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Mehrwertsteuer-Pauschalierung: Deutschland soll Sonderregelung ändern

EU

Die Europäische Kommission setzt der Bundesregierung eine Frist von zwei Monaten um die Mehrwertsteuer-Pauschalierung (Anwendung der Vorsteuerpauschale) für Landwirte zu ändern.

 

Die Brüsseler Behörde gab am Donnerstag bekannt, dass sie deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe. Die Kommission moniert vor allem, dass die Sonderregeln, die eigentlich für Kleinbetriebe gedacht seien, in Deutschland standardmäßig auf alle Landwirte angewendet würden. Das führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, so die Kommission.

 

Hintergrund:

Die EU-Vorschriften (EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) erlauben den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte anzuwenden. Gemäß dieser Regelung können Landwirte für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen, anstatt die normalen Mehrwertsteuervorschriften anzuwenden. Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Regelung ist für Landwirte gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf administrative Schwierigkeiten stoßen würde.

 

Deutschland wende die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe, bei denen keine derartigen Schwierigkeiten auftreten würden, kritisiert die EU-Kommission. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs führe diese Gewährung der Pauschalregelung außerdem dazu, dass deutsche Pauschallandwirte einen Ausgleich erhalten, der die von ihnen gezahlte Vorsteuer übersteigt. Das sei gemäß den EU-Vorschriften nicht erlaubt und führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt. Nun muss die Bundesregierung binnen zwei Monaten Abhilfe schaffen, damit das Vertragsverletzungsverfahren nicht weiter fortgeführt wird.

 

Die ISN meint:

Der Angriff der EU-Kommission auf die Vorsteuer-Pauschalierung kommt zwar nicht überraschend, hat aber dennoch große Auswirkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, die bisher von den Vorteilen der Anwendung der Vorsteuerpauschale profitiert haben.

Schon 2015 hatte der Bundesrechnungshof dafür das Bundesfinanzministerium gerügt, die Vorsteuerpauschale falsch zu berechnen. Den jährlichen Steuerausfall für den Fiskus bezifferten die Prüfer auf 200 Mio. Euro.

Es ist zu befürchten, dass sich die Landwirte demnächst wohl oder übel von diesem Steuervorteil verabschieden werden müssen.

Angesichts der zu befürchtenden enormen finanziellen Auswirkungen für die gesamte deutsche Landwirtschaft wird sich die ISN dafür einsetzen, die Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen und bei der EU eine Fortsetzung der bestehenden Regelungen einzufordern.


Hier finden Sie die Originalmeldung der EU-Kommission

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