25.08.2016rss_feed

Umweltministerin Hendricks will Baurecht für Ställe verschärfen

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

Das Bundesumweltministerium (BMU) plant deutliche Verschärfungen der Anforderungen für Stallbauten im Außenbereich.

Laut einem internen Papier sollen die Vorschriften zur Intensivtierhaltung konsequent am Ziel einer umweltverträglichen Landwirtschaft ausgerichtet werden, meldet Agra Europe. Dazu soll nach dem Willen des Berliner Umweltressorts die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, also die Baugenehmigung ohne Bebauungsplan, fallen. Große Tierhaltungsanlagen dürften demnach künftig grundsätzlich nur noch dann zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es dann nur noch für kleine Anlagen geben, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Zusätzlich sollen die Bürger bei großen Tierhaltungsanlagen Anspruch auf Mitsprache bekommen. Dazu will das von der SPD-Politikerin Dr. Barbara Hendricks geführte BMU, das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dahingehend ändern, dass Großanlagen nicht mehr ohne weiteres in kleine Einheiten unterteilt werden, die damit aus der UVP fallen würden.

Darüber hinaus sollen im Zuge der Anpassung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) auch neue Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Ställe stellen, wie z.B. der Einsatz von Abluftreinigungsanlagen.

 

BMEL mahnt intelligenten Interessensausgleich an

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat sich von den Plänen des BMU distanziert. Das privilegierte Baurecht im Außenbereich sei gerade dafür geschaffen worden, um Konflikte zwischen Wohnbevölkerung und Tierhaltern zu vermeiden. Das Agrarressort hat es sich daher als Ziel gesetzt, einen intelligenten Interessenausgleich zu schaffen und verweist darauf, dass die Baurecht für Tierhaltungsanlagen im Außenbereich 2013 verschärft worden sei. Bevor weitere Änderungen erwogen werden, sollte zunächst eine Prüfung der Auswirkungen durch die Änderung vorgenommen werden. Kernaufgabe der Landwirtschaft bleibe die Ernährungssicherung, so das BMEL. Die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft sollte also nicht blockiert werden.

Sogar Grüne äußern sich skeptisch

Selbst bei der Opposition im Bundestag findet Hendricks Vorschlag keine große Begeisterung. Ein Stallneubauverhinderungsgesetz wäre der falsche Weg, sagte Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke.

Auch der Agrarsprecher der Grünen, zeigte sich überrascht von Hendricks Vorschlägen. Er habe große Zweifel daran, dass die Forderungen umgesetzt würden. Das ist wieder nichts anderes als Wahlkampfgeklingel, um der SPD im Vorfeld der Bundestagswahl aus dem Dauer-Umfragetief zu helfen, sagte Ostendorff.

Die ISN meint:

Wie das BMEL richtig anmerkt, wurden die Richtlinien erst vor geraumer Zeit verschärft. Schon heute gibt es für Neubauten – ganz gleich welcher Größenordnung - in vielen Regionen faktisch einen Baustopp. Selbst zahlreiche Modernisierungen und Umbauten liegen auf Eis, da von Seiten der Behörden keine Genehmigungen erteilt werden.

Wir verbuchen das dann mal als Wahlkampfgetöse, liebe Frau Hendricks. Wie schon beim Klimaschutzplan werden wir sehen was von ihren zahlreichen realitätsfernen und willkürlichen Forderungen am Ende übrig bleibt. Denn wer auch in Zukunft Fleisch Made in Germany kaufen will, muss die Entwicklungsmöglichkeiten für Tierhalter erhalten!


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