24.11.2018rss_feed

Kastration: Zulassung für Isofluran ist da

20170609 Kastration 4weg

Das BvL lässt Isofluran offiziell in Deutschland zu. Ministerin Klöckner kündigt eine Verordnung zur Anwendung durch den Landwirt an. ISN: Gut, dass Isofluran nun zugelassen ist – durch die Zulassung und die damit verbundenen anstehenden Aufgaben auf dem Weg zur betäubungslosen Kastration wird die Notwendigkeit einer Fristverlängerung deutlich untermauert.

 

Klöckner will Anwendung durch Landwirt

Es war schon länger angekündigt – nun hat das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BvL) Isofluran des Herstellers Baxter zur Inhalationsnarkose u.a. bei Schweinen für Deutschland zugelassen. In einer Pressemeldung dazu kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Verordnung an, um das Kastrationsverfahren auch für Landwirte anwendbar zu machen : Ich freue mich, dass eine weitere Entwicklung gelungen ist, um die deutschen Ferkelerzeuger im Sinne des Tierschutzes zu unterstützen und um im Wettbewerb mit Erzeugern in anderen Ländern bestehen zu können. Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel ist ein wichtiger Schritt, um der gesetzlichen Anforderung der Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nachkommen zu können. Nun steht eine Option zur Verfügung, für deren Anwendung ich zeitnah die notwendige Verordnung vorlegen werde. Mit der wird es dann auch praktisch für die Landwirte mit nachgewiesener Sachkunde möglich sein, das Mittel anzuwenden.

Die ISN meint:

Es ist gut so, dass bei Isofluran nun Rechtssicherheit geschaffen wurde und auch weiter noch geschaffen werden soll. Anders als es die Gegner einer Fristverlängerung gerne darstellen wollen, untermauert die Zulassung die Notwendigkeit einer Fristverlängerung. Denn trotz der Zulassung von Isofluran ist es völlig utopisch, dass zum Jahreswechsel ausreichende Lösungen zur Umsetzung der betäubungslosen Kastration vorliegen. Nur durch eine Fristverlängerung kann der notwendige Freiraum geschaffen werden, um nun die Anwendung in die Hände der Landwirte zu bringen, die Inhalationsgeräte zu organisieren und um mögliche Sicherheitsbedenken für den Anwender zu klären bzw. ggf. durch Optimierungsmaßnahmen auszuräumen.

Klar ist, dass die Zeit der Fristverlängerung nicht nur für die Isofluran-Variante benötigt wird, sondern auch, um die anderen Lösungsansätze wie z.B. Ebermast und Impfung gegen Ebergeruch zur breiteren Anwendung zu bringen. Auch die kontrovers diskutierte Lokalanästhesie muss weiter als Lösungsansatz im Blick bleiben.


Kastration: Ohne Fristverlängerung geht es nicht

arrow_upward