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Kastration: Ohne Fristverlängerung geht es nicht

ISN: Das Verbot der betäubungslosen Kastration ist – auch unabhängig von ökonomischen Fragen – zum 1. Januar 2019 nicht umsetzbar.

ISN: Das Verbot der betäubungslosen Kastration ist – auch unabhängig von ökonomischen Fragen – zum 1. Januar 2019 nicht umsetzbar.

Nachdem sich die Berliner Koalition darauf verständigt hat, die angestrebte zweijährige Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration zur Abstimmung in den Bundestag einzubringen, machen Tierschutz-, Verbraucherschutz- und Umweltverbände sowie Teile der Opposition noch einmal kräftig Stimmung gegen eine Fristverlängerung. ISN: Das Verbot der betäubungslosen Kastration ist – auch unabhängig von ökonomischen Fragen – zum 1. Januar 2019 nicht umsetzbar.

 

Aufgeheizte Stimmung

Die Stimmung kocht in der Kastrationsfrage. Tierschutz-, Verbraucherschutz- und Umweltverbände fordern die SPD-Abgeordneten des Bundestages in einem gemeinsamen Brief auf, gegen die Fristverlängerung zu stimmen, weil die angeblich verfassungswidrig sei. Auch die Oppositionsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen, beispielsweise Friedrich Ostendorff, sind gleicher Meinung. Dass Julia Klöckner, CDU/CSU und SPD 5 Jahre gültige Gesetze aussetzen, weil sich die Betroffenen nicht daran gehalten haben, zeigt ein klägliches Verständnis von Politik. Und welchen Stellenwert Tierschutz hat: 0, wurde der Grünen-Chef und ehemalige schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Robert Habeck gestern im ZDF zitiert.

 

Koalitionspolitiker haben verstanden

Unterdessen haben Politiker der Regierungskoalition den Ernst der Lage verstanden. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, hat die Bedeutung der Fristverlängerung insbesondere für die kleinen Schweinehaltungsbetriebe hervorgehoben und mahnt gleichzeitig die Zeit zu nutzen, um praktikable Lösungen zu erarbeiten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, argumentiert, die Fristverlängerung sei notwendig, um massive Verwerfungen und existentielle Notlagen in der deutschen Schweinehaltung zu vermeiden. Er fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die notwendigen Voraussetzungen für den schnellstmöglichen Ausstieg aus nicht-kurativen Eingriffen an Nutztieren zu schaffen.

 

Die ISN meint:

Man kann es nun drehen und wenden, wie man will: Das Verbot der betäubungslosen Kastration ist in Deutschland – auch unabhängig von ökonomischen Fragen – zum 1. Januar 2019 nicht umsetzbar. Denn nicht einmal die nun aus Berlin oftmals propagierte Isofluran-Methode ist – trotz vieler Sonntagsreden – bislang nicht einmal final zugelassen. Von vorherigen Schulungen braucht man da gar nicht reden. Es ist völlig utopisch die vorliegenden Lösungen in der Breite der schweinehaltenden Betriebe anzuwenden – erst recht nicht in der kurzen Zeit.

Gut, dass das in den Fraktionen von CDU/CSU und SPD angekommen ist. Heuchlerisch ist es dagegen vorzugaukeln, das Verbot der betäubungslosen Kastration sei zum 1.1.2019 umsetzbar. Und wenn ein Politiker wie der Grünen-Chef Habeck sich hinstellt und erklärt, dass die Betroffenen sich nicht an Gesetze halten, ist das unverschämt angesichts der Aktivitäten der vergangenen Jahre. Ja, mehr Aktivität und weniger Blockade aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hätten wir uns gewünscht – aber was hat denn Robert Habeck in seiner aktiven Zeit als Minister für die Umsetzbarkeit getan?

 

Natürlich müssen die möglichen zusätzlichen zwei Jahre intensiv genutzt werden, um zu machbaren Lösungen zu kommen. Dafür brauchen die Schweinehalter aber auch volle Unterstützung und keine Blockade!


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