zu Folge am Freitag auf letzte Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe ab dem Jahr 2018.

Nach der Einigung zur Stoffstrombilanzverordnung soll der bislang vorgesehene 20 %-Abzug für Messungenauigkeiten bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen soll ein Toleranzwert von 10 % auf den Bilanzüberschuss eingeführt werden. Ebenfalls auf 10 % sollen die anrechenbaren Grobfutterverluste festgelegt werden. Vorgesehen ist zudem eine Klarstellung, dass auch für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen.

Schließlich soll die Bewertung der Stoffstrombilanz zunächst bis Ende 2022 befristet werden. Spätestens 2021 soll die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über deren Auswirkungen vorlegen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen, die dann ab dem Jahr 2023 gelten sollen.

 

Endgültige Verabschiedung bis September möglich

Die Stoffstrombilanzverordnung soll in dieser Woche nun vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein notwendiger Beschluss des Bundestages könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Der Bundesrat könnte die Stoffstrombilanzverordnung dann am 7. Juli oder 22. September endgültig verabschieden.

Nach Aussage des agrarpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, sei mit dem erzielten Kompromiss keine Verschärfung von Regelungen der Düngeverordnung verbunden. Die vorgesehene vierjährige Einführungsphase müsse dazu genutzt werden, die bürokratischen Auswirkungen der Regelungen zu prüfen. SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Damit werde es den Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht, ehrliche Bilanzen für ihre Nährstoffströme vorzulegen. Außerdem biete sich dem Agrarsektor die Chance, klar und transparent seinen Umgang mit der Umwelt darzustellen.

 

Am 01.06.2017 war die Neufassung der Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und die Änderungen sind somit bereits seit Anfang Juni in Kraft getreten. Vorausgegangen war am 15.05.2017 die Veröffentlichung des Düngegesetzes.

Die ISN meint:

Die jahrelangen Diskussionen zur Novellierung des Düngerechts und aller damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben scheinen nun mit der Einigung der Koalitionsfraktionen bei der Stoffstrombilanzverordnung ein Ende gefunden zu haben. Auch wenn die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie sowie des bereits laufenden Strafverfahrens der EU gegen Deutschland eine Anpassung der deutschen Düngegesetzgebung notwendig gemacht haben, es bleibt dabei: Aus unserer Sicht ist man bei der Umsetzung deutlich über das Ziel hinausgeschossen. So ist das Gesamtpaket für die Betriebe eine enorme Herausforderung und somit schwer zu stemmen. Ein Ärgernis ist es auch, dass man es verpasst hat, die Vorzüglichkeit des wertvollen organischen Düngers gegenüber dem mineralischen Dünger zu fördern. Hiermit wäre man einen wirklichen Schritt in der Nährstoffthematik vorangekommen. Noch schlimmer: Der Einsatz organischer Dünger wird den aufnahmebereiten Betrieben durch überzogene Dokumentationspflichten vermiest. Auch ist zu befürchten, dass es durch Ländererlasse in belasteten Gebieten zukünftig noch böse Überraschungen für die Landwirte geben wird. Der Druck auf die Tierhaltung wird einmal mehr erhöht und der Strukturwandel weiter angeheizt.

 


Neue Düngeverordnung heute in Kraft getreten

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