24.05.2018rss_feed

Nach Kritik von EU-Kommission und Bundesrechnungshof: Umsatzsteuerpauschalierung rechtskonform

Zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland nutzen die Umsatzsteuerpauschalierung

Zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland nutzen die Umsatzsteuerpauschalierung

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe zu ändern. Dies geht aus der Antwort zu einer kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Die Pauschalierung der Umsatzsteuer war zuletzt sowohl von Seiten der EU-Kommission als auch von Seiten des Bundesrechnungshofes in die Kritik geraten.

Im Jahr 2016 nutzten zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland die Umsatzsteuerpauschalierung.

 

Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Europäische Kommission setzte im März dieses Jahres der Bundesregierung eine Frist von zwei Monaten, um die Mehrwertsteuer-Pauschalierung für Landwirte zu ändern und leitete gleichzeitig ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Kommission monierte vor allem, dass die Sonderregeln, die eigentlich für Kleinbetriebe gedacht seien, in Deutschland standardmäßig auf alle Landwirte angewendet würden. Das führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, so die Kommission.

Die Bundesregierung hingegen sieht die aktuelle Regelung mit den derzeitigen Sätzen als rechtskonform an und sieht auch keinen Grund, die Regelungen nur auf bestimmte Betriebsgrößen zu beschränken.

 

Die ISN meint

Die ISN hat sich in der Vergangenheit immer dagegen ausgesprochen, die Umsatzsteuerpauschalierung leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Wir werden uns auch weiterhin für einen Fortbestand der derzeitigen Regelungen zur Pauschalierung einsetzen.


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