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ASP-Update: Insgesamt sieben bestätigte Fälle bei Wildschweinen in Restriktionszone

Update Stand: 17.09.2020 – 16:30 Uhr

 

In Brandenburg wurde heute ein weiterer Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am heutigen Nachmittag bekannt.

 

Vergangene Woche war der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Brandenburg durch das FLI bestätigt worden, gestern kamen fünf weitere dazu. Mit dem heutigen Ergebnis liegen damit insgesamt sieben amtlich bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen vor.

Das BMEL informierte darüber, dass auch der Fundort des zuletzt positiv-getesteten Kadavers innerhalb des bereits festgelegten gefährdeten Gebiets in der näheren Umgebung der Ortschaft Neuzelle im Landkreis Oder-Spree liege.


Stand 17.09.2020 - 8:30 Uhr


FLI bestätigt ASP-Untersuchungsergebnisse der fünf Wildschweine aus Restriktionszone vom Dienstag

Das FLI bestätigte am Mittwochabend die ASP-Untersuchungsergebnisse der fünf Wildschweine aus der Restriktionszone im Oder-Spree-Kreis vom Dienstag.

Das FLI bestätigte am Mittwochabend die ASP-Untersuchungsergebnisse der fünf Wildschweine aus der Restriktionszone im Oder-Spree-Kreis vom Dienstag.

Das Friedlich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei den fünf weiteren gefundenen Wildschweinen in Brandenburg gestern (16.09.2020) bestätigt. Alle Tiere waren innerhalb der bestehende Restriktionszone gefunden. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern Abend mit. Zudem sei das BMEL in Verhandlung mit Drittländern, um den Handel mit Schweinefleisch aus Nicht-Restriktionsgebieten in diese Länder zu ermöglichen

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte am Dienstag (15.09.2020) bei fünf weiteren Wildschweinkadavern die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere waren alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet im Landkreis Oder-Spree gefunden worden. Untersuchungsmaterial der infizierten Wildschweine wurde noch am selben Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geschickt. Am Mittwochabend informierte dann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass sich der amtliche Verdacht der ASP bei den fünf weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt habe. Das FLI habe die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen.

 

Fälle kamen nicht unerwartet

Nachdem am Donnerstag letzte Woche (10.09.2020) ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in der Region bestätigt wurde, waren weitere Fälle bei Wildschweinen erwartet worden. Es sei davon auszugehen, dass das hochansteckende Virus vor dem Auffinden des ersten Kadavers in die Wildschweinpopulation eingetragen wurde. Das Land Brandenburg müssen nun die bestehende Restriktionszone und die Schutzmaßnahmen entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

 

BMEL führt Gespräche mit Drittländern um Handel zu ermöglichen

Das BMEL teilte außerdem mit, dass es die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die Handelspartner informieren werde. Weiterhin sei das Ministerium in intensiven Gesprächen mit den relevanten Drittstaaten, um mittels eines Regionalisierungskonzepts den Handel aus Nicht-Restriktionsgebieten in diese Länder zu ermöglichen. Innerhalb der EU ist der Handel mit Schweinefleisch weiter möglich. Das Regionalisierungskonzept für die Afrikanische Schweinepest ist in der EU anerkannt. Dementsprechend werde der Handel lediglich für jene Betriebe eingeschränkt, die im Restriktionsgebiet liegen. Derzeit verbleiben rund 70 Prozent der deutschen Exporte im EU-Binnenmarkt.


ASP in Deutschland: Fünf weitere infizierte Wildschweine innerhalb bestehender Restriktionszone - Stand 15.09.20

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland bestätigt

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