30.11.2018rss_feed

Kastration: Bundestag stimmt zweijähriger Fristverlängerung zu

Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Quelle: Deutscher Bundestag)

Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Quelle: Deutscher Bundestag)

Die zweijährige Fristverlängerung zur betäubungslosen Kastration nimmt eine weitere wichtige Hürde. Dazu wurde ein detaillierter Entschließungsantrag mit klaren Vorgaben, Zielen und Zeitvorgaben beschlossen.

ISN: Besonders der Entschließungsantrag macht Hoffnung und bringt endlich Perspektive für alle Schweinehalter, weil er einen echtes Gesamtkonzept abbildet.

 

Klare Mehrheit im Bundestag

Die Fristverlängerung um zwei Jahre für die betäubungslose Ferkelkastration hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Gestern hat dem der Bundestag mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 421 der 650 Abgeordneten dafür.

Jetzt geht es am 14. Dezember zur abschließenden Beratung in den Bundesrat. Zudem muss der Bundespräsident die Gesetzesänderung noch unterzeichnen. Auch wenn diese Hürden machbar oder gar formal erscheinen, müssen sie angesichts der kontroversen Diskussion erst einmal genommen werden. Es besteht aber angesichts des beschlossenen Gesamtpaketes berechtigter Grund zum Optimismus, dass das nun auch so passiert.


Abstimmungsergebnis zur Änderung des Tierschutzgesetzes nach Parteien (Quelle: Deutscher Bundestag)

Abstimmungsergebnis zur Änderung des Tierschutzgesetzes nach Parteien (Quelle: Deutscher Bundestag)

Entschließungsantrag mit klaren Vorgaben

Neben der namentlichen Abstimmung wurde aber auch ein Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AFD angenommen, der aus Sicht der Schweinehalter ganz besondere Beachtung finden muss. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, die alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration auf deren Praxisreife zu überprüfen und mit klaren Meilensteinen hinterlegt innerhalb von zwei Jahren alles zu tun, um diese Praxisreife herzustellen. Der Antrag stellt ein regelrechtes Gesamtkonzept mit klaren Arbeitsaufträgen dar. Er geht auch um die Einbeziehung der Ferkelerzeugung in die Tierwohlkennzeichung, es geht um die finanzielle Unterstützung für Stallneu- und -umbauten zur Verbesserung des Tierwohls und es geht auch um die notwendige Flankierung im Bau- und Umweltrecht.

 

ISN meint:

Was zunächst für Außenstehende als eine reine Verlängerung der Hängepartie aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen nun als echtes Gesamtkonzept, das Mut und berechtigte Hoffnung nicht für die Ferkelerzeuger sondern für die deutsche Schweinehaltung insgesamt macht. Wir haben immer wieder gefordert, dass wir eine Gesamtstrategie und klare und verbindliche Vorgaben nicht nur zur Kastration brauchen. Wir haben auch immer gefordert, dass die Zielkonflikte gelöst und die bürokratischen Hürden abgebaut werden müssen, um unsere Betriebe zukunftsorientiert weiterentwickeln zu können. Vieles davon finden wir nun im Entschließungsantrag wieder! Jetzt gilt es, das Ganze weiter konsequent mit Leben zu füllen und praktikabel in die Tat umzusetzen, denn wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail. Deshalb bleiben wir hier natürlich weiter an dem Thema dran.


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