03.05.2018rss_feed

EU-Vertragsverletzungsverfahren: Landwirtschaftsminister verteidigen Pauschalierung

Gruppenfoto der Agrarministerinnen und -minister in Münster (Foto: MULNV NRW)

Gruppenfoto der Agrarministerinnen und -minister in Münster (Foto: MULNV NRW)

Auch wenn für viele drängenden Themen nur dürftige Ergebnisse erreicht wurden, einen wichtigen einstimmigen Beschluss von der Agrarministerkonferenz (AMK) gab es für die Beibehaltung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung in der Landwirtschaft.

 

Die Brüsseler Kritik an der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für deutsche Landwirte stößt bei den Landwirtschaftsministern der Bundesländer auf Unverständnis. Die AMK wies in Münster ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz nicht um eine Subvention, sondern um eine echte Verwaltungsvereinfachung handele.

 

Pauschalierung: Vereinfacht und entbürokratisiert

Die Ressortchefs sprechen sich in einem Beschluss einmütig dafür aus, die Möglichkeit der Pauschalierung als wichtiges Instrument der Vereinfachung und Entbürokratisierung sowohl bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben als auch bei der Finanzverwaltung beizubehalten.

 

Die Europäische Kommission leitete Anfang März dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit der Begründung ein, dass die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur auf Kleinbetriebe, sondern auf alle landwirtschaftlichen Betriebsformen angewendet würden. Zudem führe die Umsatzsteuerpauschale von zurzeit 10,7 % zu einer strukturellen Überkompensierung, so der Vorwurf aus Brüssel. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dieser Argumentation wiederholt widersprochen.


Auch die ISN setzt sich dafür ein, die Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen:

Mehrwertsteuer-Pauschalierung: Deutschland soll Sonderregelung ändern

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